Stellungnahmen zur Landratssitzung vom 13. Februar 2025
Die Handelskammer beider Basel nimmt Stellung zu diversen Traktanden der Landratssitzung vom 13. Februar 2025
Traktandum 6: Massnahmen zur Reduktion der lokalen Hitzeentwicklung in dicht besiedelten Ortschaften; Teilrevision des Raumplanungs- und Baugesetzes; 2024/500; Vorlage
Die Vorlage sieht die Schaffung einer Kompetenzordnung zugunsten der Gemeinden vor. Diese soll die Umgebungsgestaltung neuer Bauten und Anlagen stärker als bisher durch zonenrechtliche Kriterien in den Bewilligungsprozess einbinden. Zu diesem Zweck werden das Raumplanungs- und Baugesetz (RBG, SGS 400) sowie die Verordnung (RBV, SGS 400.11) ergänzt. Neu soll es möglich sein, Umgebungsgestaltungspläne mit dem Baugesuch einzufordern. Die Gemeinden können diese Pläne im Bewilligungsverfahren prüfen, sofern die kommunalen Zonenreglemente dies zwingend vorsehen.
Zudem wird eine Anpassung des Strassengesetzes gefordert. Dadurch soll die öffentliche Hand bei der Planung und Realisierung öffentlicher Räume Massnahmen gegen die Bildung von Hitzeinseln ergreifen können. Im Streitfall wäre sie befugt, Land zu enteignen, um Platz für Strassenbäume oder ähnliche Vorkehrungen zu schaffen. Einen derartigen Eingriff in die Rechte von Eigentümern verursacht nicht nur eine Überregulierung des Baubereichs, sondern ist auch unnötig.
Massnahmen, welche ökologische Aspekte der Region fördern, existieren bereits, so beispielsweise mit der Grünflächenziffer, und der Möglichkeit in Quartierplanvorschriften Vorgaben zur Umgebungsgestaltung zu machen. Bauwillige Personen werden mit Mehrkosten durch die Erstellung von Umgebungsplänen konfrontiert, welche das Wohneigentum erschweren. Das Vermeiden von lokalen Hitzeinseln ist dabei bereits genügend reguliert und ist auch ohne staatliche Vorgaben im Interesse der Eigentümer. Eine weitere Regulierung des Baurechts, welche sich mit bestehenden Massnahmen überschneidet, ist daher dringendst zu vermeiden.
Es ist deshalb den Ausführungen der Bau- und Planungskommission zu folgen, welche die geplante Änderung des Strassengesetzes ablehnt und auch eine Anpassung des Raumplanungs- und Baugesetzes als nicht nötig erachtet. Einzig wünscht sich die BPK eine Verordnungsänderung, dass eine Gemeinde Umgebungspläne einfordern kann, wenn sie dies entsprechend in ihren Zonenplanreglementen geregelt hat. Wir bitten Sie, den durch die Bau- und Planungskommission abgeänderten Landratsbeschluss zu überweisen und die Motion abzuschreiben.
Traktandum 9: Änderung des Steuergesetzes; Wohnflächenerhebung zur systematischen Überprüfung der Eigenmietwerte (Antrag auf Verlängerung der Sistierung); 2022/405; Vorlage
Für die Handelskammer steht ausser Frage, dass ein Entscheid des Bundesgerichts umzusetzen ist, wie es die vorliegende Änderung des Steuergesetzes vorsieht. Gleichzeitig sollten Gesetzgeber, Verwaltung und allenfalls auch das Volk nicht unnötig mit Beschluss und Umsetzung einer Vorlage beansprucht werden, die in absehbarer Zukunft gegenstandslos werden könnte.
Die Handelskammer hatte deshalb bereits in der Vernehmlassung vorgeschlagen, diese Vorlage zu sistieren, bis das eidgenössische Parlament über die Abschaffung des Eigenmietwerts beschlossen hat. Angesichts der Tatsache, dass dieser Beschluss in der Zwischenzeit erfolgt ist und eine Volksabstimmung voraussichtlich noch in diesem Jahr erfolgen wird, erscheint eine weitere kurze Sistierung als sinnvoll und zumutbar. Sobald klar ist, ob der Eigenmietwert auf nationaler Ebene abgeschafft wird, können die Beratungen im Landrat wieder aufgenommen werden.
Wir bitten Sie, dem Antrag der Finanzkommission zu folgen und die Sistierung zu verlängern.
Traktandum 34. Rechtsgleiche Behandlung: Strassen- und Gewässerbau-projekte auch öffentlich auflegen; 2023/305; Motion Regula Waldner
Wie die Regierung darlegt, werden die Bauprojekte des Tiefbauamtes an Strassen und Gewässern nach dem Verfahren über kantonale Nutzungspläne gemäss RBG öffentlich aufgelegt und bewilligt. In diesem Verfahren ist das «Baubewilligungsverfahren» integriert. Der bauliche Unterhalt, das heisst die Instandsetzungsprojekte inkl. etwa 800 bis 1’500 Unterhaltsmassnahmen an Strassen und die etwa 70 bis 100 Unterhaltsmassnahmen an Gewässern, sind von dieser Auflagepflicht ausgenommen, weil keine Änderung in der Nutzung stattfindet, sondern sie lediglich dem Erhalt des Bestandes dienen.
Die Handelskammer erachtet es als äusserst ineffizient, wenn wegen einiger weniger Projekte pro Jahr, bei welchen sich die Frage der eindeutigen Zuordnung überhaupt stellt, sämtliche 800 bis 1'500 Unterhaltsmassnahmen an Strassen bzw. die 70 bis 100 Unterhaltsmassnahmen an Gewässern einer öffentlichen Auflage unterstellen werden. Insbesondere da der betroffene kleine bauliche Unterhalt z.B. den Ersatz eines Deckbelages auf einer kleinen Fläche, die Reparatur von Frostschäden etc. umfasst. Die Motion würde hier einen nicht vertretbaren und unverhältnismässig hohen administrativen Aufwand auslösen. Aus Sicht der Wirtschaft wäre es vielmehr angebracht, Bauverfahren auch für Private grundsätzlich zu vereinfachen und zu verschlanken.
Wir bitten Sie, die Motion nicht zu überweisen.
Traktandum 35: Erarbeitung eines Gesamtverkehrskonzepts als strategisches Planungsinstrument; 2024/719; Postulat der Mitte-Fraktion
Das Postulat fordert die Erstellung eines Gesamtverkehrskonzeptes für den Kanton, das alle Verkehrsträger umfasst, deren Wechselwirkungen analysiert und die Bevölkerungsentwicklung berücksichtigt. Dieses Konzept soll als Planungsinstrument dienen, um einen ganzheitlichen Ausbau zukünftiger Verkehrsträger zu ermöglichen.
Die Handelskammer unterstützt grundsätzlich das Anliegen nach mehr Koordination und Übersicht bei der Planung von Verkehrsinfrastrukturen. Dennoch erachten wir den vorgeschlagenen Ansatz als nicht optimal, da unserer Einschätzung nach keine zusätzlichen Planungsinstrumente erforderlich sind.
Das im Postulat erwähnte Agglomerationsprogramm fungiert bereits als wichtiges trinationales Koordinationsinstrument und wird laufend aktualisiert. Der Kantonale Richtplan (KRIP) ist damit abgestimmt und definiert die räumlichen Interessen des Kantons sowie die Rahmenbedingungen für dessen räumliche Entwicklung – insbesondere in Bezug auf die Planung von Verkehrsinfrastrukturen. Auch der KRIP wird regelmässig an veränderte Gegebenheiten angepasst. Gemäss Regierungsrat wird aktuell eine Überprüfung des KRIP, Teil Verkehr, durchgeführt, was wir begrüssen. Der Bedarf nach der Einführung eines neuen Planungsinstruments ist also nicht gegeben und belastet die Ressourcen der Verwaltung unnötig. Ein verstärkter Fokus auf die raschere Umsetzung von geplanten Projekten erscheint uns zielführender.
Wir bitten Sie, der Regierung zu folgen und das Postulat entgegenzunehmen und abzuschreiben.
Traktandum 37: Staatsvertrag zur A98 neu verhandeln; 2024/724; Motion der SP-Fraktion
Die Verkehrsinfrastrukturen in der Region Basel sind stark überlastet. Neben der Schiene gilt dies insbesondere für die Nationalstrassen. Der Rheintunnel hätte eine wesentliche Verbesserung für die Verkehrssituation in der Region bedeutet. Nach der Ablehnung des Rheintunnels durch das Schweizer Stimmvolk steht die Region vor der dringenden Frage, wie das Verkehrssystem in der Region – insbesondere die Nationalstrassen – effektiv entlastet werden kann. Die Handelskammer beider Basel unterstützt deshalb das Anliegen, Lösungen für die prekäre Verkehrssituation in der Region zu erarbeiten. Wir werden uns weiterhin stark für die Entlastung der A2 engagieren und evaluieren dazu aktuell gangbare Lösungen.
Die im Vorstoss geforderte Option, die A98 als Ausweichroute zu nutzen und den dazugehörigen Staatsvertrag neu zu verhandeln, halten wir jedoch aufgrund der starken Widerstände a priori für wenig realistisch. Eine Einigung mit den verschiedenen staatlichen Entitäten wäre ein langwieriger Prozess mit geringen Erfolgschancen. Wir stellen uns jedoch nicht dagegen, wenn die Regierung bereit ist, erste Abklärungen zu treffen. Aus Sicht der Handelskammer ist es jedoch in erster Linie wichtig, eine saubere Auslegeordnung über alle denkbaren Lösungsvarianten zu erstellen. Wir bieten Hand dazu, solche Möglichkeiten gemeinsam zu evaluieren.
Wir bitten Sie, der Regierung zu folgen und die Motion als Postulat entgegenzunehmen.
Traktandum 39: Wirtschaftsfreundliche Blockzeiten in Kindergarten und Primarschule; 2024/716; Postulat von Heinz Lerf
Der Übergang von der Kindertagesstätte in den Kindergarten ist für viele berufstätige Eltern eine organisatorische Herausforderung. Während die Kita-Tage so gebucht werden können, dass sie in den Berufsalltag der Eltern oder die Betreuungsmöglichkeiten von Grosseltern passen, sieht das im Kindergarten oftmals anders aus. Hier müssen die Kinder an einigen Halbtagen für wenige Stunden zum Kindergarten gebracht und abgeholt werden. Das fordert eine hohe Flexibilität bei Betreuungspersonen, aber auch bei Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern. Zudem muss bei jedem Stundenplanwechsel neu geplant werden.
Daher unterstützen wir seitens Wirtschaft das Anliegen des Postulanten und bitten die Regierung, die Anpassung der Blockzeiten zu prüfen.
Wir bitten Sie, das Postulat entgegenzunehmen.