Bundesgesetz über die Prüfung ausländischer Investitionen

07.09.2022

Die Handelskammer beider Basel lehnt das Investitionsprüfgesetz ab.

Ausgangslage

Das Parlament hat den Bundesrat mit der Annahme der Motion 18.3021 Rieder «Schutz der Schweizer Wirtschaft durch Investitionskontrollen» beauftragt, gesetzliche Grundlagen für eine Prüfung von ausländischen Direktinvestitionen zu schaffen.

Am 18. Mai 2022 präsentierte der Bundesrat einen Vorentwurf für ein Investitionsprüfgesetz. Er spricht sich weiterhin gegen die Einführung einer Investitionsprüfung aus. Gemäss seiner Beurteilung ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis ungünstig und das bestehende Regelwerk ausreichend. Die Handelskammer beider Basel begrüsst die Einschätzung des Bundesrats und lehnt eine Investitionsprüfung ebenfalls klar ab.

Offenheit für Investitionen schafft Wohlstand

Die Offenheit gegenüber ausländischen Investitionen ist zentral für den Erfolg der Schweizer Wirtschaft. Die Schweiz ist nicht nur eine der wichtigsten Investoren im Ausland. Sie gehört weltweit zu den grössten Empfängern von Direktinvestitionen. So befinden sich die Aktien der 30 grössten Schweizer Unternehmen zu 82 Prozent in ausländischem Streubesitz. Ausländische Direktinvestitionen versorgen unsere Unternehmen mit Kapital und Wissen, um neue Technologien zu entwickeln und Märkte zu erschliessen. Damit tragen sie massgeblich zur Schaffung von Arbeitsplätzen bei. Ausländisch kontrollierte Unternehmen beschäftigen in der Schweiz rund 460'000 Mitarbeitende, was basierend auf Zahlen der Schweizerischen Nationalbank rund elf Prozent der privatwirtschaftlichen Gesamtbeschäftigung entspricht.

Wirtschaft bereits gut geschützt

Der Schutz wichtiger und sicherheitsrelevanter Infrastruktur ist ein berechtigtes Anliegen. Je-doch existieren bereits heute griffige Instrumente, um Unternehmen mit besonderer Bedeutung für die Volkswirtschaft, z.B. in den Bereichen Infrastruktur oder Verkehr, gezielt zu schützen. Zu diesen Instrumenten gehören zum Beispiel das Staatseigentum und spezial gesetzliche Regelungen. Das Wettbewerbsrecht, die Fusionskontrolle und sektorspezifische Regulierungen bieten zusätzliche Werkzeuge, um die Schweizer Wirtschaft bereits heute wirksam zu schützen.

Gefahr ausländischer Investoren wird überschätzt

Die Skepsis gegenüber ausländischen Investoren ist nicht neu. Nach dem Ölschock in den 1970er standen reiche arabische Investoren im Fokus, später angelsächsische Hedge-Fonds oder ausländische Staatsfonds. Heute sind es chinesische Übernahmen, die für Unbehagen sorgen. Die Befürchtung vor schädlichem Einfluss ausländischer Investoren hat sich jedoch stets als über-trieben erwiesen. In der Praxis hat sich immer wieder gezeigt: Die Offenheit der Schweiz für ausländische Investitionen ist ein grosser Standortvorteil. Direktinvestitionen und technologische Zusammenarbeit stärken die Innovationskraft der Schweiz und schaffen Arbeitsplätze. Aus den Besitzverhältnissen der Unternehmen lässt sich kein Sicherheitsrisiko ableiten.

Region Basel profitiert von ausländischen Direktinvestitionen

Die Offenheit für ausländische Direktinvestitionen ist auch für die Wirtschaftsregion Basel entscheidend. Seien es Neuansiedlungen, Investitionen in Start-ups, Firmenbeteiligungen oder Übernahmen, Basel hat stets von ausländischen Investitionen profitiert. Die Direktinvestitionen bringen wichtiges Kapital und Wissen in die Region Basel und fördern die internationale Vernetzung der Unternehmen. Zielunternehmen erhalten durch ausländische Investoren oft einen besseren Zugang zu den dortigen Märkten. Zudem lässt sich beobachten, dass ausländische Investoren durch Firmenübernahmen auf die Standortvorteile der Schweiz aufmerksam werden. Nicht selten tätigen Investoren nach Firmenübernahmen denn auch weitere Folgeinvestitionen in der Schweiz. Eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch ausländische Investitionen ist in der Region Basel in keiner Weise zu beobachten, auch nicht bei Investitionen mit staatlichem Hintergrund. Bei chinesischen Direktinvestitionen sehen wir ohnehin einen Trend weg von Firmenübernahmen hin zu Ansiedlungen («greenfield-investments»), die kaum umstritten sind. Dies ist eine Entwicklung, die sich laut dem Forschungsinstitut Merics auch im restlichen Europa beobachten lässt (siehe «Chinese FDI in Europe: 2021 Update» unter: https://merics.org/en/report/chinese-fdi-europe-2021-update).

Bürokratie und Willkür vermeiden

Eine Investitionskontrolle bringt nicht nur keinen zusätzlichen Schutz, sie birgt im Gegenteil grosse Risiken. Bürokratie, Rechtsunsicherheit und Willkür wären vorprogrammiert. Beamte müssten darüber entscheiden, welche Investoren geeignet sind und welche nicht. In vielen Fällen ist es unmöglich, im Voraus zu erkennen, ob ein staatlicher Investor eine grössere Gefahr darstellt als ein privater. Unternehmerinnen und Unternehmer könnten nicht mehr frei über die Zukunft ihres Unternehmens bestimmen und die für sie beste Option wählen. Investoren würden abgeschreckt. Unter dem Strich droht eine weitreichende Verschlechterung der wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen für Schweizer Unternehmen.

Position der Handelskammer beider Basel

Die Schweiz braucht keinen Schutz vor ausländischen Direktinvestitionen. Eine neue Kontrollbehörde schafft unnötige Bürokratie und schwächt den Wirtschaftsstandort Schweiz. Ausländische Direktinvestitionen sind für den Erfolg der Schweizer Unternehmen entscheidend. Wo nötig, ist die Schweizer Wirtschaft bereits heute sehr gut geschützt. Die Handelskammer beider Basel lehnt deshalb das Investitionsprüfgesetz entschieden ab.

Des Weiteren verweisen wir auf die ausführliche Stellungnahme von Economiesuisse, welche wir vollumfänglich unterstützen.

Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Prüfung ausländischer Investitionen

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