Stellungnahmen zu den Landratssitzungen vom 11. Februar 2021

08.02.2021

Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der Landratssitzung vom 11. Februar 2021 Stellung.

Traktandum 26: Verkehrssituation in der Birsstadt verbessern; 2020/115

Mit dem Mobilitätskonzept Birsstadt soll die Siedlungs- und Verkehrsentwicklung der Kommunen im Perimeter der Birsstadt möglichst konkret und griffig aufeinander abgestimmt werden. Die Initiative der Gemeinden zur institutionalisierten Zusammenarbeit ist für den Kanton Basel-Landschaft neu. Die Handelskammer begrüsst die Ausarbeitung von grenzüberschreitenden Mobilitätskonzepten für funktionale Räume. Ausgehend von fehlenden Erfahrungswerten sind die Schnittstellen zwischen der regionalen Planungsgruppe Birsstadt und dem Kanton noch nicht bis ins letzte Detail abgestimmt. Wie der Stellungname des Regierungsrats zu entnehmen ist, sind die Anliegen der Motion bereits sichergestellt. Wir bitten Sie daher, die Motion als Postulat zu überweisen.

Wir bitten Sie, die Motion als Postulat zu überweisen.

Traktandum 27: Eingeschränktes Wohnen in Gewerbe- und Industriebauten muss möglich sein; Susanne Strub; 2020/104

Mit der Motion «Eingeschränktes Wohnen in Gewerbe- und Industriebauten muss möglich sein» soll das Wohnen auf Industrie- und Gewerbearealen vereinfacht werden. In der Motion wird auf die Interpellation 2018/1015 verwiesen. In deren Beantwortung stellte der Regierungsrat klar, dass eine Wohnnutzung auf Wirtschaftsflächen unter Auflagen bereits heute möglich ist. Diese Auflagen sind wichtig. Denn mit der grundsätzlichen Trennung von Wirtschafts- und Wohnflächen kann die Flächenverfügbarkeit für emissionsstarke Unternehmen gesichert werden, indem Konflikte vermieden werden. Die Handelskammer setzt sich für flexible Nutzungsvorschriften auf Wirtschaftsflächen ein. Weil die Flexibilität bezüglich der Wohnnutzung auf Wirtschaftsflächen aber bereits heute gegeben ist und eine Ausweitung zu einer Einschränkung der Flexibilität hinsichtlich der wirtschaftlichen Nutzung führen würde, lehnen wir diese Motion ab. Zur detaillierteren Überprüfung der gängigen Vollzugspraxis, die offenbar eine Praxis umsetzt, die nicht dem Gesetzgeber entspricht, bitten wir Sie die Motion als Postulat zu überweisen. Da das Aufweichen der Trennung zwischen Wirtschafts- und Wohnflächen für emissionsstarke Unternehmen unvorteilhaft wäre, lehnen wir eine Lockerung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen ab.

Wir bitten Sie, die Motion als Postulat zu überweisen.

Traktandum 36: Jetzt proaktiv handeln: Überbrückungsmassnahmen und Risikominimierung für unser Gewerbe und unsere KMU; 2020/168

Die Covid-19-Pandemie verlangt Menschen und Wirtschaft viel ab. Der Regierungsrat hat, um die Auswirkungen abzufedern, rasch und unbürokratisch Unterstützungsprogramme aufgesetzt. Mit diesen Massnahmen werden negative Auswirkungen abgefedert werden. Für die Handelskammer ist wichtig, dass jede Unterstützungsmassnahme zielgerichtet, aber auch begrenzt ist. Die Entscheide müssen transparent, nachvollziehbar und fair sein.

Wir bitten Sie, die Motion entgegenzunehmen und abzuschreiben.

Traktandum 39: Stopp mit dem Verzugszins von 6%; 2020/170

Wer seine Steuern zu spät bezahlt, soll einen Verzugszins entrichten. Es wird damit ein Anreiz dafür gesetzt, die Steuern pünktlich zu bezahlen. Nicht nachvollziehbar ist hingegen die aktuelle Höhe dieses Verzugszinses. Mit 6% ein nationaler Spitzenwert. Die Motion fordert eine Anpassung an den aktuell geltenden Bundeszinssatz von 3%. Das Steuersystem soll so einfach und verständlich wie möglich sein. Es wäre daher zu begrüssen, wenn der Kanton Baselland und der Bund einen einheitlichen Verzugszins erheben würden. Ein höherer Zinssatz liesse sich allenfalls rechtfertigen, wenn der Kanton überdurchschnittlich viele Steuerausstände hätte. Das ist nicht ersichtlich. Der Verzugszins ist aber auch sozialpolitisch fragwürdig. Steuerschulden stellen für viele Personen ein Problem dar. Ein hoher Zinssatz verschärft dieses Problem zusätzlich. Es ist daher angebracht, den Verzugszins anzupassen.

Wir bitten Sie, die Motion zu überweisen.

Traktandum 40: Task-Force zur Bewältigung der Auswirkungen der Coronakrise auf den Lehrstellenmarkt; Marc Scherrer; 2020/228

Aktuell scheint der Lehrstellenmarkt tatsächlich noch sehr stabil zu sein. Es ist jedoch wichtig, Entwicklungen zeitnah zu beobachten, damit möglichst rasch gehandelt werden kann. Ein steter Austausch zwischen Wirtschaftsverbänden, den Mittelschulen und der Berufsbildung kann diesbezüglich hilfreich sein. Im Kanton Basel-Landschaft existiert eine solche «Task-Force» bereits seit März 2020, bestehend aus der Hauptabteilung Berufsbildung, der Handelskammer beider Basel und der Wirtschaftskammer. Es wurden auch schon diverse Massnahmen getroffen: verstärktes Monitoring seit Juni 2020, Coaching/Mentoring für Lernende und ein intensivierter Austausch mit den Lehrbetrieben. Entsprechend ist die Forderung des Postulenten aus Sicht der Handelskammer beider Basel bereits erfüllt. 

Wir bitten Sie daher, das Postulat entgegenzunehmen und abzuschreiben.

Traktandum 44: Finanzdatenaustausch im Inland; Pascale Meschberger; 2020/234

Das Thema des inländischen Finanzdatenaustauschs bzw. der Aufweichung des Bankkundengeheimnisses ist auf nationaler Ebene ein viel diskutiertes Thema. Es werden von beiden Seiten laufend Vorstösse eingereicht und sogar Initiativen lanciert. Die Volksinitiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre», die das Bankkundengeheimnis in der Verfassung verankern wollte, wurde nur zurückgezogen, weil der Kompromiss einen Weiterbestand des Bankkundengeheimnis im Inland vorsieht. Die zu erwartenden Beträge aus einem Finanzdatenaustausch im Inland rechtfertigen einen Eingriff in die Privatsphäre der Schweizer Bevölkerung und in die Wirtschaftsfreiheit der Finanzdienstleister nicht. Ebenfalls würde sich die Aufweichung des Bankkundengeheimnisses negativ auf den Schweizer Finanzplatz auswirken, da dieser an Attraktivität für inländische Kundinnen und Kunden einbüssen würde. Aufgrund der geschmiedeten Kompromisse im Bundesparlament scheint eine Standesinitiative, wie sie mit der Motion gefordert wird, ausserdem chancenlos.

Wir empfehlen, die Motion nicht zu überweisen.

Traktandum 47: Temporäre Reduktion der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h; Yves Krebs; 2020/231

Gemäss Postulat soll die Einführung von Tempo 30 auf den Hauptstrassen geprüft werden. Dadurch erhofft man sich eine Eindämmung des absichtlich produzierten Motorenlärms durch modifizierte Auspuffsysteme.Die Handelskammer lehnt die Einführung von Tempo 30 auf Hauptstrassen prinzipiell ab. Die dadurch aufgehobene Strassennetzhierarchie führt zwangsläufig zu Ausweichverkehr und verursacht neue Lärmhotspots in den empfindlichen Wohnquartieren. Zudem gehen wir nicht davon aus, dass durch diese Massnahmen absichtlich produzierter Motorenlärm reduziert werden kann. Dieser ist gemäss Art. 53 und Art. 33 der nationalen Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge beziehungsweise der Verkehrsregelnverordnung ohnehin bereits heute schon verboten. Zusammengefasst muss die angedachte Temporeduktion für den genannten Zweck als äusserst ungeeignet eingestuft werden. Sie wird bereits heute existierende Regelverstösse nicht verhindern und ist in erster Linie eine Schikane für die sich korrekt verhaltenden Verkehrsteilnehmer.

Wir bitten Sie, das Postulat nicht zu überweisen.

Traktandum 50: Totalsperre Laufental verkürzen!; Jan Kirchmayr; 2020/241

Ausgehend von Umweltschutzauflagen ist der Doppelspurausbau der Bahninfrastruktur zwischen Grellingen und Duggingen mit einer fünfmonatigen Totalsperre verbunden. Gemäss der Mitteilung der SBB soll die Sperre durch ein möglichst kundenfreundliches Ersatzbusangebot kompensiert werden. Dadurch soll die Erreichbarkeit des Laufentals jederzeit sichergestellt werden. In Tat und Wahrheit stellt die extrem lange Sperrung für Pendlerinnen und Pendler eine äusserst unerfreuliche Situation dar. Dies gilt für Zu- wie für Wegpendler/Innen. Es ist mit täglichen Staus auf der Strasseninfrastruktur zu rechnen. Dies ist ineffizient und unökologisch. Daher bitten wir Sie, das Postulat zur Prüfung von Optimierungsmöglichkeiten der Regierung zu überweisen. 

Wir bitten Sie, das Postulat zu überweisen.

Traktandum 59: Corona-Krise: Bank-Gewinne für Berufsbildung; Marc Scherrer; 2020/343

Wie die meisten anderen Banken geht auch die BLKB aktuell nicht davon aus, dass durch die Covid-Kredite ein Gewinn erwirtschaftet werden kann. Sollte dies gleichwohl der Fall sein, wurde bereits kommuniziert, dass die Bank den Betrag spenden oder in anderer geeigneter Form der Wirtschaft zur Verfügung stellen würde. Der im Postulat vorgeschlagene Mechanismus wäre ordnungspolitisch unsauber und würde eine nicht nachvollziehbare Prioritätenordnung im Aufgabenportfolio des Kantons schaffen. 

Wir bitten Sie deshalb, das Postulat nicht zu überweisen.

Traktandum 62: Verbindliche Geschlechterquoten an allen Fakultäten der Universität Basel; Miriam Locher; 2020/334

Die Universität ist seit Jahren bestrebt, den Frauenanteil bei der Besetzung von Professuren zu steigern. Die Entscheidungsgremien, in welchen auch Diversity-Beauftragte sitzen, sowie das Rektorat und schlussendlich der Universitätsrat haben in dem jeweiligen Prozess Mitspracherecht. Zudem ist der Universität Basel sehr wohl bewusst, dass eine höhere Anzahl von Professorinnen national wie international die Reputation einer Universität stärken. Wie die Motionärin selbst erwähnt, wird von ihr geforderte Frauenquote bereits in einigen Fakultäten erfüllt und zwar dort, wo sich auch genügend Frauen auf der entsprechenden akademischen Stufe befinden. Es macht aus Sicht der Wirtschaft keinen Sinn, eine Frauenquote für die Professur für jene Fakultäten einzufordern, in denen schlichtweg der akademische Nachwuchs fehlt. Damit würde man in Kauf nehmen, dass z.B. Professuren in Naturwissenschaftlichen Fakultäten unbesetzt bleiben. Der Fachkräftemangel im MINT-Bereich (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik) zeigt sich nicht nur in der Wirtschaft, sondern auch beim akademischen Nachwuchs und hier fehlt es insbesondere immer noch an weiblichen Akademikerinnen. Mit ihrer Forderung, die Besetzung von Professuren mit einer Frauenquote zu belegen, greift die Motionärin nicht nur in die Autonomie der Universität ein – aus Sicht der Handelskammer beider Basel gefährdet sie damit auch den dringend benötigten MINT-Nachwuchs, sollten Professuren aufgrund fehlender Kandidatinnen nicht besetzt werden können.

Wir bitten Sie, die Motion abzulehnen

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