Stellungnahmen zu den Grossratssitzungen vom 14. und 21. April 2021
Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der Grossratssitzungen vom 14. und 21. April 2021 Stellung.
Traktandum 5: Bericht der Umwelt-, Verkehrs- und Energiekommission zum Ratschlag Gesamtkonzept Elektromobilität. Vergabe eines bedingt rückzahlbaren zinslosen Darlehens an die Industriellen Werke Basel (IWB) für die Finanzierung von 200 öffentlich zugänglichen Ladestationen auf Allmend. Anpassung des kantonalen Umweltschutzgesetzes sowie Bericht zu zwei Motionen und vier Anzügen
Gemäss dem Ratschlag der Regierung werden die Hälfte aller im Kanton Basel-Stadt immatrikulierten Fahrzeuge in der Regel nicht in einer Garage, sondern in der blauen Zone parkiert. Zur weiteren Förderung der E-Mobilität soll daher das Ladenetzwerk im öffentlichen Raum stark ausgebaut werden. Gemäss Sonntagszeitung existieren heute 66 Ladepunkte im öffentlichen Raum der Stadt Basel. Dies entspricht 57 Ladepunkten pro 1'000 E-Autos. Dieser Wert liegt klar unter dem empfohlenen Richtwert der EU-Kommission. Gemäss diesem sollten 100 öffentliche Ladepunkte pro 1'000 E-Autos verfügbar sein, damit die Funktionalität des Systems gegeben ist. Diesem Zielwert hinkt nicht nur die Stadt Basel, sondern viele grosse Schweizer Städte hinterher (z.B. Zürich: 41, Bern: 75 und Genf: 95). Nach dem Willen der Basler Regierung sollen daher bis im Jahr 2026 200 weitere Ladepunkte im öffentlichen Raum dazukommen. Als Handelskammer begrüssen wir die Ausbaupläne sowie die dazugehörige Förderstrategie der Regierung, um der Technologie einen Anschub zu geben. Die auf den ersten Blick hohen Kosten von durchschnittlich CHF 57'000 pro Ladepunkt erklären sich durch die hohen Netzanschlussgebühren von CHF 27'000 respektive CHF 38'000 für Schnellladestationen pro Ladepunkt sowie den umfangreichen Arbeiten im Bereich Grabung und Signalisation.Die Zahl der Ladepunkte im öffentlichen Raum darf aber auch nicht überschätzt werden. Aktuell beträgt der Anteil E-Autos in der Stadt Basel 1,9 Prozent. Trotz vergleichsweise weniger öffentlicher Ladepunkte pro 1'000 E-Autos liegt deren Anteil in der Stadt Zürich bei 2,6 Prozent. Weiter gilt es, die grosse Bedeutung der privaten Ladestationen nicht zu unterschätzen. Zu den 66 existierenden Ladepunkten kommen zahlreiche private Lademöglichkeiten auf Kundenparkplätzen bei Einkaufszentren oder am Arbeitsplatz dazu. Der Kanton sollte im Rahmen seiner «Künftigen Parkierungspolitik» kohärent mit den Zielen zum Ausbau der Ladepunkte vorgehen. Konkret bedeutet dies, dass er Ladepunkte auch in privaten Quartierparkings, welche er durch öffentliche Mittel zu fördern gedenkt, vorsieht. So könnten Quartierparkings auch einen wertvollen Beitrag zum Ausbau der Ladeinfrastruktur und somit zur Elektromobilität beitragen. Die sehr umfassenden Forderungen der Kommissionsmotion betreffend eines raschen Ausbaus der Ladeinfrastruktur für E-Autos in Basel-Stadt beurteilen wir als übereilt und lehnen sie daher ab. Vorab müsste hierfür eine Bedürfnisanalyse durchgeführt werden. Des Weiteren muss die Technologieneutralität weiterhin gewahrt bleiben. So setzen unsere Nachbarländer und vermehrt auch der Bund auf Wasserstoff als möglichen Speicher von Strom aus erneuerbaren Energien. Autos, die mittels Brennstoffzelle betrieben werden, und auf Wasserstoff als Antrieb angewiesen sind, existieren bereits. Auch die Möglichkeit «grünen Wasserstoff» zu synthetischem Kraftstoff weiterzuverarbeiten und ebenfalls CO2-neutral im Bereich des Individualverkehrs einzusetzen, existiert bereits. Es ist aus heutiger Sicht unklar, ob sich letztlich eine Antriebstechnologie durchsetzen wird oder ob es langfristig beide Antriebe (oder weitere) geben wird. Es gilt daher bei den Fördermassnahmen nicht einseitig auf den batterieelektrischen Antrieb zu setzen und ein Überangebot zu schaffen.
Wir bitten Sie, den Grossratsbeschluss I und II anzunehmen und alle genannten Motionen und Anzüge als erledigt abzuschreiben. Die Kommissionsmotion und den Grossratsbeschluss III empfehlen wir Ihnen jedoch zur Ablehnung.
Traktandum 12.24: Jeremy Stephenson und Konsorten betreffend Parkhaus UKBB wann gibt es endlich eine Patienten-, Besucher- und Mitarbeiter-freundliche Lösung?
Ein Kinderspital von überregionaler Bedeutung wie das Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB) muss über genügend und entsprechend eingerichtete Parkplätze verfügen. Die unbefriedigende Parkplatzsituation am UKBB ist offensichtlich und besonders störend, da es sich um ein bikantonales Spital handelt, das für sämtliche PatientInnen, Mitarbeitenden und sonstigen Besucher des Spitals auf verschiedenen Verkehrsträgern gut angebunden sein sollte. Das Parking ist somit auch eine Frage der Erreichbarkeit des Standorts. Die langwierigen Diskussionen um das UKBB-Parkhaus, welches, wie im Anzug beschrieben, unstrittig sein sollte, sollen zeitnah abgeschlossen werden.
Wir bitten Sie, den Anzug an die Regierung zu überweisen.
Traktandum 19: Franziska Roth und Konsorten betreffend ergänzende Massnahmen zur Umsetzung des Auftrages der integrativen Schule
Die Handelskammer beider Basel hat schon bei der Einführung des Lehrplan 21 darauf hingewiesen, dass das Sonderpädagogik-Konkordat mit Augenmass eingeführt werden soll. Die Wirtschaft lehnt den Vorrang der Schulung von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Bildungsbedarf - insbesondere bei schweren Lern-, Leistungs- und Verhaltensstörungen - in der Regelklasse ab. Die Heterogenität von Klassenverbänden wird durch die integrative Schulung noch ausgeprägter, was das Leistungsniveau der Regelklasse beeinträchtigt. Die Wirtschaft spricht sich dafür aus, diesem Umstand mit entsprechenden unterstützenden Angeboten entgegenzuwirken. Das integrative Modell nun mit stets neuen und wachsenden Massnahmen und Ressourcen zu speisen, macht aber keinen Sinn. Der Regierungsrat hat in seiner Stellungnahme zur Motion Bernasconi, auf welche auch die Motionärinnen und Motionäre der vorliegenden Motion verweisen, die Weiterentwicklung der aktuellen Angebote bereits angekündigt und wird darüber in spätestens zwei Jahren berichten. Dieser Zeitraum scheint vernünftig und soll jetzt nicht mit weiteren Massnahmen übersteuert werden.
Wir bitten Sie daher, die Motion nicht zu überweisen.
Traktandum 39: Balz Herter und Konsorten betreffend steuerlicher Abzug der im Kanton günstigsten Grundversicherungsprämie
Die Motion nimmt ein bekanntes und bereits mehrfach diskutiertes Anliegen auf, um die mittelständische Bevölkerung zu entlasten. Basel-Stadt könnte mit der Umsetzung der Motion seine Attraktivität als Wohnkanton für Steuerzahlende steigern. Viele Gemeinden und Kantone sind im schweizweiten Vergleich steuerlich attraktiver als Basel. Dazu sind die Krankenkassenprämien in Basel-Stadt landesweit am höchsten. An beiden Punkten setzt die vorliegende Motion an und möchte für eine gewisse Entlastung sorgen. Mit der Begrenzung der Abzugsfähigkeit auf die günstigste Grundversicherungsprämie ist der Vorschlag zudem für die Kantonsfinanzen gut verkraftbar.
Wir bitten Sie, die Motion zur Erfüllung zu überweisen.
Traktandum 49: Stellungnahme des Regierungsrates zur Motion Luca Urgese und Konsorten betreffend Lobbying des Regierungsrates für Verhandlungen des Bundesrates mit dem französischen Staat über das anwendbare Arbeitsrecht im Schweizer Sektor des EuroAirport
Die Handelskammer nimmt erfreut zur Kenntnis, dass der Regierungsrat sich aktiv für eine dauerhafte und gerichtsfeste Lösung der arbeitsrechtlichen Situation am EuroAirport einsetzen will. Sie bestärkt den Regierungsrat darin, mit dem nötigen Nachdruck beim EDA und den weiteren zuständigen Bundesbehörden auf eine rasche Lösung hinzuwirken.
Wir bitten Sie, die Motion zur Erfüllung zu überweisen.