Wirtschaft fordert Klarheit
Persönlichkeiten aus der Wirtschaft setzen sich für die Steuervorlage 17 ein, über die vorausichtlich am 24. November 2019 in Baselland abgestimmt wird. Sie fordern, dass mit der Steuervorlage 17 endlich Klarheit über die künftig geltenden Rahmenbedingungen geschaffen wird.
Die Finanzkommission behandelt derzeit die kantonale Umsetzung der Steuervorlage 17. Diese Reform ist für die Wirtschaft eine der bedeutendsten Vorlagen der vergangenen Jahre. Nach jahrelangen Diskussionen über die Unternehmensbesteuerung ist es ganz wichtig, dass endlich Klarheit über die künftig geltenden Rahmenbedingungen geschaffen wird.
Am 10. Februar 2019 wurde im Kanton Basel-Stadt die Steuervorlage 17 mit einem deutlichen Mehr angenommen. Dies dank einem breit abgestützten Kompromisspaket. Basel-Stadt wird künftig einen Gewinnsteuersatz von 13,04 Prozent aufweisen. Die Handelskammer begrüsst daher, dass der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft den Gewinnsteuersatz auf 13,45 Prozent festlegen will. Damit wird ein unnötiger Steuerwettbewerb zwischen den beiden Basel vermieden und gleichzeitig die Attraktivität für Unternehmen gestärkt.
Erfreulich ist auch, dass Baselland mit der Einführung einer Patentbox und einem Abzug für Forschung und Entwicklung als Forschungs- und Innovationsstandort gestärkt werden soll. Die Vorlage beinhaltet aber auch unerfreuliche Elemente. So wird die von 50 auf 60 Prozent erhöhte Dividendenbesteuerung vor allem Unternehmerinnen und Unternehmer zusätzlich belasten. Auch die um 30 Franken höheren Familienzulagen stellen für die Wirtschaft eine Mehrbelastung dar.
Die Wirtschaft ist bereit, eine Gesamtbetrachtung der Vorlage vorzunehmen und ihren Beitrag zum erfolgreichen Gelingen der Steuervorlage zu leisten. Da bereits mit der nationalen AHV-Steuervorlage die Lohnkosten erhöht werden, würden wir es begrüssen, wenn anstelle der Familienzulagen ein anderes Instrument gefunden würde, um den sozialen Ausgleich zu leisten.
Zugleich ist es wichtig, dass die Vorlage vor dem Volk mehrheitsfähig ist, damit der Kanton rechtzeitig bereit ist und die Unternehmen endlich Rechtssicherheit erhalten.