Stellungnahmen zu den Landratssitzungen vom 20. Mai 2021
Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der Landratssitzung vom 20. Mai 2021 Stellung.
Traktandum 13: Bericht zur Bewältigung der ersten Welle der COVID-19-Pandemie; Geschäftsprüfungskommission; 2020/639
Der Regierungsrat hat in seinem Bericht die Massnahmen und Folgen der ersten Welle der COVID-19-Pandemie umfassend dargestellt. Die Handelskammer hielt schon bei der Überweisung der ursächlichen Motion Keller fest, dass es für eine vertiefte Analyse noch zu früh sei. Der Bericht vermag denn auch als Übersicht über die erste Welle zu dienen, lässt es aber naheliegenderweise offen, Schlussfolgerungen für künftige Krisen zu ziehen. In diesem Sinne ist es zu begrüssen, dass der Regierungsrat bereits jetzt einen Bericht mit Lehren und Erkenntnissen für nach Ende der Pandemie in Aussicht gestellt hat. Die Handelskammer kann die Feststellungen und Empfehlungen der GPK und der mitberichtenden Kommissionen nachvollziehen. Es wäre aus ihrer Sicht jedoch sinnvoller, den Regierungsrat erst in seinem Schlussbericht zur Pandemie zu den Empfehlungen Stellung nehmen zu lassen. Nur so kann eine umfassende Analyse mit den richtigen Schlussfolgerungen vorgenommen werden.
Wir bitten Sie, den Anträgen der Geschäftsprüfungskommission zu folgen.
Traktandum 25: Erhalt von Lehrstellen; Anita Biedert; 2020/324
Wir unterstützen den Bericht der Bildungs- Kultur- und Sportdirektion vollumfänglich.
Wir bitten Sie deshalb, die Motion als Postulat entgegenzunehmen und dieses abzuschreiben.
Traktandum 26: Verbindliche Geschlechterquoten an allen Fakultäten der Universität Basel; Miriam Locher; 2020/334
Die Universität ist seit Jahren bestrebt, den Frauenanteil bei der Besetzung von Professuren zu steigern. Die Entscheidungsgremien, in welchen auch Diversity-Beauftragte sitzen, sowie das Rektorat und schlussendlich der Universitätsrat haben in dem jeweiligen Prozess Mitspracherecht. Zudem ist der Universität Basel sehr wohl bewusst, dass eine höhere Anzahl von Professorinnen national wie international die Reputation einer Universität stärken. Wie die Motionärin selbst erwähnt, wird von ihr geforderte Frauenquote bereits in einigen Fakultäten erfüllt und zwar dort, wo sich auch genügend Frauen auf der entsprechenden akademischen Stufe befinden. Es macht aus Sicht der Wirtschaft keinen Sinn, eine Frauenquote für die Professur für jene Fakultäten einzufordern, in denen schlichtweg der akademische Nachwuchs fehlt. Damit würde man in Kauf nehmen, dass z.B. Professuren in Naturwissenschaftlichen Fakultäten unbesetzt bleiben. Der Fachkräftemangel im MINT-Bereich (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik) zeigt sich nicht nur in der Wirtschaft, sondern auch beim akademischen Nachwuchs und hier fehlt es insbesondere immer noch an weiblichen Akademikerinnen. Um das genauer zu veranschaulichen, werfen wir einen Blick auf die Masterabschlüsse der MINT-Fächer. Während mittlerweile in Chemie und Life Sciences ein Frauenanteil von 57 Prozent erreicht wird, sind es in der Studienrichtung Technik nur noch 20 Prozent, resp. in der Informatik 17 Prozent (Bundesamt für Statistik, 2019). Mit ihrer Forderung, die Besetzung aller Professuren mit einer Frauenquote zu belegen, greift die Motionärin nicht nur in die Autonomie der Universität ein – aus Sicht der Handelskammer beider Basel gefährdet sie damit auch den dringend benötigten MINT-Nachwuchs, sollten Professuren aufgrund fehlender Kandidatinnen nicht besetzt werden können.
Wir bitten Sie, die Motion abzulehnen
Traktandum 34: ÖV-Erschliessung von Arbeitsgebieten kantonaler Bedeutung; 2020/459
Die Motion fordert eine bessere ÖV-Erschliessung der Arbeitsgebiete von kantonaler Bedeutung. Die Erreichbarkeit ist ein zentraler Standortfaktor für den Erfolg eines Arbeitsgebiets. Aktuell zeigen sich bei den Erschliessungsqualitäten der einzelnen Arbeitsgebiete grosse Unterschiede. Insbesondere zur weiteren Entwicklung der peripher gelegenen Arbeitsgebiete von kantonaler Bedeutung, die nach Richtplanverständnis einer Wohnnutzung vorbehalten bleiben, ist eine optimale Erschliessung wichtig.
Wir bitten Sie, die Motion zu überweisen.
Traktandum 40: Hürden für erneuerbare Energien endgültig abbauen: Solaranlagen ausdrücklich zulassen; Saskia Schenker; 2020/422 und
Traktandum 41: Hürden für erneuerbare Energien endgültig abbauen: Kompetenzen der kantonalen Fachstelle Denkmalschutz klar definieren; 2020/424
Die beiden Motionen zeigen exemplarisch, dass unflexible Bestimmungen und Überregulierungen oft unerwünschte Konsequenzen zur Folge haben. Weil eine fallspezifische Interessenabwägung in der Raumpolitik besonders wichtig ist, sind Überregulierungen besonders störend. Oftmals verhindern sie optimale und massgeschneiderte Lösungen. Die moderaten Ansätze der beiden Motionen, welche Einschränkungen zum Bau von Solaranlagen nicht prinzipiell ausschliessen, finden wir daher begrüssenswert und eine wichtige Voraussetzung für eine objektive Interessenabwägung.
Wir bitten Sie, die beiden Motionen der Regierung zu überweisen.
Traktandum 43: Ja zu einem Lehrplanteil A mit klar definierten Stoffinhalten und Themen; Regina Werthmüller; 2020/428
Mit der Abstimmung vom 7. März 2021 hat sich die Stimmbevölkerung klar gegen eine Kürzung der Kompetenzen und gegen eine entsprechende Verankerung im Gesetz ausgesprochen. Mit der Digitalisierung wird klar aufgezeigt, dass ein Lehrplan dynamisch sein soll und sich auch relativ kurzfristig den aktuellen Begebenheiten anpassen muss: Die teilweise rasanten Entwicklungen in der Arbeitswelt müssen auch in der Bildung berücksichtigt werden. Das zeigt auch exemplarisch der Lehrplan Medien und Informatik.
Wir bitten Sie daher, die Motion abzulehnen.
Traktandum 48: EK-Strategie Kanton; Klaus Kirchmayr; 2020/447
Die Motion fordert eine Eigenkapital-Strategie für den Kanton sowie allenfalls notwendige Instrumentarien zu dessen Bewirtschaftung. Zu Recht weist der Motionär darauf hin, dass ein zu hohes Eigenkapital die Gefahr birgt, politische Begehrlichkeiten zu wecken. Dennoch erscheint der Handelskammer eine zusätzliche Strategie nicht sinnvoll. Der Kanton verfügt bereits über eine Finanzstrategie, in welcher strategische Ziele formuliert werden. So gehört die Stärkung des Eigenkapitals zu den vier finanzstrategischen Zielsetzungen des Kantons. Weil die Schuldenbremse sich am Stand des Eigenkapitals orientiert, hat der Regierungsrat als Mindestziel einen Kapitalbestand von 12 bis 16 Prozent des Aufwandes definiert, wobei 8 Prozent den Warnwert für Korrekturmassnahmen darstellen. Liegt nun der Eigenkapitalwert konstant deutlich über dem Zielwert des Regierungsrates, geben die weiteren finanzstrategischen Zielsetzungen die Richtung vor. Der langfristige Abbau der Nettoverschuldung ist ein weiteres Ziel, welches dann verfolgt werden könnte und müsste. Schliesslich ist zu beachten, dass auch die Langfristplanung eine strategische Grundlage darstellt, welche die Richtung für den Umgang mit hohem Eigenkapital vorgibt. So sieht die LFP 1 eine Revision der Einkommens- und Vermögenssteuern vor. Hierzu ist es notwendig, dass der Kanton über einen ausreichenden finanziellen Spielraum verfügt. Dabei obliegt es selbstverständlich dem Landrat darüber zu befinden, ob die entsprechenden LFP auch effektiv umgesetzt werden. Dies gälte aber auch im Falle einer Eigenkapital-Strategie. Zusammenfassend verfügt der Kanton aus Sicht der Handelskammer heute bereits über ausreichende strategische Grundlagen. Eine zusätzliche Strategie birgt demgegenüber das Risiko der Übersteuerung, mit mehreren Strategien, die auf dasselbe Substrat einwirken.
Wir bitten Sie, die Motion abzulehnen.
Traktandum 61: Armutsstrategie VI: Konkretisierung Raumplanungs- und Baugesetz §38 Abs.2 lit.e; Pascale Meschberger; 2020/496
Mit der Motion sollen die bisherigen Bestimmungen zum sozialen Wohnungsbau in Quartierplänen für private Investoren verbindlicher werden. Die Handelskammer beider Basel lehnt solche investitionshemmenden Auflagen ab. Die Erfahrung aus anderen Kantonen zeigt, dass solche Instrumente die Verfügbarkeit von günstigem Wohnraum nicht forcieren. Der Vorstoss könnte je nach Umsetzung sogar dazu führen, dass das Instrument des Quartierplans an Bedeutung verliert und vermehrt zonenkonform gebaut wird. Dies ist weder in Sinne einer Förderung des verdichteten Bauens, noch hilfreich zur Schaffung von neuem Wohnraum.
Wir bitten Sie, der Empfehlung der Regierung zu folgen und die Motion abzulehnen.