«alles app – happy, healthy, haltbar?»

01.10.2019

Gesundheits-Apps versprechen ein Monitoring des eigenen Körpers. Die Frage, wem die Daten gehören, die dabei ermittelt werden, ist jedoch ungeklärt. Juristinnen und Juristen der Universität Basel befassen sich mit diesem Wandel im Recht.

Mobile Health dient heute als Sammelbegriff für alle möglichen Apps im Gesundheitsbereich. Dazu zählen Messgeräte, Gesundheitsdatenspeicher und Schrittmesser auf Smartphones und Smart Watches sowie Apps, die einen Zugang zu Gesundheitsdiensten, Herzschrittmachern oder Insulinpumpen ermöglichen. «Diese Apps erfassen je nach Anwendung ganz unterschiedliche Daten, werten diese aus und geben dem Nutzer entsprechende Informationen», erklärt Prof. Dr. Sabine Gless, Professorin für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Basel. «Sie leiten die Daten aber auch an die jeweiligen Anbieter weiter.» Man geht davon aus, dass die App-Anbieter diese Daten nicht nur bei sich speichern, sondern auch weiterverkaufen. Ärzte, Arzneimittelhersteller, Krankenkassen oder sogar Social-Media-Plattformen dürften grosses Interesse an diesen Daten haben.

An der Juristischen Fakultät der Universität Basel läuft aktuell das Doktoratsprogramm «Recht im Wandel». Forschende der Fakultät nehmen zudem am nationalen Forschungsprogramm NFP 75 «BigData» teil, bei dem technische Fragen in Bezug auf Big-Data-Infrastrukturen erforscht, gesellschaftliche Herausforderungen, gesetzliche Vorgaben sowie den wirtschaftlichen Nutzen analysiert und die Entwicklung neuer Anwendungen gefördert wird.

Wem gehören die Daten?

Wem die Daten gehören, die von den Apps ermittelt werden, ist eine bis heute ungeklärte Frage. «Das Recht denkt hier noch oft in den Eigentumskategorien der analogen Welt. Da wird eine Sache als Eigentum bezeichnet, wenn man die Herrschaft darüber hat, indem man sie in den Händen halten kann», so Gless. Die alte Eigentumsordnung passt nicht in die Welt der digitalen Daten. Das bedeutet aber nicht, dass jeder die App-Nutzer ausspionieren darf: «Hier greifen andere Rechte, zum Beispiel der Datenschutz, aber auch Persönlichkeitsrechte und bei bestimmten Verletzungen auch das Strafrecht.» Die Frage, welche Grenzen für strafrechtliche Ermittlungen im digitalen Zeitalter gelten, sei noch offen.

Auswirkungen in der realen Welt

Die Rechtsprechung hat sich bisher zum Thema Mobile Health-Apps vor allem mit Blick auf einen adäquaten Datenschutz zu Wort gemeldet sowie auf rechtmässige Datenbeschaffung und Transparenz. «Es muss für den Nutzer klar sein, wer seine Daten wozu verwendet», so Gless. Denn digitale Daten haben oft konkrete Auswirkungen in der realen Welt. «Juristinnen und Juristen müssen Datentransfers wieder beherrschbar und kontrollierbar machen – für die Einzelnen, aber auch für Unternehmen und Verwaltungen.»

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