Die 13. AHV-Rente soll über die Mehrwertsteuer finanziert werden
Im März dieses Jahres haben die Stimmberechtigten Ja gesagt zur Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente. Der Bundesrat hat mit einer Vernehmlassung eine Diskussion lanciert, wie diese Zusatzrente finanziert werden soll. Er hat dazu verschiedene Varianten vorgelegt, darunter eine Erhöhung der Lohnbeiträge oder eine Kombination von höheren Lohnbeiträgen und einer höheren Mehrwertsteuer. Für die Handelskammer ist klar: Die Arbeit darf nicht mit höheren Lohnbeiträgen teurer gemacht werden.
Die Verfassung schreibt vor, dass die 13. AHV-Rente ab 2026 ausbezahlt wird. Ab dann müssen zusätzliche Rentenausgabe von vier Milliarden Franken finanziert werden. Fünf Jahre später wird mit Mehrkosten von fünf Milliarden Franken gerechnet, weil mehrere Babyboomer-Jahrgänge in Pension gehen.
Die Handelskammer hat sich in ihrer Stellungnahme deutlich gegen eine Erhöhung der Lohnbeiträge ausgesprochen, um die 13. AHV-Rente zu finanzieren. Sie erachtet diese Finanzierungsform als ungerecht. Denn damit werden die zusätzlichen Kosten ausschliesslich auf die erwerbstätige Bevölkerung überwälzt. Damit wird die Solidarität der jüngeren Generationen überstrapaziert.
Ganze Bevölkerung soll zur Finanzierung der 13. AHV-Rente beitragen
Doch auch eine Mischfinanzierung aus höheren Lohnbeiträgen und einer höheren Mehrwertsteuer erachtet sie als nicht richtig. Die Schweiz weist schon heute sehr hohe Lohnkosten auf. Höhere Lohnbeiträge führen dazu, dass die Arbeit für die Arbeitgeber teurer wird, gleichzeitig erhalten die Arbeitnehmenden einen tieferen Lohn. Es ist nicht ersichtlich, weshalb die Arbeitnehmenden die Hauptlast dieser Rentenerhöhung tragen sollen.
Auch eine Finanzierung ausschliesslich über eine höhere Mehrwertsteuer belastet das Portemonnaie der Bevölkerung. Weil die Mehrwertsteuer aber von allen Konsumentinnen und Konsumenten gleichermassen finanziert wird, auch von den Rentnerinnen und Rentnern, ist sie die gerechteste Lösung. So trägt die ganze Bevölkerung zur Finanzierung dieser Zusatzrente bei.
AHV-Reform 2030 soll rasch vorgelegt werden
Der Bund leistet heute einen Beitrag von 20,2 Prozent der Kosten der AHV. Durch die 13. AHV-Rente würden die Kosten für den Bundeshaushalt deutlich steigen, erwartet werden Mehrkosten von rund 1 Milliarde Franken. Angesichts der angespannten Lage der Bundesfinanzen will der Bundesrat das nicht. Deshalb soll der Bundesanteil auf 18,7 Prozent gesenkt werden. Im Ergebnis führt dies dazu, dass der Bundesbeitrag in der Summe gleich bleibt wie heute.
Der dadurch fehlende Bundesanteil soll über den AHV-Fonds finanziert werden. Dieser verfügt dank den Reformen der letzten Jahre – der AHV-Steuervorlage und der AHV 21 – aktuell über Überschüsse. Ab 2030 wird jedoch mit einer Unterdeckung gerechnet. Deshalb fordert die Handelskammer, dass der Bundesrat bereits 2026 einen Vorschlag für die AHV-Reform 2030 vorlegt. So soll sichergestellt werden, dass eine neuerliche AHV-Reform von Parlament und Volk rechtzeitig verabschiedet werden kann, um eine nachhaltige Finanzierung unserer Altersvorsorge sicherzustellen.
10.07.2024 - Markus Rueff
Der Ansatz von Finanzierung über zusätzliche Einnahmen ist schon komplett falsch. Wie jedes Unternehmen, sollte auch auf Bundesebene zuerst gespart oder ggf. das Budget umverteilt werden. D.h. aus meiner Sicht: Keine höheren Abgaben - weder über Lohnabgaben noch über die MwSt. Der Bund und die Politiker müssen endlich lernen Geld zu sparen, statt der Bevölkerung immer noch mehr aus den Taschen zu ziehen. Die Alternative ist wie erwähnt, eine Umschichtung des bestehenden Budgets. Weniger Gelder in ausländische Projekte und wir hätten die 1 Milliarde locker für unsere Rentner. Grundsätzlich erachte ich es bereits als Affront, wenn (vor allem Linke) Initiativen lanciert werden, welche massive Mehrkosten verursachen, ohne dass klar ersichtlich ist, wie das ganze finanziert werden soll. Solche Initiativen gehören von Anfang an gebodigt.