Stellungnahmen zu den Grossratssitzungen vom 5. und 12. Februar 2025

31.01.2025

Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der Grossratssitzungen vom 5. und 12. Februar 2025 Stellung.

Traktandum 39: Anzug Beatrice Messerli und Konsorten betreffend Streichung der Leistungschecks an der Basler Volksschule sowie Anzug Katja Christ und Konsorten betreffend standardisierte Leistungschecks, Schreiben des RR

Die Handelskammer beider Basel hat die vierkantonale Einführung (Bildungsraum Nordwestschweiz: BS/BL/AG/SO) der einheitlichen Schulchecks von Anfang an begrüsst und unterstützt. Mit diesem Instrument wird die Rekrutierung von Lernenden aus den vier Kantonen durch die bessere Vergleichbarkeit vereinfacht. Diesen Vorteil der Vergleichbarkeit nutzen mittlerweile einzelne Unternehmen und setzen die Checks in adaptierter Form für die nationale oder internationale Rekrutierung ein. Des Weiteren hat der Dachverband economiesuisse in der kürzlich geführten Debatte um eine nationale Harmonisierung der Zeugnisnoten und Beurteilungsmethoden die Leistungschecks des Bildungsraums Nordwestschweiz als positives Beispiel hervorgehoben (Fehlgeleitete Diskussion über Schulnoten).  Ferner ermöglichen die Checks auch für die Schulen eine faire, objektive und umfassende Leistungsbeurteilung der Schülerinnen und Schüler.

Wir bitten Sie daher, dem Regierungsrat zu folgen und die beiden Anzüge abzuschreiben.

Traktandum 60: Motion Luca Urgese und Konsorten betreffend Einführung eines jährlichen Grossratsbeschlusses über den kantonalen Einkommenssteuerfuss, Stellungnahme des RR

Die Motion fordert, dass der Grosse Rat künftig jährlich im Rahmen der Budgetdebatte über den kantonalen Steuerfuss für die Einkommenssteuer entscheiden kann. Der Steuerfuss ist ein bewährtes Instrument in praktisch allen Gemeinden und Kantonen der Schweiz. Aufgrund der aktuellen finanziellen Lage und der Budgetprognose kann das zuständige Gremium darüber entscheiden, wie hoch im kommenden Jahr die effektive Steuerbelastung sein soll. Dabei ist festzuhalten, dass der Steuerfuss in beiden Richtungen verändert werden kann, bei Bedarf also auch eine Erhöhung erfolgen kann.

Die Handelskammer ist der Ansicht, dass die Steuersätze des Kantons nach wie vor zu hoch sind. Die hohen Überschüsse der letzten Jahre zeigen, dass der Kanton Basel-Stadt zu viel Steuern einnimmt. Die Einführung eines jährlichen Beschlusses über den Steuerfuss kann daher für eine Senkung der Einkommenssteuertarife kein Ersatz sein. Dennoch unterstützt sie den Vorstoss. Er macht es möglich, künftig schneller auf die finanzielle Entwicklung des Kantons zu reagieren und die Bevölkerung nur so stark zu belasten, wie es für den Kantonshaushalt effektiv notwendig ist.

Entgegen der Darstellung des Regierungsrates kann dabei den Anliegen der Landgemeinden einfach Rechnung getragen werden. Indem der kantonale Steuerfuss ausschliesslich auf die Kantonssteuerquote, also den kantonalen Anteil der Steuereinnahmen, angewendet wird, bleiben die kommunalen Finanzen unbeeinträchtigt.

Wir bitten Sie, die Motion zu überweisen.

Traktandum 61: Motion Lorenz Amiet und Konsorten betreffend Neues Steuerpaket- Kaufkraft bei der Bevölkerung statt Überschüsse beim Kanton, Stellungnahme des RR

Der Kanton Basel-Stadt weist auch nach dem dieses Jahr in Kraft getretenen Steuerpaket einen substanziellen strukturellen Überschuss auf. Dies zeigt sich durch die jährlich auftretenden hohen Überschüsse des Kantons: Trotz eines starken Ausgabenwachstums und einem anhaltend hohen Investitionsniveau erzielt der Kanton jedes Jahr sehr positive Rechnungsabschlüsse. Die Handelskammer unterstützt deshalb Bestrebungen, die Bevölkerung weiter zu entlasten und die im schweizweiten Vergleich nach wie vor hohe Steuerbelastung zu reduzieren.

Die vorliegende Motion fordert ein neues Steuerpaket im Umfang von ungefähr 150 Millionen Franken. Dies wäre ein substanzieller Schritt hin zu einer Angleichung der Einnahmen an das Ausgabenniveau des Kantons. Insbesondere für Einkommen unter 200'000 Franken wäre das eine bedeutende Entlastung. Der Kanton würde damit für Arbeitskräfte deutlich an Attraktivität gewinnen.

Der Regierungsrat hält eine weitere Senkung für verfrüht. Hierzu ist festzuhalten, dass ein solches Steuerpaket frühestens in 2-3 Jahren wirksam werden könnte. Es bleibt also ausreichend Zeit, die weitere Entwicklung der Kantonsfinanzen zu beobachten, bevor der definitive Entscheid über eine Steuersenkung fällt. Zudem bestehen auch hier Lösungsansätze, damit die kommunalen Finanzen nicht negativ beeinträchtigt werden.

Wir bitten Sie, die Motion zu überweisen.

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