Stellungnahmen zu den Grossratssitzungen vom 11. und 18. Mai 2022
Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der Grossratssitzungen vom 11. und 18. Mai 2022 Stellung.
Traktandum 8.3: Andrea Strahm und Konsorten betreffend gelebter Baumschutz
Die Handelskammer beider Basel versteht, dass Bäume zu einer hohen Lebensqualität beitragen und deshalb nicht leichtfertig gefällt werden sollten. Sie gibt jedoch zu bedenken, dass Bauvorhaben bereits heute eine Vielzahl an Auflagen und Anforderungen zu berücksichtigen haben. Wenn aufgrund der vorliegenden Motion der Baumschutz restriktiver ausgelegt wird, kann dies zur weiteren Verzögerung von wichtigen Bauvorhaben beitragen. Wenn solche nicht umgesetzt werden können, führt dies unter Umständen ebenfalls zu einer Verminderung der Lebensqualität.
Wir bitten Sie, die Motion nicht zu überweisen.
Verschiedene Vorstösse zum Thema klimagerechtes Bauen (Traktanden 8.5, 8.6, 8.9, 9.2, 9.3, 9.4)
Die Handelskammer beider Basel unterstützt die nationalen und internationalen Ziele zur Bekämpfung oder Abfederung des Klimawandels. Um die Vielzahl von Ideen und Lösungsansätzen zu bündeln, bedarf es jedoch eines geeigneten Gefässes, um ein konzises, ausgeglichenes Massnahmenpaket auszuarbeiten. Dieses Gefäss ist aus unserer Sicht die Spezialkommission Klimaschutz (SpezKo Klima), welche wir von Beginn an befürwortet haben. Die SpezKo Klima hat unter fachkundiger Beratung 13 konkrete Vorstösse formuliert, welche sich nun im parlamentarischen Prozess befinden. Die Handelskammer plädiert dafür, dass diese Vorstösse, welche wir teils befürworten, teils ablehnen, nun sukzessive abgearbeitet werden. Wir empfinden es daher als nicht zielführend, den parlamentarischen Betrieb und die Verwaltung mit einer zusätzlichen Flut von klimarelevanten Vorstössen de facto lahmzulegen. Im Gegenteil, durch die ineffiziente Bindung von Ressourcen bei allen Beteiligten erweisen die Einreichenden dem effektiven Klimaschutz einen Bärendienst.
Auch inhaltlich lehnen wir die diversen neuen Vorstösse ab, da sie zur bereits bestehenden Überregulierung in der Baubranche beitragen, zu weiteren Verzögerungen bei der Entwicklung von Transformationsarealen führen oder die Ausweitung staatlicher Aufgabenfelder verlangen.
Wir bitten Sie, die Vorstösse nicht zu überweisen.
Traktandum 19: Stellungnahme des Regierungsrates zur Motion Luca Urgese und Konsorten betreffend attraktives Steuerumfeld für Familien und Fachkräfte
Der Regierungsrat hat im Rahmen des Gegenvorschlages zur Gemeindeinitiative «Entlastung von Familien» eine Senkung des unteren Einkommenssteuersatzes beantragt. Damit hat er die Forderung der Handelskammer aufgenommen, das Anliegen der Motion Urgese zusammen mit dem Gesamtpaket zur Teilrevision des Steuergesetzes zu behandeln.
Die Handelskammer begrüsst diese Gesamtbetrachtung. Sie unterstützt, dass der Regierungsrat den unteren Einkommenssteuersatz senken und Familien entlasten will. Sie ist allerdings der Ansicht, dass damit dem Anliegen der Motion nur zum Teil Genüge getan wird. Die von der Motion ebenfalls anvisierten Fachkräfte liegen mit ihrem Einkommen über der Schwelle des unteren Einkommenssteuersatzes. Deshalb sollten der mittlere und der obere Einkommenssteuersatz ebenfalls Gegenstand der Diskussionen zum Gesamtpaket sein. Auf jeden Fall ist eine substanziellere Entlastung von Fachkräften erforderlich, als dies derzeit vorgesehen ist.
Aus diesem Grund kann die Handelskammer den Antrag des Regierungsrates nicht unterstützen, die Motion aus formellen Gründen nicht zu überweisen, da diese bereits erfüllt sei. Eine Überweisung an den Regierungsrat ist nicht sinnvoll, da dieser bereits ein Steuerpaket vorgelegt hat. Daher sollte die Motion als Anzug an die WAK überwiesen werden, welche derzeit über das Steuerpaket berät.
Wir bitten Sie, die Motion als Anzug an die WAK zu überweisen.
Traktandum 37: Stellungnahme des Regierungsrates zur Motion der Spezialkommission Klimaschutz für eine Ersatzpflicht für fossile Heizungen per 2035
Das aktuelle Energiegesetz Basel-Stadt sieht vor, dass der Ersatz eines fossilen Heizsystems grundsätzlich durch eines mit erneuerbaren Energien betriebenes zu erfolgen hat. Über 9 von 10 neuen Heizsystemen werden heute mit erneuerbaren Energien betrieben. In den übrigen Fällen können neben einer nachweislich nicht wirtschaftlichen Umsetzbarkeit auch Gründe der technischen Machbarkeit im Wege stehen. Aus unserer Sicht ist dies ein klimafreundliches und zugleich auch ökonomisch effizientes Setting, das sich praktisch bewährt hat. Dem Ansinnen der Motion stehen wir daher kritisch gegenüber: Die Kriterien, nach denen ein fossiles nicht durch ein mit erneuerbaren Energien betriebenes Heizsystem ersetzt werden muss, sind schon heute streng. Es folgt dem Kosten-Nutzen-Prinzip. Die wenigen verbleibenden fossilen Heizsysteme sind mit einem vernünftigen finanziellen Aufwand kaum ersetzbar. Dahinter steckt auch ein ökonomisches Prinzip, nach dem die Massnahmen zur Erreichung der letzten Prozente häufig nur mit einem unverhältnismässigen (finanziellen) Aufwand erreicht werden können. Wir lehnen es daher ab, Steuergelder für den Ersatz dieser wenigen fossilen Heizsysteme einzusetzen. Zu betonen gilt ausserdem, dass ein vollständiger Ersatz fossiler Heizsysteme bis 2035 durch erneuerbare auch vor dem Hintergrund eines Fachkräfte- und Materialmangels kaum zu bewältigen sein wird. Zu guter Letzt hat sich auch die Bedrohung einer möglichen Strommangellage in den vergangenen Monaten weiter akzentuiert. Eine zusätzliche Forcierung von Anlagen mit Winterstromverbrauch muss daher auch vor dem Hintergrund der Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit gesehen werden.
In diesem Zusammenhang gilt es zudem zu betonen, dass die Weltgemeinschaft und auch die Schweiz ein Netto-Null-Emissionen-Ziel anstreben. Sinnvoller wären die Steuermittel daher in effizienten Klimaschutzmassnahmen (z.B. Treibhausgassenken) oder in anderen Projekte investiert, um nicht wirtschaftlich vermeidbare Treibhausgase zu speichern bzw. zu kompensieren.
Wir bitten Sie, die Motion nicht zu überweisen.