Stellungnahmen zu den Landratssitzungen vom 4. November 2021

29.10.2021

Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der Landratssitzung vom 4. November 2021 Stellung.

Traktandum 24: Lobbying des Regierungsrates für Verhandlungen des Bundesrates mit dem französischen Staat über das anwendbare Arbeitsrecht im Schweizer Sektor am EuroAirport; Simon Oberbeck; 2020/621

Die Handelskammer nimmt erfreut zur Kenntnis, dass der Regierungsrat sich aktiv für eine dauerhafte und gerichtsfeste Lösung der arbeitsrechtlichen Situation am EuroAirport einsetzen will. Sie bestärkt den Regierungsrat darin, mit dem nötigen Nachdruck beim EDA und den weiteren zuständigen Bundesbehörden auf eine rasche Lösung hinzuwirken. Aus Sicht der Handelskammer ist die Überweisung als Motion zielführender als eine Überweisung als Postulat, wie es die Regierung beantragt. Gemäss Landratsgesetz kann die Regierung auf eine überwiesene Motion mit einem Bericht gegenüber dem Landrat antworten. Inhaltlich würde das Anliegen mit einer Motion zudem gestärkt, da ein ähnlicher Vorstoss in Basel-Stadt ebenfalls als Motion überwiesen wurde.

Wir bitten Sie, den Vorstoss als Motion zu überweisen.

Traktandum 27: Für eine zeitgemässe und fortschrittliche Steuererklärung; Saskia Schenker; 2020/625

Das Postulat fordert eine einfach verständliche Benutzeroberfläche für das Ausfüllen der elektronischen Steuererklärung. Mit den formulierten Forderungen kann die Digitalisierung in diesem komplexen Bereich weiter vorangetrieben werden. Die Handelskammer unterstützt die Digitalisierungsbestrebungen und die damit einhergehenden Vereinfachungen für Unternehmen, Einwohnende und Verwaltung. Auf das Jahr 2021 hin hat der Kanton Basel-Stadt mit der Möglichkeit einer vollständig digitalen Steuererklärung bereits einen grossen Schritt getan. Die HKBB schlägt ein regional abgestimmtes, wenn möglich einheitliches Vorgehen vor.

Wir bitten Sie, das Postulat zu überweisen.

Traktandum 32: Gleich lange Spiesse; Rolf Blatter; 2020/574

Das Postulat fordert einen Bericht darüber, wo und wie private Unternehmen von öffentlich kontrollierten Unternehmen konkurrenziert werden. Das Wissen über diese Marktbegebenheiten ist eine zentrale Entscheidungsgrundlage, damit die Politik kritisch überprüfen kann, ob Eingriffe in den Markt notwendig oder richtig sind. Solche Eingriffe können unter bestimmten Umständen gewollt sein, jedoch müssen die Auswirkungen insbesondere auf die betroffenen privaten Unternehmen bekannt sein. Eine Analyse über solche Umstände und Auswirkungen fordert das Postulat.

Wir bitten Sie, das Postulat zu überweisen.

Traktandum 34: Feedback zu Kundenkontakt in der Verwaltung; Martin Dätwyler; 2020/577

Der Kanton Basel-Landschaft hat eine professionelle und leistungsfähige Verwaltung. Eine hohe Dienstleistungsqualität aufrechtzuerhalten und diese noch weiter zu verbessern, muss das Ziel sein. In der Privatwirtschaft greift man hierzu seit Langem auf Kundenfeedbacks zurück. Nach einem Kontakt mit dem Unternehmen wird man gebeten, die Qualität zu bewerten. Allfällige Qualitätsprobleme lassen sich damit frühzeitig erkennen und anpacken. Es handelt sich um ein bewährtes Instrument der Qualitätssicherung. Die Handelskammer sieht in einem solchen Feedbackmechanismus die Chance, die Kantonsverwaltung als kundenorientierten Betrieb weiterzuentwickeln. Sowohl für die Bevölkerung als auch für Unternehmen und Organisationen ist eine hohe Dienstleistungsqualität im Kontakt mit dem Staat wichtig. Der Anzug gibt dem Regierungsrat die Möglichkeit, einen derartigen Mechanismus zu überprüfen.

Wir bitten Sie, das Postulat zu überweisen.

Traktandum 41: Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für Infrastruktur- und Raumplanungsprojekte; Franz Meyer; 2020/628

Die Planungs- und Genehmigungsverfahren von Infrastruktur- und Raumplanungsprojekten beanspruchen sehr viel Zeit. Als Paradebeispiel kann die unzureichende Erschliessung des Bachgrabenareals genannt werden. Der durch solche Verzögerungen verursachte volkswirtschaftliche Schaden ist beträchtlich und schränkt die Leistungsfähigkeit des Wirtschaftsraums Basel ein. Mit einer Straffung der bestehenden Prozesse unter Wahrung der demokratischen Rechte kann dieser aber eingegrenzt werden. Daher bitten wir Sie, das Postulat mit Bitte zur Prüfung der Handlungsmöglichkeiten an die Regierung zu überweisen.

Wir bitten Sie, das Postulat zu überweisen.

Traktandum 42: Jetzt sofort durchsetzen: Nachtflugverbot von 23h bis 6h zur Vermeidung von Herz-Kreislauf-Todesfällen; Rahel Bänziger; 2020/654

Die Motion fordert den Regierungsrat auf, sich am EuroAirport für ein Nachtflugverbot von 23.00 Uhr bis 06.00 Uhr einzusetzen. Begründet wird diese Forderung mit einem erhöhten Herz- und Hirninfarktrisiko aufgrund des nächtlichen Fluglärms. Die Handelskammer hat Verständnis für die lärmbetroffenen Anwohner des Flughafens. Sie beteiligt sich deshalb daran, Lösungen zu finden, welche für alle Beteiligten akzeptabel sind. Der EuroAirport seinerseits ist bestrebt, den Lärmschutz soweit wie möglich zu verbessern und bereitet zurzeit die Umsetzung einer von der französischen Zivilluftfahrtbehörde (DGAC) in Auftrag gegebenen Studie vor. Flugzeugstarts sollen demnach neuerdings zwischen 23.00 Uhr und 24.00 Uhr verboten werden. Für Flugzeuge der ICAO Kategorie «Kapitel 3» - also besonders laute Maschinen – soll gar ein Flugverbot in den Nachtstunden zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr gelten. Gemäss den Studienverfassern führen diese Massnahmen zu einer erheblichen Verringerung der Lärmbelastung. Dies ohne einschneidende sozioökonomischen Auswirkungen im trinationalen Raum zu verursachen. Dieser Aspekt ist von zentraler Bedeutung, denn neben dem legitimen Lärmschutzanliegen ist es essenziell, dass das Betriebsmodell des EuroAirports, welches im Angebot von Punkt-zu-Punkt-Verbindungen besteht, durch die Massnahmen nicht in Frage gestellt wird. Radikale Massnahmen wie das von der Motion geforderte absolute Nachtflugverbot sind für die Handelskammer hingegen keine Option. Ein solches Verbot würde die Luftfahrtbranche, welche durch die Lockdowns und Reisebeschränkungen stark in Mitleidenschaft gezogen wurde, weiter schwächen. Der Flughafen ist als Standortfaktor für die trinationale Wirtschaftsregion Basel in verschiedener Hinsicht eine Schlüsselinfrastruktur. Übermässige Betriebseinschränkungen haben unmittelbare Konsequenzen für die lokale Wirtschaft. Wir sind der Ansicht, dass die geforderten Massnahmen zu unverhältnismässig hohen volkswirtschaftlichen Schäden führen.

Wir bitten Sie daher, die Motion nicht zu überweisen.

Traktandum 44: Nachhaltiges Impulsprogramm für die Wirtschaft im Baselbiet nach Corona; Thomas Noack; 2020/655

Soforthilfen, die rasch Unterstützung für betroffene Kreise leisten und Konjunkturprogramme, die mittel- und langfristig die Nachfrage ankurbeln, sind deutlich zu unterscheiden. Während Soforthilfen in der Krise zur Abfederung geeignet und effizient sind, ist die Wirksamkeit von Konjunkturprogrammen höchst fraglich. So ist und war die Nachfrage in den letzten anderthalb Jahren nicht prinzipiell tief, sondern aufgrund von gesundheitspolitischen Massnahmen eingeschränkt bzw. teilweise verunmöglicht. Eine Stimulierung der Nachfrage ist daher nicht angezeigt, zumal die Anzeichen gut stehen, dass sich die Konjunktur bereits wieder nachhaltig erholt hat. Hinzu kommt die zeitliche Verzögerung eines Konjunkturprogrammes – bis dieses in der Wirtschaft wirksam würde, dürften Jahre vergehen und damit kaum an jenem Ort von Nutzen sein, wo dies ursprünglich gedacht war. Sogar schädlich für den Wohlstand sind die im Postulat geäusserten Vorschläge für die konsequente Ausrichtung auf lokale Produktionen. Es sind Arbeitsteilung und Globalisierung, die unsere Region so wohlhabend gemacht und den lokalen Arbeitskräften eine Fokussierung auf Tätigkeiten mit hoher Wertschöpfung erlaubt haben.

Wir bitten Sie daher, das Postulat nicht überweisen.

Traktandum 53: eHealth Realisierung jetzt starten – Chance fürs Laufental nutzen!; Sven Inäbnit; 2021/52

Die Handelskammer beider Basel setzt sich für eine datenbasierte Gesundheitswirtschaft ein und unterstützt Bestrebungen, ein Gesundheitsdaten-Ökosystem voranzutreiben. So unterstützten wir auch die Motion «Die Digitalisierung des Schweizer Gesundheitswesen vorantreiben – datenbasiertes Ökosystem Forschung und Gesellschaft entwickeln», welche in der Sitzung vom 30. September 2021 überwiesen wurde. Das elektronische Patientendossier (ePD) ist ein Bestandteil eines Gesundheitsdaten-Ökosystems. Entsprechend begrüsst die Handelskammer die im Postulat aufgegriffenen Bestrebungen. Der Regierungsrat hat bereits im Jahr 2018 mit seiner eHealth Strategie eine Basis gelegt, welche es möglichst rasch umzusetzen gilt. Idealerweise ist eine flächendeckende, interoperable Lösung anzustreben.

Wir bitten Sie daher, das Postulat zu überweisen.

Traktandum 57: Einführung eines kantonalen Mindestlohnes; SP-Fraktion; 2021/85

Zu diesem Traktandum verweisen wir auf die ausführliche Stellungnahme des Arbeitgeberverbandes Basel.

Wir bitten Sie, die Motion nicht zu überweisen.

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