Stellungnahmen zur Landratssitzung vom 25. Januar 2024
Die Handelskammer beider Basel nimmt zu den diversen Traktanden der Landratssitzung vom 25. Januar 2024 Stellung.
Traktandum 8: Kantonaler Richtplan Basel-Landschaft (KRIP), Anpassung 2021;
2023/325
Die Handelskammer hat sich im Rahmen der Vernehmlassung eingehend zur Anpassung des KRIP geäussert. Wir haben dabei insbesondere gefordert, dass potenzielle Standorte für Wasserstoffproduktionsanlagen in geeigneter Form ausgewiesen werden. Wasserstoff ist eine vielversprechende Technologie, welche für vielfältige Anwendungen Chancen für klimafreundliche Lösungen bietet. So etwa zum Antrieb von schweren Fahrzeugen oder für industrielle Anwendungen. Die Technologie ist in der Tat ein wesentlicher Hoffnungsträger auf dem Weg zur Erreichung der Klimaziele. Dies hat auch der Landrat erkannt und folgerichtig das Postulat 2023/66 «Die Region Basel fit für Wasserstoff machen» dem Regierungsrat zur Erfüllung überwiesen. Der Vorstoss fordert unter anderem, dass im Rahmen einer regionalen Wasserstoffstrategie mögliche Standorte für die Wasserstoffwirtschaft identifiziert werden.
Der Regierungsrat möchte dennoch darauf verzichten, potenzielle Standorte für Wasserstoffproduktionsanlagen im KRIP auszuweisen, da Anlagen zur Produktion von Wasserstoff in Industrie- und Gewerbezonen grundsätzlich zonenkonform sind. Wir fordern den Regierungsrat entsprechend auf, diese Zonenkonformität von Anlagen zur Produktion und Lagerung von Wasserstoff in Industrie- und Gewerbezonen an geeigneter Stelle (im KRIP oder in den gesetzlichen Grundlagen) verbindlich festzuhalten. Eine Identifikation möglicher Standorte gilt es zudem im Rahmen des Postulates 2023/66 durchzuführen.
Wir bitten Sie, dem Landratsbeschluss zuzustimmen.
Traktandum 10: Bericht über den Stand der Bemühungen zur Verminderung der Fluglärmbelastung in den Jahren 2021 und 2022; 2023/570
Der EuroAirport sichert die Erreichbarkeit der Region Basel auf dem Luftweg und ist für die Fracht sowie den Passagierverkehr im privaten und geschäftlichen Bereich von grosser Bedeutung. Die Handelskammer hat Verständnis für die lärmbetroffenen Anwohner des Flughafens. Sie beteiligt sich deshalb daran, Lösungen zu finden, welche für alle Beteiligten akzeptabel sind. Der EuroAirport ist seinerseits bestrebt, den Lärmschutz so weit wie möglich zu verbessern. Zur Verminderung des Fluglärms wurde deshalb eine Reihe von Massnahmen getroffen. So gilt seit 2022 ein Verbot von nächtlichen Starts und Landungen besonders lauter Flugzeuge. Ebenfalls seit 2022 gilt ein Verbot von geplanten Starts für gewerbliche Flüge zwischen 23:00 und 24:00 Uhr. Hierbei ist anzufügen, dass gemäss französischem Recht als massgebliche Startzeit das Verlassen der Parkposition gilt, weshalb die tatsächlichen Starts teilweise 10 bis 20 Minuten später erfolgen. Der Flughafen bemüht sich, mit allen Beteiligten diesbezüglich eine Lösung zu finden. Hierzu gehören einerseits Pläne der Fluggesellschaften für eine Vorverlegung von Starts, um die vermehrten Überflüge kurz nach 23 Uhr zu reduzieren und andererseits operationelle Massnahmen am Flughafen zur Beschleunigung der Abfertigung eines Fluges. Zudem traten per Januar 2023 Anpassungen im neuen Gebührensystem in Kraft, welche für laute Flugzeuge sowie Starts und Landungen in den Nachtstunden höhere Abgaben vorsehen. Die Airlines arbeiten ebenfalls weiter an der Verringerung der Lärmemissionen, indem sie beispielsweise Maschinen der neusten Generationen mit moderneren Triebwerken einsetzen wie beispielsweise die Neo-Modelle bei Airbus oder die 737 MAX bei Boeing.
Die oben beschriebenen Massnahmen erachtet die Handelskammer als sinnvoll. Sie verringern den Fluglärm erheblich, ohne gleichzeitig einschneidende sozioökonomischen Auswirkungen im trinationalen Raum zu verursachen. Dieser Aspekt ist von zentraler Bedeutung, denn neben dem legitimen Lärmschutzanliegen ist es essenziell, dass das Betriebsmodell des EuroAirports, welches im Angebot von Punkt-zu-Punkt-Verbindungen besteht, durch die Massnahmen nicht in Frage gestellt wird. Einschneidendere Massnahmen sind für die Handelskammer deshalb keine Option. Ein absolutes Nachtflugverbot etwa würde die Luftfahrtbranche, welche sich zurzeit von den Folgen der Pandemie erholt, wieder schwächen. Auch würde eine weitere Verkürzung der Betriebszeiten bei einer konstant bleibenden Anzahl Flugbewegungen dazu führen, dass das Risiko für Verspätungen stark zunimmt. Dies kann nicht im Interesse der anliegenden Gemeinden sein.
Der Flughafen ist als Standortfaktor für die trinationale Wirtschaftsregion Basel in verschiedener Hinsicht eine Schlüsselinfrastruktur. Übermässige Betriebseinschränkungen haben unmittelbare Konsequenzen für die lokale Wirtschaft.
Wir bitten Sie, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
Traktandum 23: Umsetzung der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung während des Maturitätslehrgangs gemäss Maturitätsanerkennungsverordnung (MAV); 2023/543; Postulat von Martin Dätwyler
Die am 1. August 2024 in Kraft tretende totalrevidierte Maturitätsanerkennungsverordnung (MAV) sieht neu ein kostenloses Angebot zur Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung vor (Art. 31). Die Schülerinnen und Schüler sollen während des Maturitätslehrgangs auf die zukünftigen Studien- und Berufsentscheide vorbereitet werden und sie sollen die dafür notwendigen längerfristig ausgestalteten Laufbahngestaltungskompetenzen erwerben. Damit sollen unter anderem die Studienwahl erleichtert und Studienabbrüche vermindert werden.
Die Handelskammer begrüsst die Einführung einer kostenlosen Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung in der revidierten Maturitätsanerkennungsverordnung. Sie stimmt dem Postulat zu, dass die in Art. 31 der MAV vorgeschlagene Massnahme, die bloss ein kostenloses Angebot vorsieht, zu unverbindlich ist, um zielführend zu sein. Die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung sollte – wie im Postulat gefordert – ein integraler und verbindlicher Teil der gymnasialen Ausbildung sein. So wird nicht nur die Studienwahl erleichtert, sondern die Schülerinnen und Schüler erlangen auch die für die spätere Studien- und Berufswahl notwendigen Laufbahngestaltungskompetenzen. Von diesen Kompetenzen profitieren nicht allein die Schülerinnen und Schüler, sondern auch Wirtschaft und Gesellschaft, da die Maturandinnen und Maturanden nach ihrem Abschluss schneller und leichter ein geeignetes Berufs- oder Studienfeld finden.
Wir bitten Sie, das Postulat zu überweisen.