Stellungnahme zur Vermögenssteuerreform I
Traktandum 7 der Landratssitzung vom 15. September 2022, Geschäft Nr. 2022/152 Änderung des Steuergesetzes; Vermögenssteuerreform I (2. Lesung)
Anliegen
Wir bitten Sie, geschätzte Landrätinnen und Landräte, dem Antrag der Finanzkommission zu folgen und die Änderung des Steuergesetzes gutzuheissen.
Begründung
Der Kanton Basel-Landschaft weist seit vielen Jahren eine sehr hohe Vermögenssteuerbelastung auf. Vergleiche zeigen, dass Vermögen im Baselbiet deutlich höher besteuert werden als in anderen Kantonen:
Zu beachten ist dabei, dass der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt im September über ein Steuerpaket beraten wird, welches eine Senkung der Einkommens- und der Vermögenssteuern vorsieht, was die relative Position des Kantons Baselland weiter verschlechtern wird. Der Handlungsbedarf ist dementsprechend gross.
OECD-Mindeststeuer erhöht Druck auf Steuerbelastung von Fachkräften
Er wird sich in den kommenden Jahren noch zusätzlich akzentuieren, da mit der Einführung der OECD-Mindeststeuer für Unternehmen beim internationalen Standortwettbewerb die Besteuerung natürlicher Personen immer stärker in den Fokus rücken wird. Gerade bei international stark nachgefragten Fachkräften wird deren Steuerbelastung verstärkt ein wesentliches Standortkriterium sein. Die Vorlage des Regierungsrates ist deshalb nicht nur ein richtiger, sondern auch ein notwendiger Schritt zur Verbesserung der Standortqualität des Kantons Baselland.
Die schrittweise Anpassung der Einkommens- und Vermögenssteuern in mehreren Etappen berücksichtigt den finanziellen Handlungsspielraum des Kantons und nimmt mit einer zusätzlichen Entlastung der Gemeinden auch auf deren Bedürfnisse Rücksicht. Die Handelskammer hätte sich einen mutigeren Senkungsschritt gewünscht und diesen auch für möglich gehalten. Dennoch ist die vorliegende Vermögenssteuerreform I ein Schritt in die richtige Richtung und daher unterstützenswert.
Ohne Reform ist das Steuersubstrat gefährdet
Die Vorlage ist aber nicht nur aus standortpolitischen Überlegungen notwendig. Auch um das Steuersubstrat des Kantons langfristig abzusichern, ist eine Reform unabdingbar. Die Vermögenden sind substanzielle Steuerzahlende. Der Kanton Baselland hat im Jahr 2021 rund 200 Millionen Franken Vermögenssteuern eingenommen. 0,2 Prozent der Steuerpflichtigen, das entspricht etwas mehr als 300 Veranlagungen, leisten dabei ein Drittel dieser Steuereinnahmen.
Es ist somit im Eigeninteresse des Kantons, diese überdurchschnittlich mobilen Steuerpflichtigen nicht zu vertreiben, sondern für ein angemessenes Steuerumfeld zu sorgen. Baselland muss hierfür nicht zum Tiefsteuerkanton werden, darf aber auch nicht negativ herausstechen. Es ist empirisch nachgewiesen, dass zu hohe Steuern zu einem Wegzug oder auch zu einem Nicht-Zuzug führen (Marius Brülhart et. al. (2020), Behavioral Responses to Wealth Taxes: Evidence from Switzerland; Kurt Schmidheiny, Michaela Slotwinski (2018), Tax-induced mobility: Evidence from a foreigners' tax scheme in Switzerland). Der Kanton Basel-Landschaft tut deshalb gut daran, sich mit der vorliegenden Vermögenssteuerreform rechtzeitig angemessen zu positionieren.