Stellungnahmen zu den Grossratssitzungen vom 9. und 10. April 2025

04.04.2025

Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der Grossratssitzung vom 9. und 10. April 2025 Stellung.

Traktandum 9: Motion 3 Ivo Balmer und Konsorten betreffend Rahmenausgabebewilligung für den aktiven Landerwerb

Wir sprechen uns gegen die vorgeschlagene Rahmenausgabenbewilligung für den Landkauf durch den Kanton aus. Gemäss § 50a des Finanzhaushaltgesetzes verfolgt der Kanton bereits eine aktive Bodenpolitik und kann gezielt Immobilien erwerben. Diese Möglichkeit wird bereits genutzt, wie die Käufe des Clara-Areals und der Liegenschaft an der Gartenstrasse zeigen. Eine zusätzliche Rahmenausgabenbewilligung würde daran nichts ändern.

Zudem wirft der Vorschlag erhebliche eigentumsrechtliche Fragen auf. Die verstärkte Nachfrage des Kantons setzt Anreize für den Verkauf von Liegenschaften, insbesondere durch institutionelle Eigentümer. Oft handelt es sich dabei um unsanierte Gebäude, die aufgrund der engen regulatorischen Vorgaben nicht mehr wirtschaftlich saniert werden können. Ein zusätzlicher Anreiz würde geschaffen, damit der Kanton – und damit letztlich die Steuerzahlenden – diese Liegenschaften übernimmt.

Eine solche Politik ist nicht zielführend und ersetzt keine langfristige Bodenstrategie. Statt isolierte Kaufentscheide zu tätigen, braucht es eine kohärente Planung, die klare Ziele für die Nutzung und Entwicklung des Bodens definiert.

Wir bitten Sie, die Motion nicht zu überweisen.

Traktandum 31: Anzug Oliver Thommen und Daniel Sägesser betreffend Beteiligung der Vermietenden an den Energiekosten unsanierter Liegenschaften als Anreiz zur Erhöhung der Sanierungsrate, Schreiben des RR

Der Kanton Basel-Stadt fördert bereits umfassend energetische Sanierungen und den Ersatz fossiler Heizsysteme. Neben der Unterstützung für Heizungsumstellungen gibt es zahlreiche Förderprogramme für die Sanierung von Fassaden, Dächern, Fenstern und Kellern. Diese Massnahmen tragen wesentlich zur Reduktion des Energieverbrauchs und damit auch zur Senkung der Heizkosten für Mieterinnen und Mieter bei. Eine zusätzliche Lenkungsabgabe oder eine gesetzliche Umverteilung der Heizkosten wäre weder notwendig noch zielführend.

Liegenschaftseigentümer werden heute bereits durch umfangreiche Förderbeiträge unterstützt. Bis zu 40 Prozent der Investitionskosten können gedeckt werden, und energetische Sanierungen sind steuerlich absetzbar. Zudem gibt es gezielte Bonusprogramme, die Anreize für umfassende Sanierungsmassnahmen schaffen. Eine zusätzliche finanzielle Belastung durch eine Lenkungsabgabe würde keinen direkten Beitrag zur Verbesserung der Energieeffizienz leisten, sondern lediglich die Eigentümer finanziell belasten, ohne eine tatsächliche Sanierungsverpflichtung zu schaffen.

Hinzu kommt, dass die Mietnebenkosten abschliessend auf Bundesebene geregelt sind. Der Kanton Basel-Stadt kann daher keine Vorgaben zur Heizkostenverteilung zwischen Mieterschaft und Vermieterschaft erlassen. Eine kantonale Sonderregelung wäre nicht nur rechtlich problematisch, sondern auch kaum umsetzbar.

Die bestehende Förderpolitik hat sich bewährt und schafft echte Anreize für energetische Verbesserungen. Anstelle zusätzlicher finanzieller Sanktionen braucht es gezielte Unterstützungen, um die Sanierungsrate weiter zu steigern. Eine zusätzliche Lenkungsabgabe oder eine neue Regelung zur Heizkostenverteilung wäre kontraproduktiv und ist daher abzulehnen.

Wir bitten Sie, den Anzug abzuschreiben.

Traktandum 47: Motion Daniel Albietz und Michael Hug betreffend Wiedereinführung des Gebietsprinzips im Bau- und Gastgewerbeinspektorat (BGI), Stellungnahme des RR

Das Anliegen der Motionäre wurde mehrfach von der betroffenen Baubranche geäussert. Zudem hat das Parlament diese Forderung mit über 74 Ja-Stimmen deutlich unterstützt. Für die Handelskammer ist es daher schwer nachvollziehbar, weshalb die Regierung diese Massnahme nicht umsetzen möchte. Die rechtliche Zulässigkeit wurde bereits in der ersten Ratsdebatte thematisiert. Dennoch wurde das Anliegen überwiesen. 

Ähnlich wie die Motion «kundenfreundliche Öffnungszeiten beim Bau- und Gastgewerbeinspektorat», die vom Regierungsrat ebenfalls als rechtlich unzulässig erachtet, vom Grossen Rat aber dennoch überwiesen wurde, soll die Rückkehr zum Gebietsprinzip weiterhin als Massnahme gefordert werden. 

Die Aussage, dass die Fristen durch die Änderung der Gebietszuständigkeit nun besser eingehalten werden können, sehen wir kritisch. Wahrscheinlicher ist, dass dies auf zusätzliches Personal und einen substanziellen Rückgang der Baugesuche zurückzuführen ist. 

Die Handelskammer empfiehlt, diesen Vorstoss als Motion zur Erfüllung zu überweisen, um eine effiziente und ortsnahe Baubegleitung sicherzustellen. Das bewährte Gebietsprinzip bietet wesentliche Vorteile: Die zuständigen Bauinspektorinnen und -inspektoren kennen die spezifischen Gegebenheiten ihrer Quartiere und können sich dadurch schneller und präziser in Bauprojekte einarbeiten. Durch die Vertrautheit mit den Projektbeteiligten und die oft gleiche Zuständigkeit entsteht ein Synergieeffekt, der die Bearbeitungszeit verkürzt und zu einem effizienteren Ablauf führt. 

Wir bitten Sie, die Motion zur Erfüllung zu überweisen.

Traktandum 59: Motion Joël Thüring betreffend Ausbildungsobligatorium - zur Erhöhung der Abschlussquote im Kanton Basel-Stadt, Stellungnahme des RR

Der Kanton Basel-Stadt weist schweizweit die niedrigste Abschlussquote auf der Stufe Sek II auf: Nur 85,4% der Jugendlichen haben bis zum Alter von 25 Jahren eine Lehre oder eine weiterführende Schule abgeschlossen. Das bedeutet: Von 100 Jugendlichen verfügen ganze 15 im Alter von 25 Jahren über keinen Abschluss auf der Sekundarstufe II. Die Konsequenzen für Wirtschaft, Gesellschaft und die Betroffenen selbst sind schwerwiegend, wie der Motionär belegt.

Wie der Motionär sieht die Handelskammer hier einen dringenden Handlungsbedarf. Bereits im Anzug von Melanie Nussbaumer vom September 2022 (22.5329.01) wird die Idee eines Ausbildungsobligatoriums bis 18 Jahre analog zum Kanton Tessin in den Raum gestellt. Auch der zuständige Regierungsrat hält ein Ausbildungsobligatorium für eine gute Idee. Die Motion fordert nun, dass ein solches innerhalb eines Jahres realisiert wird.

Die Handelskammer sieht in einem Ausbildungsobligatorium ein geeignetes Mittel, die Abschlussquote mittelfristig zu erhöhen und weitere griffige Massnahmen vorzubereiten. Ein solches Obligatorium erlaubt dem Kanton ein effizientes Monitoring des Ausbildungsstands seiner Jugendlichen. Und auf Grundlage dieses Monitorings, das endlich gesicherte Zahlen und nicht blosse Hochrechnungen liefert, lassen sich gezielte Massnahmen zur Verbesserung der Abschlussquote ergreifen.

Wie der Motionär erwähnt, verfügt der Kanton Basel-Stadt bereits jetzt über geeignete Gefässe, um Jugendliche und junge Erwachsene zu unterstützen, die nach der obligatorischen Schulzeit Schwierigkeiten haben, eine geeignete Anschlusslösung zu finden. Diese Instrumente haben sich bewährt. Ein Ausbildungsobligatorium muss und soll deshalb nicht neue Angebote nach sich ziehen, sondern es macht einzig die bereits etablierten und bewährten Angebote verpflichtend. So fallen Jugendliche und junge Erwachsene nicht mehr durch die Maschen des Ausbildungssystems, sondern werden auf ihrem Weg zu einer Ausbildung auf der Sekundarstufe II unterstützt.

Da die Abschlussquote im Kanton Basel-Stadt seit geraumer Zeit auf einem sehr niedrigen Niveau stagniert, sind weitere Verzögerungen bei der Einführung von griffigen Massnahmen nicht angezeigt. Die Zahlen sind deutlich und seit langem bekannt. Die Handelskammer befürwortet deshalb die in der Motion geforderte Umsetzung innerhalb eines Jahres. Sollte diese Frist zu knapp bemessen sein, kann der Regierungsrat noch immer eine Fristverlängerung beantragen. Wichtig ist jedoch, dass jetzt gehandelt wird.

Wir bitten Sie, die Motion zu überweisen.

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