Stellungnahme zum Steuerpaket
Traktandum 11 Bericht der WAK zur Teilrevision des Gesetzes über die direkten Steuern betreffend Gemeindeinitiative Riehen «Entlastung von Familien» und Gegenvorschlag sowie diverse Vorstösse
Anliegen
Wir bitten Sie, geschätzte Grossrätinnen und Grossräte, dem Antrag der Wirtschafts- und Abgabekommission zu folgen und die Änderung des Steuergesetzes gutzuheissen.
Begründung
Im Juni 2021 hatte die Handelskammer beider Basel in ihrem Themendossier «Kantonsfinanzen Basel-Stadt» aufgezeigt, dass die Steuerbelastung in Basel-Stadt bei Einkommen zwischen 100'000 und 500'000 Franken klar über dem nationalen Median liegt. Sie hat deshalb seither wiederholt die Forderung aufgestellt, Fachkräfte steuerlich zu entlasten, um die Position von Basel-Stadt im Wettbewerb um die besten Fachkräfte und Talente zu verbessern.
Der Regierungsrat hat im März ein Steuerpaket vorgelegt, mit dem die Steuerzahlenden um insgesamt 68 Millionen Franken entlastet werden sollen. Die Handelskammer beider Basel hat bemängelt, dass mit dieser Vorlage das Ziel einer Entlastung von Fachkräften nur bedingt erfüllt werde. Daher begrüsst sie, dass die Wirtschafts- und Abgabekommission (WAK) des Grossen Rats die Vorlage in diesem Punkt etwas nachgebessert hat. Die Senkung des oberen und des mittleren Einkommenssteuersatzes führt zu einer leichten Verbesserung der Standortattraktivität.
Am unteren Ende der finanziellen Möglichkeiten des Kantons
Diese Ergänzung der WAK stellt eine wichtige Verbesserung dar, da sie auch gut ausgebildete internationale Fachkräfte entlastet, die nach Basel kommen. Die zusätzlichen Mindereinnahmen belaufen sich auf geschätzt 8 Millionen Franken. Damit bewegt sich die WAK am unteren Ende der finanziellen Möglichkeiten des Kantons, der seit einigen Jahren hohe Überschüsse in dreistelliger Millionenhöhe erzielt. Insbesondere mit Blick darauf, dass zugleich die Sozialabzüge im Umfang von 12 Millionen Franken erhöht werden, wäre eine substanziellere Senkung möglich gewesen.
Ausgewiesener Handlungsbedarf auch bei den Vermögenssteuern
Der Regierungsrat hat dem Grossen Rat vorgeschlagen, neben den Anliegen der Initiative und der diversen hängigen Vorstösse die Vermögenssteuer moderat zu senken. Dies ist sehr zu begrüssen. Der Kanton Basel-Stadt weist schweizweit einen der höchsten Vermögenssteuersätze auf. Bereits in unmittelbarer Nachbarschaft finden sich deutlich tiefere Steuersätze.
Mit der Vermögenssteuerreform I im Kanton Baselland, welche vom Landrat in 1. Lesung bereits beschlossen wurde, würde sich die relative Position des Kantons Basel-Stadt ohne die vorgesehene Senkung weiter verschlechtern.
Ziel einer guten Steuerpolitik muss sein, genügend Steuersubstrat zu generieren, damit der Staat seine Aufgaben erfüllen kann. Angesichts der hohen Überschüsse ist es legitim, auch die grössten Steuerzahlenden zu entlasten. Hierbei gilt es in Erinnerung zu rufen, dass 2,9 Prozent der Veranlagungen für 82,1 Prozent des Vermögenssteuerertrages verantwortlich sind. Eine moderate Entlastung um 12 Millionen Franken ist bei jährlich steigenden Steuererträgen und bei Einnahmen aus der Vermögenssteuer im Umfang von 368 Millionen Franken mehr als gerechtfertigt.
OECD-Mindeststeuer erhöht Druck auf Steuerbelastung von Fachkräften
Nebst den vorstehenden Ausführungen spricht auch ein weiterer Grund für eine steuerliche Entlastung der natürlichen Personen. Mit der OECD-Mindeststeuer wird der internationale Steuerwettbewerb bei den Unternehmen eingeschränkt. Andere Faktoren werden dadurch relevanter. Im Kampf um die besten Fachkräfte und Talente gewinnen Investitionen in Forschung und Innovation, aber auch die Steuern für natürliche Personen an Bedeutung. Gerade bei international stark nachgefragten Fachkräften wird deren Steuerbelastung verstärkt ein wesentliches Standortkriterium sein. Die WAK hat deshalb mit der Entlastung von Fachkräften einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung gemacht.
Insgesamt präsentiert sich die Vorlage der WAK als ausgewogener und breit abgestützter Kompromiss. Dies zeigt sich auch darin, dass der Gemeinderat von Riehen dem Einwohnerrat beantragt, die Gemeindeinitiative zugunsten des Gegenvorschlages zurückzuziehen.