Stellungnahmen zur Landratssitzung vom 26. Januar 2023
Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der Landratssitzung vom 26. Januar 2023 Stellung.
Traktandum 42: Geothermie in BL; Postulat von Rolf Blatter; 2022/346
Das Postulat erkundigt sich, wie die Regierung das Potenzial hydrothermaler Geothermie einschätzt. Zudem steht die Frage im Raum, ob sich die Regierung eine spezielle Förderung vorstellen kann. Die Handelskammer beider Basel steht seit jeher für Offenheit gegenüber verschiedenen Technologien. Das geologische Wärmepotenzial für die mitteltiefe Geothermie zur Energieversorgung muss in der Schweiz angegangen werden. Dafür muss die Politik die entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen. Das Geschäft knüpft zudem an die Forderung der Handelskammer, das reelle Potenzial der Geothermie im Rahmen der Energiestrategie 2050 zu reevaluieren. Grundsätzlich sehen wir Potenzial in der Geothermie für die Wärmeerzeugung, vor allem aufgrund der Tatsache, dass dadurch Öl- und Gasheizungen direkt substituiert werden können.
Wir bitten Sie, das Postulat zu überweisen.
Traktandum 44: Förderung Energie-Effizienz in Gebäuden; Fredy Dinkel; 2022/380
Die Handelskammer beider Basel unterstützt die Förderung von Energieeffizienz in Gebäuden im Grundsatz. In diesem Fall teilen wir aber die Einschätzung des Regierungsrates. Wie der Regierungsrat richtig festhält, führt eine weitere Anhebung der Beitragssätze im kantonalen Förderprogramm zu einem schlechteren Wirkungsgrad pro eingesetztem Franken. Weil der Bund den Wirkungsfaktor bei der Verteilung der verfügbaren Globalbeiträge an die Kantone berücksichtigt, führt ein tieferer Wirkungsfaktor dazu, dass der Kanton weniger an den Globalbeiträgen des Bundes partizipieren kann. Ausserdem wären die vom Landrat für das Baselbieter Energiepaket bewilligten Mittel rascher aufgebraucht. Aus Sicht der Handelskammer überwiegen die unerwünschten Effekte die erwünschte insgesamt.
Zudem können zu stringenten Standards die Bautätigkeit einschränken, was nicht im Interesse des Wirtschaftsstandortes ist.
Wir bitten Sie, das Postulat entgegenzunehmen und gleichzeitig abzuschreiben.
Traktandum 52: Digitale Steuererklärung für juristische Personen; 2022/376
Der Landrat hat dem Regierungsrat im November 2021 den Auftrag erteilt, die digitale Steuererklärung für natürliche Personen hin zu einer komplett digitalen Lösung weiterzuentwickeln. Dies ist sinnvoll, entspricht aber auch einem Bedürfnis von juristischen Personen. Andere Kantone sind in diesem Bereich schon weiter fortgeschritten. So ist die vollständig digitale Steuererklärung für juristische Personen beispielsweise im Kanton Bern bereits bewährte Praxis.
Mit der digitalen Steuererklärung für juristische Personen könnte der Kanton Basel-Landschaft die Unternehmen von unnötigem Papierkram entlasten und damit zu weniger Bürokratie beitragen. Zudem würde er sich als attraktiver, zeitgemässer und dienstleistungsorientierter Unternehmensstandort weiter verbessern. Auch für den Kanton auf der Empfängerseite würde sich damit eine Vereinfachung des Veranlagungsprozesses ergeben.
Wir bitten Sie, das Postulat zu überweisen.