Stellungnahmen zu den Landratssitzungen vom 13. und 14. Dezember 2023

08.12.2023

Die Handelskammer beider Basel nimmt zu den diversen Traktanden der Landratssitzung vom 13. und 14. Dezember 2023 Stellung.

Traktandum 16: Verfahrensbeschleunigung: Strom aus erneuerbarer Energie; 2023/460; Motion von Rolf Blatter

Die geltenden Planungs- und Genehmigungsverfahren für Energieinfrastrukturen zeichnen sich häufig durch langwierige und teilweise ineffiziente Prozesse aus. Dies ist nicht nur Folge ihrer Komplexität, sondern auch der geltenden Prozessabläufe.

Zur Sicherstellung der Energieversorgungssicherheit sowie zur Erreichung der nationalen und kantonalen Klimaziele ist ein beschleunigter und effizienter Ausbau der erneuerbaren Energien zwingend – auch im Kanton Basel-Landschaft.

Die vorliegende Motion fordert eine Überprüfung der bestehenden Prozessabläufe auf Optimierungs- und Beschleunigungsmöglichkeiten, die in der Kompetenz des Kantons liegen. Analog dem sogenannten Beschleunigungserlass des Bundesrates vom Juni 2023, soll die Einführung eines kantonalen Plangenehmigungsverfahrens geprüft werden, mit dem sämtliche Bewilligungsverfahren zusammengeführt werden. Damit soll verhindert werden, dass nach jeder einzelnen Planungsphase erneut Einsprache erhoben werden kann. Es ist jedoch fraglich, inwiefern eine zusätzliche kantonale Regelung notwendig ist, da die Bundesnorm bereits entsprechende Verpflichtungen für die Kantone enthält.

Wir bitten Sie, die Motion zu überweisen.

Traktandum 17: Schluss mit automatischen Steuererhöhungen – Ausgleich der warmen Progression; 2023/458; Postulat der FDP-Fraktion

Das Postulat fordert, die Auswirkungen der warmen Progression auf die Steuereinnahmen des Kantons in den letzten 10 Jahren zu prüfen und diese im Rahmen der geplanten Einkommenssteuerreform zu kompensieren.

Die im Steuergesetz festgelegte Progression legt die relative Verteilung der Steuerlast zwischen den verschiedenen Einkommensgruppen fest. Die warme Progression unterläuft diesen demokratisch abgestützten Entscheid. Weil mit steigendem Einkommen auch die Progression ansteigt, wird die durch Produktivitätswachstum erzielte Kaufkraftsteigerung vom Staat überproportional abgeschöpft. Konkret: Eine Analyse der Denkfabrik Avenir Suisse hat ergeben, dass die Reallöhne von 2010 bis 2020 im Schnitt um 8,4 Prozent angestiegen sind. Aufgrund der warmen Progression ist es aber zu einer höheren Steuerbelastung von rund 16 Prozent gekommen. Dies trifft nicht die hohen Einkommen, die ohnehin schon den maximalen Steuersatz bezahlen, sondern insbesondere die mittleren Einkommen.

Der Regierungsrat hält in seiner ablehnenden Stellungnahme fest, dass bei einem automatischen Ausgleich der warmen Progression ein geringerer finanzpolitischer Spielraum für Änderungen des Steuersystems beziehungsweise der Staatsaufgaben bestünde. Damit gesteht er indirekt ein, dass die warme Progression zu Mehreinnahmen für den Kanton führt. Auf mögliche Steuerreformen zu verweisen, mit denen man das korrigieren könne, ist fragwürdig. Zum einen sollte man die Steuergesetze so ausgestalten, dass es gar nicht erst einer Korrektur bedarf. Zum anderen glichen Steuerreformen der Vergangenheit nicht einfach die warme Progression aus, sondern wurden aus politischen Gründen mit verschiedensten weiteren politischen Anliegen angereichert.

Schliesslich ist, soweit der Regierungsrat auf wachsende Ansprüche an den Staat verweist, festzuhalten, dass bei zusätzlichen Staatsausgaben gerade eben deren ordentliche Finanzierung aus dem Staatshaushalt mitgedacht werden muss.

Wir bitten Sie, das Postulat an den Regierungsrat zu überweisen und nicht abzuschreiben.

Traktandum 35: Fusion von IWB, Primeo/EBM sowie EBL; 2023/524; Postulat von Claudia Brodbeck

Die Handelskammer beider Basel ist der Meinung, dass ein politischer Vorstoss nicht der geeignete Weg ist, um vorliegendes Anliegen einzubringen. Während der Kanton Basel-Stadt Eigentümerin der IWB ist und in dieser Rolle grundsätzlich Vorgaben gemacht werden können, sind Primeo Energie und EBL private Unternehmen (beides Genossenschaften), auf welche der Kanton Basel-Landschaft keinen unmittelbaren Einfluss hat. Das Anliegen müsste über die entsprechenden Führungsorgane eingebracht werden. Ausserdem wurde ein gleichlautender Anzug in Basel-Stadt bereits abgelehnt.

Würde sich die Fusionsidee auf die so oder so regulierte Grundversorgung beschränken, könnten angestrebte Synergien, welche insbesondere die Marktaktivitäten betreffen, nicht geschöpft werden. Gleichzeitig ist es so, dass die drei Unternehmen bereits heute zusammenarbeiten, wie z.B. bei der Biogasproduktion mit der Biopower Nordwestschweiz, der Windkraft in der Region oder dem Betrieb der überregionalen Unterwerke Froloo und Lachmatt.

Wir bitten Sie, den Anzug nicht zu überweisen.

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