Braucht mein Fahrzeug einen Pass?
Sie fahren mit Ihrem Oldtimer an eine Messe ins Ausland? Oder Sie unternehmen mit dem Motorrad einen Ausflug über die Grenze? Dann müssen Sie verschiedene Regelungen und Dokumentationsanforderungen beachten. Unser Export- und Import-Team erklärt Ihnen, worauf es ankommt.
Ob Sie für Ihr Fahrzeug ein Carnet ATA, einen Ausfuhrfreipass oder eben kein Ein- uns Ausfuhrdokument brauchen, hängt davon ab, was Sie damit vorhaben: Unternehmen Sie mit Ihrem privaten immatrikulierten PKW einen Ausflug nach Frankreich und nutzen Sie das Fahrzeug nur, um Personen zu befördern, haben Sie «freie Fahrt». Wenn Sie Ihr Fahrzeug an einer Messe oder Oldtimertreffen im Ausland vorführen, wird es zur Ware und Sie benötigen ein Carnet ATA oder einen Ausfuhrfreipass in Verbindung mit einem Verwendungsschein im Ausland. Das gilt auch für nicht immatrikulierte Fahrzeuge.
Bei nicht immatrikulierten Fahrzeugen müssen Sie im Ausland ein temporäres Einfuhrverfahren, wie beispielsweise einen Verwendungsschein, beantragen. Es ist wichtig zu beachten, dass einige Länder, wie Frankreich, keinen Verwendungsschein für Privatpersonen anbieten, was die Einreise mit einem nicht immatrikulierten Fahrzeug erschweren kann. Bei immatrikulierten Fahrzeugen gibt es mehrere Varianten, die unterschiedliche Anforderungen an die Dokumentation stellen:
- Variante 1: Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug fahren und der Hauptgrund die Personenbeförderung ist, wie etwa eine Ausflugsfahrt mit Freunden, benötigen Sie keine formelle Dokumentation.
- Variante 2: Bei einem Transport auf einem Hänger, ebenfalls mit dem Hauptziel der Personenbeförderung, ist ebenfalls keine formelle Dokumentation erforderlich. Allerdings sollten Sie beachten, dass einige Länder wie Frankreich möglicherweise dennoch Dokumente verlangen, was im Ermessen des jeweiligen Zollbeamten liegt.
- Variante 3: Wenn der Hauptgrund der Reise die Ausstellung des Fahrzeugs ist, beispielsweise bei einer Sternfahrt, einer Oldtimerfahrt oder einer Messe, benötigen Sie ein Carnet ATA oder einen Ausfuhrfreipass. Auch hier ist ein temporäres Einfuhrverfahren im Ausland notwendig und einige Länder wie Frankreich bieten keinen Verwendungsschein für Privatpersonen an.
- Variante 4: Wenn Sie Ihr Fahrzeug auf einem Hänger mit dem gleichen Ziel transportieren, also um es auszustellen, gelten die gleichen Anforderungen wie bei Variante 3.
- Variante 5: Wenn Sie an einer Sportveranstaltung wie einem Rennen teilnehmen möchten, ist ebenfalls ein Carnet ATA oder ein Ausfuhrfreipass erforderlich, gefolgt von einem temporären Einfuhrverfahren im Ausland.
Zusammenfassend ist es wichtig, sich im Vorfeld über die spezifischen Anforderungen der Länder zu informieren, in die Sie reisen möchten, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Unsere Expertinnen und Experten beraten Sie gerne entsprechend den aktuellen Anforderungen: Unser Know-how ist Ihr Vorteil!