Stellungnahmen zu den Grossratssitzungen vom 8. und 15. November 2023
Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der Grossratssitzungen von Mittwoch, 8. und 15.November 2023 Stellung.
Traktandum 18: Motion 4 Luca Urgese und Konsorten betreffend automatisch ausgefüllte Steuererklärung
Die Digitalisierung der Verwaltung bietet, wenn sie sinnvoll und gezielt umgesetzt wird, ein erhebliches Potenzial für mehr Nutzerfreundlichkeit und Effizienzgewinne im Verhältnis zwischen dem Kanton und seinen Einwohnerinnen und Einwohnern. Die vorliegende Motion ist ein Beispiel dafür, wie beide Ziele erreicht werden können.
Zahlreiche Daten, die mit der Steuererklärung abgefragt werden, sind in der einen oder anderen Form beim Kanton bereits vorhanden. Einige Beispiele sind im Motionstext enthalten. Diese Daten automatisiert in die Steuererklärung einzutragen, entlastet die Steuerpflichtigen und mindert Fehlerquellen. Auch müssen dadurch weniger Unterlagen eingereicht werden. Auf Seite der Steuerverwaltung erleichtert eine solche Automatisierung die Überprüfung der Daten und eliminiert Medienbrüche.
Dem Datenschutz ist natürlich angemessen Rechnung zu tragen. Zu restriktiv ausgelegter Datenschutz darf jedoch nicht zum Hindernis für sinnvolle Lösungen werden. Die verwaltungsinterne Übertragung von Daten, die einer Behörde ohnehin zur Kenntnis gebracht werden müssen, aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken zu blockieren, wäre nicht nur übertrieben, sondern geradezu absurd.
Wir bitten Sie, die Motion zu überweisen.
Traktandum 19: Motion 5 Lorenz Amiet und Konsorten betreffend «Wider die Auswüchse bei Lohngleichheitsanalysen im kantonalen Beschaffungswesen»
Die Handelskammer beider Basel hat die extremen Massnahmen des Kantons Basel-Stadt im Bereich Lohngleichheitsanalysen stets abgelehnt. Die Ausweitung der Lohngleichheitsanalysen auf Unternehmen ab 50 Mitarbeiter und der Zwang, das Logib-Instrument zu verwenden, führen bei vielen KMU zu unnötiger Bürokratie und hohen Kosten. Die Forderungen der Motion bringen zumindest für Unternehmen im Beschaffungsprozess wichtige Entlastungen. Wir begrüssen deshalb die Motion und verweisen zudem an die Argumentation des Arbeitgeberverbands Region Basel, welche wir vollumfänglich unterstützen.
Wir bitten Sie, die Motion zu überweisen.
Traktandum 21: Motion 7 René Brigger und Konsorten betreffend Anpassung Basler Baurecht an die Solaroffensive
Die Handelskammer beider Basel ist dezidiert der Ansicht, dass die administrativen Hürden in der Raumplanung grundsätzlich möglichst abzubauen und übersichtlich zu gestalten sind. Dies gilt insbesondere bei der Applikation von PV-Anlagen, welche ein wichtiger Baustein für eine dekarbonisierte Stromversorgung sein können. Deshalb unterstützt die Handelskammer die vorliegende Motion. Insbesondere sollen optisch gut angepasste PV-Module im ganzen Kantonsgebiet bewilligungsfähig werden, die Schonzone in das Meldeverfahren aufgenommen werden und bau- und zonenrechtlich generell die administrativen Hürden möglichst minimiert werden. Durch die Beseitigung dieser Unsicherheiten bei Planung und Bewilligung werden private Initiativen belohnt und die Solaroffensive kann Fahrt aufnehmen. PV-Module stellen keine irreversible Veränderung an geschützten Gebäuden dar. Sie könnten, sollte eines Tages genügend Energie aus anderen erneuerbaren Quellen zur Verfügung stehen, wieder zurückgebaut werden. Gerade auch weil die Stadt Basel unserer Meinung nach auf einen breiten Schutz und eine flächendeckende Inventarisierung setzt, muss die Applikation von PV-Anlagen auch in solchen Zonen möglichst unbürokratisch möglich sein. Immerhin machen Gebäude und Anlagen in der Schonzone (§ 38 BPG), Schutzzone (§ 37 BPG), inventarisierte Objekte und eigentliche Denkmalschutzobjekte ungefähr 20% des Gebäudebestandes aus.
Wir bitten Sie, die Motion zu überweisen.
Traktandum 43: Anzug 22 Daniel Albietz und Konsorten betreffend Fusion von IWB, Primeo/EBM sowie EBL
Die Handelskammer beider Basel ist der Meinung, dass ein politischer Vorstoss nicht der geeignete Weg ist, um vorliegendes Anliegen einzubringen. Während der Kanton Basel-Stadt Eigentümerin der IWB ist und in dieser Rolle grundsätzlich Vorgaben gemacht werden können, sind Primeo Energie und EBL private Unternehmen (beides Genossenschaften), auf welche der Kanton Basel-Landschaft keinen unmittelbaren Einfluss hat. Das Anliegen müsste über die entsprechenden Führungsorgane eingebracht werden.
Würde sich die Fusionsidee auf die so oder so regulierte Grundversorgung beschränken, könnten angestrebte Synergien, welche insbesondere die Marktaktivitäten betreffen, nicht geschöpft werden. Gleichzeitig ist es so, dass die drei Unternehmen bereits heute zusammenarbeiten, wie z.B. bei der Biogasproduktion mit der Biopower Nordwestschweiz, der Windkraft in der Region oder dem Betrieb der überregionalen Unterwerke Froloo und Lachmatt.
Wir bitten Sie, den Anzug nicht zu überweisen.