Ukraine-Krieg: Sanktionen im Überblick

15.03.2022

Seien es Massnahmen im Finanzsektor oder im Güterbereich – hier finden Sie einen Überblick über die aktuellen Sanktionen gegenüber Russland.

Der Bundesrat hat Ende Februar entschieden, die Sanktionen der Europäischen Union gegen Russland zu übernehmen. Folgende Sanktionen hat der Bundesrat im Wesentlichen erlassen:

Gütermassnahmen

  • Verbote bezüglich doppelt verwendbarer Güter, besonderer militärischer Güter und Güter zur militärischen und technologischen Stärkung oder zur Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors
  • Einfuhrverbot von Feuerwaffen, Munition, Sprengmitteln, pyrotechnischen Gegenständen und Schiesspulver aus Russland und der Ukraine
  • Verbote bezüglich Güter für die Luft- und Raumfahrt
  • Verbote bezüglich Güter für die Ölraffination

Finanzmassnahmen

  • Sperre von Vermögenswerten und Bereitstellungsverbote
  • Meldepflichten für gesperrte Vermögenswerte
  • Verbot der Begebung und des Handels von übertragbaren Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten
  • Verbot der Gewährung von Darlehen
  • Verbot der Entgegennahme von Einlagen über 100'000 Franken von russischen Staatsbürgern oder natürlichen und juristischen Personen in Russland
  • Meldepflicht für bestehende Einlagen von über 100'000 Franken
  • Verbote im Zusammenhang mit Transaktionen mit der russischen Zentralbank
  • Verbot der Bereitstellung spezialisierter Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr

Massnahmen betreffend spezifizierte Gebiete

  • Einfuhrverbot von Gütern mit Ursprung in den bezeichneten Gebieten ohne ein von den ukrainischen Behörden ausgestelltes Herkunftszertifikat
  • Ausfuhrverbot für bestimmte Güter und damit zusammenhängenden Dienstleistungen in die bezeichneten Gebiete
  • Verbot von Finanzierungen, Beteiligungen und bestimmten Dienstleistungen

Weitere Massnahmen

  • Reisesanktionen

Weiterführende Informationen

Allgemeine Informationen

Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine

Güterlisten - Dual-Use und besondere militärische Güter gemäss Anhänge 2 und 3 GKV - gemäss Art. 3 und 4 der Verordnung

Suche nach Sanktionsadressaten

Kurzarbeitsentschädigungen

 

Ursprungszeugnisse

Wir stellen Ihnen Ursprungszertifikate nach wie vor gerne aus. Die Ausstellung ist von den Sanktionsmassnahmen nicht betroffen. Bitte beachten Sie aber, dass das Ursprungszertifikat nicht garantiert, dass das geplante Geschäft nicht von Sanktionen erfasst wird. Abzuklären, ob die Geschäfte sanktioniert sind oder nicht, liegt in der Verantwortung der Unternehmen.

Kontakt beim SECO
sanctions@seco.admin.ch
Tel. +41 (0)58 464 08 12
10:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Für Fragen zu Gütersanktionen:
Tel. +41 (0)58 462 68 50

Das SECO erteilt Auskunft über die Anwendung der spezifischen Sanktionsbestimmungen. Generelle Bestätigungen für «force majeure» kann das SECO nicht ausstellen.Über Rechtsordnungen, Sanktionen und Gegenmassnahmen von Drittstaaten kann das SECO weder Auskunft erteilen noch verbindliche Stellungnahmen abgeben. Für verbindliche Auskünfte müssen sich Unternehmen direkt an die zuständigen Behörden im entsprechenden Drittstaat wenden.

Wir beraten Sie in allen Aussenhandelsfragen
Abteilung Export & Import der Handelskammer beider Basel
T +41 61 270 60 60
F +41 61 270 60 05
info@hkbb.ch

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Kommentare

Es wurden noch keine Kommentare verfasst.

Newsletter