Stellungnahmen zu den Landratssitzungen vom 19. Mai 2022

13.05.2022
Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der Landratssitzungen vom 19. Mai 2022 Stellung.
Traktandum 3: Erneuerung und Umgestaltung Rheinfelder-/ Rheinstrasse Muttenz / Pratteln, Ausgabenbewilligung Projektierung; 2022/150

Die Rheinstrasse und Rheinfelderstrasse in den Gemeinden Pratteln und Muttenz bilden als kantonale Hauptverkehrsstrassen eine wichtige Ost-West-Verbindung. Die Achse ist insbesondere zur Erschliessung der Schweizerhalle-Areale sowie als Ausweich- und Umleitungsroute zur parallel verlaufenden Autobahn A2/3 bedeutsam. Auf besagter Autobahn sind mit dem Bau des Rheintunnels sowie dem 8-Spur-Ausbau Hagnau – Augst wichtige Projekte zur dringend benötigten Kapazitätserweiterung geplant. Bis diese Erweiterungen umgesetzt sind (ca. 2040), wird gemäss Gesamtverkehrsmodell des Kantons mit einem Verkehrswachstum von 30 Prozent auf der Autobahn gerechnet. Entsprechend wird auch die Verkehrsbelastung auf den seitlichen Erschliessungsstrassen, also der Rheinfelder- und der Rheinstrasse deutlich zunehmen. Um eine weitere Verschärfung der Stau-Problematik auf der Rheinfelder- und Rheinstrasse zu verhindern, ist die vorliegende Kapazitätserweiterung deshalb dringend notwendig.

Die Handelskammer begrüsst die Vorlage an den Landrat grundsätzlich. Neben der aufgrund des Strassenzustandes notwendigen Sanierung der Verkehrsachse und der Kapazitätserhaltung für den motorisierten Individualverkehr bewerten wir auch die Erhöhung der Attraktivität für den Veloverkehr sowie die Massnahmen zur Gewährleistung des Grundwasserschutzes als positiv. Wir empfinden jedoch die in der Vorlage formulierte Zielsetzung, einen «gerade noch genügenden Verkehrsfluss» gewährleisten zu können, als wenig ambitioniert und daher unzureichend. Um genügend Kapazität für den motorisierten Individualverkehr, den ÖV und den Langsamverkehr zu gewährleisten sowie die Entflechtung der verschiedenen Verkehrsträger und damit eine ausreichende Verkehrssicherheit sicherzustellen, fordern wir den Regierungsrat auf, bei den künftigen Projektschritten zu prüfen, ob eine Verbreiterung der Strasse in beiden Abschnitten technisch umsetzbar ist. Des Weiteren darf die allfällige Erstellung von Busspuren aus Sicht der Handelskammer für die restlichen Verkehrsträger keine unzulässige Einschränkung der Verkehrskapazität zur Folge haben.

Wir bitten Sie, dem Antrag zuzustimmen.

Traktandum 5: Energieplanungsbericht 2022; 2022/41

Die Erarbeitung des Energieplanungsberichts befürworten wir grundsätzlich und stellen uns nicht gegen einzelne Massnahmen. Auch wenn wir die Stossrichtung der Vorlage unterstützen, sehen wir einige Defizite was die behandelten Themen anbelangt. Die Versorgungssicherheit mit Energie ist eine der zentralsten Herausforderungen für die Schweiz und damit auch für den Kanton Basel-Landschaft. Im Energieplanungsbericht vermissen wir griffige Massnahmen, mit denen der Kanton beabsichtigt, den Bund und die Unternehmen bei ihren Bemühungen zu unterstützen. Auf den möglichen Eintritt einer Strommangellage und eine Reaktion des Kantons Basel-Landschaft auf eine solche wird ebenfalls nicht eingegangen. Letztlich werden es jedoch auch die Kantone und die Gemeinden sein, die bei der Umsetzung von konkreten Massnahmen gefordert sein werden. Der Energieplanungsbericht sollte daher auch strategische Stossrichtungen enthalten, wie der Kanton mit Notlagen im Energiebereich umgehen möchte und wie er sich konkret auf solche vorbereitet.

Kritisch beurteilen wir in diesem Zusammenhang ebenfalls, dass eine forcierte – und grundsätzlich begrüssenswerte – Elektrifizierung die Herausforderungen im Strombereich akzentuieren dürfte. Die Folgen einer Förderung elektrisch betriebener Heizungen und/oder E-Mobilität sind stets im Kontext der Versorgungssicherheit mit Strom zu betrachten. Elektrochemische Speichermöglichkeiten – wie klassische Speicherbatterien – sind aufgrund der technischen Reife heutzutage bedauerlicherweise selten innerhalb der üblichen Betriebsdauer amortisierbar. Der technische Fortschritt wird dies jedoch in absehbarer Zeit ändern. Power-to-X sind bekannte Verfahren, welche derzeit zur Marktreife gebracht werden. Der Energieplanungsbericht muss diese Trends/Technologien abbilden und geeignete Massnahmen unterstützen. Ausserdem sind mögliche Standorte für Anlagen zur Erzeugung, Lagerung und Verteilung von erneuerbaren Energien (z.B. Wasserstoffproduktionsgebiete) im Kantonalen Richtplan (KRIP) auszuweisen. Überdies ist die Machbarkeit der vorgeschlagenen Massnahmen aufgrund des beschränkten Fachkräfteangebots zu betrachten. Möglicherweise macht eine Staffelung der Massnahmen mit entsprechender Priorisierung hier Sinn. Weitere administrative Hürden für Unternehmen lehnen wir ebenso ab, wie ein undifferenziertes Vorgehen bei der Umsetzung der Massnahmen. Die Unternehmen müssen mitgenommen und Härtefälle auch künftig adäquat behandelt werden. Eine Schaffung neuer Stellenprozente befürworten wir nicht. Wir sind der Ansicht, dass die sich aus den Massnahmen ergebenden Aufgaben mit dem bestehenden Personalbestand gemeistert werden können und müssen.

Wir bitten Sie aufgrund wichtiger fehlender Elemente den Bericht ablehnend zur Kenntnis zu nehmen.

Traktandum 29: 5G einführen? Aber richtig! Abwanderung oder Wirtschaftsförderung? Stefan Degen; 2021/319

Die Handelskammer beider Basel begrüsst das Postulat, weil 5G für die Innovationskraft der Region unerlässlich und wesentlich ökologischer ist. Der Kanton Basel-Landschaft soll weiterhin ein attraktiver Kanton für Unternehmen sein. Deshalb soll der Regierungsrat aufgefordert werden, zu prüfen und zu berichten, was einerseits eine rasche Einführung von flächendeckendem 5G im Kanton an Wirtschaftskraft bringt und andererseits, ob ein Verzicht auf die forcierte Einführung von 5G eine Abwanderung von Unternehmen mit sich ziehen würde.

Wir bitten Sie, das Postulat zu überweisen.

Traktandum 30: 5G einführen? Aber richtig! Strategische Infrastruktur stärken; Stefan Degen; 2021/323

Der Regierungsrat anerkennt, dass ein leistungsfähiges Mobilfunknetz nach dem 5G-Standard als unverzichtbar erachtet werden muss, lehnt die Motion jedoch mit der Begründung ab, dass dieser nicht für den Ausbau der Mobilfunknetze zuständig sei. Diese grundsätzlich richtige Aussage ignoriert den Fakt, dass aktuell vor allem auf Gemeinde- und Kantonsebene Moratorien gefordert und 5G-Standorte aktiv verhindert werden. Umso wichtiger ist eine klar befürwortende Haltung des Regierungsrates. Selbstverständlich kann und soll der Kanton in Zusammenarbeit mit dem Bund und den Gemeinden den Ausbau der Mobilfunktechnologie als strategische Infrastruktur sicherstellen.

Wir bitten Sie, die Motion zu überweisen.

Traktandum 38: Kostentransparenz bei Baugesuchen – Wieviel Geld wird im Bewilligungsprozess blockiert? Rolf Blatter; 2021/406

Die Handelskammer setzt sich für optimierte Bewilligungsverfahren ein, um so rasch wie möglich Rechtssicherheit zu schaffen und Investitionen zu ermöglichen. Wir unterstützen daher die Absicht, Kostentransparenz bei Baugesuchen herzustellen.

Wir bitten Sie, das Postulat zu überweisen.

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