Stellungnahmen zur Landratssitzung vom 30. November 2023

24.11.2023

Die Handelskammer beider Basel nimmt zu den diversen Traktanden der Landratssitzung vom 30. November 2023 Stellung.

Traktandum 34: Klimastrategie: Technologieoffenheit statt Verbote und Vorschriften; 2023/451; Postulat von Christine Frey

Die Handelskammer beider Basel hat sich in der Vernehmlassung zur Klimastrategie umfassend eingebracht (Stellungnahme der Handelskammer). Wir unterstützen die im Postulat vorgebrachten Anliegen, insbesondere, dass Anreizsysteme statt Verbote und Pflichten im Vordergrund stehen, die Technologieoffenheit und die Versorgungssicherheit sichergestellt sind und dem Markt möglichst grosse Handlungsspielräume gelassen werden, um innovative Lösungen zur Erreichung der Klimaziele zu finden.

Wir bitten Sie, das Postulat zu überweisen.

Traktandum 35 und 36: Einführung eines Vorkaufrechts für Grundstücke zur Erweiterung der Handlungsmöglichkeiten der Gemeinden im Gewerbemarkt; 2023/453; Motion von Thomas Noack; Einführung eines Vorkaufrechts für Grundstücke zur Erweiterung der Handlungsmöglichkeiten der Gemeinden im Wohnungsmarkt; 2023/456; Motion von Thomas Noack

Wir lehnen die beiden Motionen aus ordnungspolitischen Gründen dezidiert ab. Vorkaufsrechte, wie sie in den beiden Vorstössen gefordert werden, würden zu Marktverzerrungen führen und stellen einen Eingriff in das Privateigentum dar. Die Gemeinden haben bereits heute bei der Förderung von preisgünstigem Wohnraum sowie bei den Anforderungen an Gewerbezonen die notwendigen Instrumente zur Hand. Ein so einschneidendes Mittel, wie es ein Vorkaufsrecht ist, kann deshalb nicht als verhältnismässig betrachtet werden. Wie der Regierungsrat schreibt, würde ein Vorkaufsrecht zudem zu grossen Unsicherheiten und potenziell zu Verzögerungen führen, da die Kompetenz zum Erwerb von Grundstücken der Gemeindeversammlung zukommt.

Wir bitten Sie, der Regierung zu folgen und die Motionen nicht zu überweisen.

Traktandum 38: Verfahrensbeschleunigung: Strom aus erneuerbarer Energie; 2023/460; Motion von Rolf Blatter

Die geltenden Planungs- und Genehmigungsverfahren für Energieinfrastrukturen zeichnen sich häufig durch langwierige und teilweise ineffiziente Prozesse aus. Dies ist nicht nur Folge ihrer Komplexität, sondern auch der geltenden Prozessabläufe.

Zur Sicherstellung der Energieversorgungssicherheit sowie zur Erreichung der nationalen und kantonalen Klimaziele ist ein beschleunigter und effizienter Ausbau der erneuerbaren Energien zwingend – auch im Kanton Basel-Landschaft.

Die vorliegende Motion fordert eine Überprüfung der bestehenden Prozessabläufe auf Optimierungs- und Beschleunigungsmöglichkeiten, die in der Kompetenz des Kantons liegen. Analog dem sogenannten Beschleunigungserlass des Bundesrates vom Juni 2023, soll die Einführung eines kantonalen Plangenehmigungsverfahrens geprüft werden, mit dem sämtliche Bewilligungsverfahren zusammengeführt werden. Damit soll verhindert werden, dass nach jeder einzelnen Planungsphase erneut Einsprache erhoben werden kann. Es ist jedoch fraglich, inwiefern eine zusätzliche kantonale Regelung notwendig ist, da die Bundesnorm bereits entsprechende Verpflichtungen für die Kantone enthält.

Wir bitten Sie, die Motion zu überweisen.

Traktandum 39: Schluss mit automatischen Steuererhöhungen – Ausgleich der warmen Progression; 2023/458; Postulat der FDP-Fraktion

Das Postulat fordert, die Auswirkungen der warmen Progression auf die Steuereinnahmen des Kantons in den letzten 10 Jahren zu prüfen und diese im Rahmen der geplanten Einkommenssteuerreform zu kompensieren.
Die im Steuergesetz festgelegte Progression legt die relative Verteilung der Steuerlast zwischen den verschiedenen Einkommensgruppen fest. Die warme Progression unterläuft diesen demokratisch abgestützten Entscheid. Weil mit steigendem Einkommen auch die Progression ansteigt, wird die durch Produktivitätswachstum erzielte Kaufkraftsteigerung vom Staat überproportional abgeschöpft. Konkret: Eine Analyse der Denkfabrik Avenir Suisse hat ergeben, dass die Reallöhne von 2010 bis 2020 im Schnitt um 8,4 Prozent angestiegen sind. Aufgrund der warmen Progression ist es aber zu einer höheren Steuerbelastung von rund 16 Prozent gekommen. Dies trifft nicht die hohen Einkommen, die ohnehin schon den maximalen Steuersatz bezahlen, sondern insbesondere die mittleren Einkommen.
Der Regierungsrat hält in seiner ablehnenden Stellungnahme fest, dass bei einem automatischen Ausgleich der warmen Progression ein geringerer finanzpolitischer Spielraum für Änderungen des Steuersystems beziehungsweise der Staatsaufgaben bestünde. Damit gesteht er indirekt ein, dass die warme Progression zu Mehreinnahmen für den Kanton führt. Auf mögliche Steuerreformen zu verweisen, mit denen man das korrigieren könne, ist fragwürdig. Zum einen sollte man die Steuergesetze so ausgestalten, dass es gar nicht erst einer Korrektur bedarf. Zum anderen glichen Steuerreformen der Vergangenheit nicht einfach die warme Progression aus, sondern wurden aus politischen Gründen mit verschiedensten weiteren politischen Anliegen angereichert.
Schliesslich ist, soweit der Regierungsrat auf wachsende Ansprüche an den Staat verweist, festzuhalten, dass bei zusätzlichen Staatsausgaben gerade eben deren ordentliche Finanzierung aus dem Staatshaushalt mitgedacht werden muss.

Wir bitten Sie, das Postulat an den Regierungsrat zu überweisen und nicht abzuschreiben.

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