Stellungnahmen zu den Landratssitzungen vom 29. September 2022
Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der Landratssitzungen vom 29. September 2022 Stellung.
Traktandum 12: Änderung des Steuergesetzes; Wohnflächenerhebung zur systematischen Überprüfung der Eigenmietwerte (Antrag auf Sistierung); 2022/405
Die vorliegende Änderung des Steuergesetzes ist auf einen Entscheid des Bundesgerichts aus dem Jahr 2017 zurückzuführen. Dieses hat wiederholt festgehalten, dass bei der Berechnung des Eigenmietwerts einer Liegenschaft 60 Prozent des Marktmietwerts in keinem Einzelfall unterschritten werden dürfen. Der Kanton Basel-Landschaft muss seine Gesetzgebung daher anpassen, um diesem Gerichtsentscheid Rechnung zu tragen.
Für die Handelskammer steht ausser Frage, dass ein Entscheid des Bundesgerichts umzusetzen ist. Gleichzeitig sollten Gesetzgeber und Verwaltung nicht unnötig mit Beschluss und Umsetzung einer Vorlage beansprucht werden, die in absehbarer Zukunft gegenstandslos werden könnte. Die Handelskammer hatte deshalb bereits in der Vernehmlassung vorgeschlagen, die Vorlage zu sistieren, bis das eidgenössische Parlament über die Abschaffung des Eigenmietwerts beschlossen hat. Angesichts der weit fortgeschrittenen Beratungen erscheint eine relativ kurze Sistierung als zumutbar. Sobald klar ist, ob der Eigenmietwert auf nationaler Ebene abgeschafft wird, können die Beratungen im Landrat wieder aufgenommen werden.
Wir bitten Sie, dem Antrag der Finanzkommission zu folgen und das Geschäft zu sistieren.
Traktandum 49: Klima-, umwelt- und biodiversitätsschädigende Staatsbeiträge sowie Anreize identifizieren und reduzieren; Désirée Jaun; 2021/544
Mit dem Statusbericht Klima aus dem Jahr 2020 sowie der künftigen Klimaschutzstrategie bestehen genügend strategische Instrumente zur Koordinierung der Klimapolitik. Zusätzliche Ansätze, wie sie im Vorstoss gefordert werden, sehen wir als nicht zielführend an. Die Annahme des Vorstosses könnte zudem zur unverhältnismässigen Abschaffung von wichtigen Anreizen und Beiträgen führen. Es besteht die Gefahr, dass eine angemessene Interessenabwägung mit Annahme des Vorstosses auf der Strecke bleibt.
Wir bitten Sie, der Regierung zu folgen und das Postulat nicht zu überweisen.
Traktandum 50: Schaffung eines Klimaanpassungs-Gesetzes; Klaus Kirchmayr; 2021/541
Mit dem Statusbericht Klima aus dem Jahr 2020 sowie der künftigen Klimaschutzstrategie bestehen genügend strategische Instrumente zur Koordinierung der Klimapolitik. Zudem wird innerhalb der vom Regierungsrat beschlossenen Klimaorganisation ein Fachgremium Massnahmen zur Klimaanpassung evaluieren. Ein zusätzliches Gesetz, wie es im Vorstoss gefordert wird, sehen wir deshalb als nicht zielführend an.
Wir bitten Sie, der Regierung zu folgen und die Motion nicht zu überweisen.
Traktandum 51: Photovoltaik-Pflicht auf alle Gut- und Best-Dächer; Klaus Kirchmayr; 2021/543
Die Handelskammer beider Basel teilt die Beurteilung, wonach der Solarenergie eine wichtige Rolle bei der Bewältigung der Energiewende zukommen kann. Diese Technologie birgt in der Schweiz während des Sommerhalbjahrs ein grosses Potenzial zur Herstellung von klimafreundlicher Energie. Dies umso mehr, wenn überschüssiger Solarstrom im Sommer für die Produktion von grünem Wasserstoff verwendet würde und so für das Winterhalbjahr zur Verfügung stünde.
Photovoltaik ist eine gut erforschte und weltweit bereits etablierte Technologie. Sie funktioniert und Anbieter werben – zwar mit teils mutigen Annahmen – für eine Amortisation der Anlagen innerhalb von 15-20 Jahren. Der Anreiz für Private eine solche Anlage zu installieren, ist somit insbesondere angesichts wahrscheinlich steigender Strompreise bereits heute gegeben. Wir lehnen den Vorstoss daher ab. Zudem ist im Energieplanungsbericht 2022 bereits eine ähnliche Massnahme vorgesehen, die sich allerdings auf Neubauten beschränkt. Eine PV-Pflicht auch bei Sanierungen lehnen wir dezidiert ab, da dies einen ungerechtfertigten Eingriff ins Eigentumsrecht darstellen würde. Gleichzeitig fordern wir den Regierungsrat auf, bei der Ausgestaltung der Massnahme 10 des Energieplanungsberichts 2022 eine möglichst liberale Umsetzung zu wählen. Die Pflicht soll nur für Dächer gelten, welche sich für die Installation einer PV-Anlage eignen und eine gewisse Minimalleistung erbringen können. Dabei sind wirtschaftliche und technische Gründe zu berücksichtigen, aus denen bislang auf die Installation einer Anlage verzichtet wurde. Auch muss dem anhaltenden Fachkräfte- und Materialmangel Rechnung getragen werden, welcher bei der Umrüstung von fossilen auf erneuerbare Systeme – Stichwort Wärmepumpen – derzeit ein Haupthindernis darstellt.
Wir bitten Sie, der Regierung zu folgen und die Motion nicht zu überweisen.
Traktandum 52 - 55: Diverse Vorstösse zur Photovoltaik
Im Rahmen des Vorstosspakets «Solarenergie konsequent nutzen», stellt die SP-Fraktion verschiedene Forderungen zur Förderung der Solarenergie (Innovation fördern, E-Mobilität, Fördern und Verpflichten, PV-Anlagen auf Dachflächen der Unternehmen) auf. Die Handelskammer beider Basel teilt die Beurteilung, wonach der Solarenergie eine wichtige Rolle bei der Bewältigung der Energiewende zukommt. Jedoch lehnt die Handelskammer die Ansätze der verschiedenen Vorstösse ab. Wir sind der Ansicht, dass die Solartechnologie bereits so weit fortgeschritten ist, dass zusätzliche staatliche Fördertöpfe, etwa im Bereich Innovation, nicht mehr notwendig sind. Durch die hohe Nachfrage sind die Unternehmen selbstständig in der Lage, in die Weiterentwicklung der Technologie zu investieren. Auch die Produktion von Solarstrom für den Elektroantrieb von Fahrzeugen lohnt sich für Private bereits heute.
Ausserdem lehnen wir zusätzliche Massnahmen, wie eine Strategie zur Verwertung von grossen Dachflächen der Landwirtschaft, der Industrie und des Gewerbes oder bei sanierten Dächern ab, da sie unverhältnismässig in das Eigentumsrecht eingreifen. Die Förderung über Anreize ist grundsätzlich der Verfügung von Pflichten oder Verboten vorzuziehen. Zudem sind in diesem Bereich bereits weitgehende Massnahmen im Energieplanungsbericht 2022 vorgesehen. Der rasche Ausbau von PV-Anlagen scheitert zurzeit eher am Fachkräftemangel sowie an den derzeitigen Lieferschwierigkeiten und nicht an fehlenden Fördermassnahmen. Wir bitten Sie deshalb, dem Regierungsrat zu folgen und die Vorstösse nicht zu überweisen.
Wir bitten Sie, der Regierung zu folgen und die Vorstösse nicht zu überweisen.
Traktandum 66: Heutiges Promotionsmodell an den Sekundarschulen weist deutliche Schwächen auf; Anita Biedert; 2021/615
Traktandum 67: Überarbeitung Laufbahnverordnung für die Niveaus E und P der Sek 1; Jan Kirchmayr; 2021/584
Schon seit Jahren beklagen die Unternehmen, dass die Leistungen in den beiden wichtigsten Fächern Mathematik und Deutsch bei den Schulabgängerinnen und Schulabgängern ungenügend sind. Zwar haben auch die Ansprüche in der beruflichen Ausbildung zugenommen – das sind jedoch auch die Ansprüche der zukünftigen Arbeitswelt und die gilt es zu erreichen, um arbeitsmarktfähig zu sein. Aus Sicht der Wirtschaft sollte der Fokus auf das Wesentliche gelegt werden. Da die Lehrpläne des Kantons Basel-Landschaft bereits eine hohe Lektionenzahl aufweisen, ist es sicherlich eine gute Lösung, die Promotion, resp. Laufbahnverordnung so anzupassen, dass die Fächer Deutsch und Mathematik «aufgewertet» werden. Eine Kompensation der Kernfächer mit Fächern aus dem Bereich Phil. III (Werken, Musik, Sport etc.) soll daher eingeschränkt werden. Wir unterstützen somit die Forderungen der obigen Postulate und bitten den Regierungsrat verschiedene Promotionsmodelle zu prüfen und die Laufbahnverordnung entsprechend anzupassen.
Wir bitten Sie, der Regierung zu folgen und die beiden Postulate zu überweisen.