Stellungnahmen zu den Landratssitzungen vom 7. April 2022

01.04.2022

Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der Landratssitzungen vom 7. April 2022 Stellung.

Traktandum 4: Revision Beschaffungsrecht: Einführungsgesetz zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen IVöB und Beitritt zum Konkordat IVöB (1. Lesung); 2021/693

Die Handelskammer beider Basel begrüsst den Beitritt des Kantons Basel-Landschaft zur revidierten Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB). Wir unterstützen insbesondere die stärkere Gewichtung qualitativer Kriterien bei Ausschreibungen. Dazu gehört die Plausibilität des Angebots, Innovation, Nachhaltigkeit und Qualität. Diese Zuschlagskriterien ermöglichen eine Verbesserung des Qualitätswettbewerbs. Künftig soll nicht mehr das «wirtschaftlich günstigste», sondern das «vorteilhafteste» Angebot den Zuschlag erhalten. Dies erlaubt es den Vergabestellen, vermeintlich billige Angebote mit versteckten Mehrkosten besser zu vermeiden. Anbieter mit fairen Preisen erhalten damit künftig eine realistische Chance auf einen Projektzuschlag.

Wir bitten Sie, das Einführungsgesetz zur interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (EG IVöB) zu beschliessen.

Traktandum 22: Klimawandel im kantonalen Richtplan; Jan Kirchmayr; 2021/79

Die Handelskammer begrüsst es grundsätzlich, den Klimaschutz bei der Raumentwicklung zu berücksichtigen. Das im Postulat vorgeschlagene Vorgehen – insbesondere die erste Forderung nach einem Objektblatt Klimaschutz – weisst aus unserer Sicht jedoch noch Mängel auf. Die Objektblätter im aktuellen Richtplan befassen sich mit relativ konkreten Themen, wie einzelnen Gebietsplanungen oder der Ver- und Entsorgung. Der Klimaschutz ist hierbei als Metathema zu betrachten. Ihm ein eigenes Objektblatt zu widmen, wäre mit der Idee des kantonalen Richtplans als ein griffiges, behördenverbindliches Instrument der Raumplanung nicht konsistent. Zielführender ist aus unserer Sicht die zweite Forderung des Postulats, nämlich die bestehenden Objektblätter des kantonalen Richtplans bezüglich der raumrelevanten Folgen des Klimawandels zu überarbeiten. Mit dem Vorbehalt, dass auf die Forderung nach einem eigenen Objektblatt Klimaschutz verzichtet wird, unterstützen wir das Postulat.

Wir bitten Sie, das Postulat zu überweisen.

Traktandum 26: Standesinitiative: Keine Neuzulassung für PWs mit Verbrenner ab 2027; Klaus Kirchmayr; 2021/207

Die Handelskammer beider Basel befürwortet den Trend hin zu klimaschonenden Verkehrsträgern. Wir setzen dabei auf Innovationsförderung und Anreizsysteme und nicht auf ein reines Verbot, wie dies die Motion fordert. Wir stellen die Effizienz von Verboten im Klimabereich, welche durch ihre starre Natur keine Rücksicht auf berechtigte Einzelfälle nehmen können, grundsätzlich in Frage. Daneben ist der vorgeschlagene Zeitplan eines Verbots der momentan allgegenwärtigen Verbrennungsmotoren bis 2027 aus Sicht der Handelskammer zu ambitioniert. So sieht selbst das ehrgeizige Klimapaket der EU «Fit-for-55» erst für 2035 ein Verbot für Neuzulassungen von Verbrennungsmotoren vor. Gerade bei klimarelevanten Themen ist eine internationale Abstimmung der Massnahmen jedoch notwendig. Zu knappe Zeitpläne dürfen Verbraucher und Wirtschaft zudem nicht überfordern. Zuerst muss sichergestellt sein, dass auch für niedrige Einkommen bezahlbare Alternativen auf dem Markt erhältlich sind. Ausserdem würden gemäss Wortlaut der Motion auch mögliche Alternativen wie Verbrennungsmotoren mit CO₂-neutralen Treibstoffen verboten. Wir halten deshalb den von der Motion geforderten Eingriff in die Technologieentwicklung für nicht zielführend.

Wir bitten Sie, die Motion nicht zu überweisen.

Traktandum 29: Keine boden- und landschaftsfressenden Überklassifizierungen; Regula Waldner; 2021/188

Das Postulat fordert, dass Strassen möglichst niedrig klassifiziert werden, beim standardmässigen Strassenausbau eine Interessenabwägung stattfindet und die Versickerungsfähigkeit bei «Nebenklass-Strassen» eine hohe Priorität erhält. Die Handelskammer stimmt damit überein, dass Verkehrsinfrastruktur nachfrageorientiert ausgebaut wird, jedoch könnte gemäss unserer Einschätzung eine Annahme dieses Vorstosses zu einer unangemessenen Einschränkung der Infrastrukturentwicklung führen. Die Region Basel verzeichnet – trotz Pandemie – steigende Mobilitätsbedürfnisse. Ein funktionierendes Strassennetz und eine adäquate Verkehrsanbindung sind für die Standortattraktivität und die wirtschaftliche Entwicklung – gerade von entlegeneren Gebieten – von grosser Bedeutung. Eine Verzögerung und Einschränkung der Infrastruktursanierung durch langwierige Interessenabwägungen und allfällige neue Regulierungen hätte direkte Folgen für den Wohlstand der Region. Aus diesen Gründen lehnt die Handelskammer das Postulat ab.

Wir bitten Sie, das Postulat nicht zu überweisen.

Traktandum 38: Fit für die Zukunft BL: Strategie für Rangierung «überdurchschnittliches Wachstumspotenzial» im kantonalen Wettbewerbsindikator der UBS; 2021/255

Der kantonale Wettbewerbsindikator von UBS ist einer von mehreren Kantonsrankings, die jedes Jahr publiziert werden. Die Klassierung eines Kantons bei solchen Rankings hängt jeweils stark von den ausgewählten Kriterien und der Bewertung ebendieser ab. Derartige Rankings dürfen daher nicht als absoluter Standard verstanden werden, sie geben aber politischen Entscheidungsträgern wichtige Hinweise darauf, wo ein Kanton sich noch verbessern kann. In diesem Sinne kann auch der im Vorstoss ausgewählte Indikator verstanden werden. Die Studie führt aus, dass der Kanton Basel-Landschaft die Mittelfeldgruppe «mit soliden langfristigen Wachstumsaussichten» anführe. Das ist positiv zu bewerten. Mit Blick auf die Entwicklung und Aussichten anderer Kantone bedeutet dies jedoch auch, dass andere Kantone mit überdurchschnittlichem Wachstumspotenzial sich stärker entwickeln und dadurch teilweise auch am Kanton Basel-Landschaft vorbeiziehen könnten. Es ist deshalb zu begrüssen, wenn der Regierungsrat Überlegungen anstellt, wie der Kanton sein Wachstumspotenzial noch optimieren kann. Die Handelskammer unterstützt deshalb das Anliegeneiner entsprechenden Strategie.

Wir bitten Sie, das Postulat zu überweisen.

Traktandum 39: Fit für die Zukunft BL: Keine analogen Hürden mehr für die digitale Unternehmensführung; 2021/254

Die Handelskammer beider Basel befürwortet die Digitalisierung von Behördengeschäften, sofern sich dadurch der administrative Aufwand und die Kosten auf Seite Unternehmen, Bevölkerung und Verwaltung reduziert. Behördengeschäfte sollen für Unternehmen möglichst effizient und kostengünstig möglich sein. Eine Übersicht von bestehenden analogen Hürden wird begrüsst. Massnahmen zur Behebung der Hürden müssen nach Kosten/Nutzen für Unternehmen priorisiert und entsprechend umgesetzt werden. Dabei ist entscheidend, dass nicht eins zu eins der Prozess digitalisiert wird, sondern der Prozess vor einer Anpassung nach  Optimierungspotential durchleuchtet wird. Erfahrungen und Lösungen von anderen Kantonen sollen im Sinne eines Best-Practice-Ansatzes genutzt werden und bestehende E-Government-Standards (Verein eCH) sollen angewendet werden. Dies soll zu Synergien zwischen den Kantonen und einheitlichen Umsetzungen von E-Government Lösungen führen und so mitunter die Behördengeschäfte von Unternehmen mit Aktivitäten und Standorten in mehreren Kantonen vereinfachen. Gerne verweisen wir auch auf die Bedürfnisse, welche Unternehmen und Privatpersonen auf der digitalen Austauschplattform «Resonanzraum Zukunft Baselland» (s. https://www.baselcrowd.ch/zbl-extern) geäussert haben. Die Plattform wurde durch die Handelskammer beider Basel gemeinsam mit der Standortförderung Baselland und dem KIGA Baselland lanciert.

Wir bitten Sie, das Postulat zu überweisen.

Traktandum 51: 5G einführen? Aber richtig! Abwanderung oder Wirtschaftsförderung? Stefan Degen; 2021/319

Die Handelskammer beider Basel begrüsst das Postulat, weil 5G für die Innovationskraft der Region unerlässlich und wesentlich ökologischer ist. Der Kanton Basel-Landschaft soll weiterhin ein attraktiver Kanton für Unternehmen sein. Deshalb soll der Regierungsrat aufgefordert werden, zu prüfen und zu berichten, was einerseits eine rasche Einführung von flächendeckendem 5G im Kanton an Wirtschaftskraft bringt und andererseits, ob ein Verzicht auf die forcierte Einführung von 5G eine Abwanderung von Unternehmen mit sich ziehen würde.

Wir bitten Sie, das Postulat zu überweisen.

Traktandum 52: 5G einführen? Aber richtig! Abwanderung oder Wirtschaftsförderung?; Stefan Degen; 2021/323

Der Regierungsrat anerkennt, dass ein leistungsfähiges Mobilfunknetz nach dem 5G-Standard als unverzichtbar erachtet werden muss, lehnt die Motion jedoch mit der Begründung ab, dass dieser nicht für den Ausbau der Mobilfunknetze zuständig sei. Diese grundsätzlich richtige Aussage ignoriert den Fakt, dass aktuell vor allem auf Gemeinde- und Kantonsebene Moratorien gefordert und 5G-Standorte aktiv verhindert werden. Umso wichtiger ist eine klar befürwortende Haltung des Regierungsrates. Selbstverständlich kann und soll der Kanton in Zusammenarbeit mit dem Bund und den Gemeinden den Ausbau der Mobilfunktechnologie als strategische Infrastruktur sicherstellen.

Wir bitten Sie, die Motion zu überweisen.

Traktandum 60: Kostentransparenz bei Baugesuchen – Wieviel Geld wird im Bewilligungsprozess blockiert?; Rolf Blatter; 2021/406

Die Handelskammer setzt sich für optimierte Bewilligungsverfahren ein, um so rasch wie möglich Rechtssicherheit zu schaffen und Investitionen zu ermöglichen. Wir unterstützen daher die Absicht, Kostentransparenz bei Baugesuchen herzustellen.

Wir bitten Sie, das Postulat zu überweisen.

Traktandum 65: Kapazitätsüberprüfung der Verkehrserschliessung in Salina Raurica; Thomas Eugster; 2021/451

Das Wirtschaftsareal Salina Raurica ist ein Arbeitsgebiet von kantonaler Bedeutung und benötigt als solches eine optimale Erschliessung auf sämtlichen Verkehrsträgern. Nachdem eine Verlängerung der Tramlinie 14 vom Volk im vergangenen Jahr abgelehnt wurde, müssen so rasch wie möglich alternative Erschliessungsformen erarbeitet und geprüft werden. Dabei ist insbesondere auch neu zu beurteilen, welche Rolle der motorisierte Individualverkehr spielen wird und welche Kapazitäten hierfür bereitzustellen sind.

Wir bitten Sie, das Postulat zu überweisen.

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