Stellungnahmen zu den Grossratssitzungen vom 7. und 8. Februar 2024

02.02.2024

Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der Grossratssitzungen von Mittwoch, 7. und Donnerstag, 8. Februar 2024 Stellung.

Traktandum 16: Antrag Claudia Baumgartner und Konsorten auf Einreichung einer Standesinitiative betreffend Massnahmen zur Aufwertung der beiden ehemaligen Halbkantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft (Volles Ständerecht)

Die Standesinitiative fordert vom Bundesparlament, die nötigen Schritte zu unternehmen, um die ehemaligen Halbkantone zu vollwertigen Kantonen mit voller Standesstimme aufzuwerten. Aus Sicht der Wirtschaft ist es nach wie vor stossend, dass die zweitgrösste Wirtschaftsregion der Schweiz, die in den letzten Jahren das höchste Wirtschaftswachstum des Landes zu verzeichnet hat, weiterhin nur mit halben Standesstimmen im Ständerat vertreten ist. Sowohl aufgrund der wirtschaftlichen und kulturellen Bedeutung als auch gemessen an Einwohnerinnen und Einwohner ist eine Aufwertung der beiden Basel angemessen.

Wir bitten Sie, den Antrag auf Einreichung der Standesinitiative gutzuheissen.

Traktandum 21: Motion 5 Daniel Albietz und Konsorten betreffend Faires Inventarisierungsverfahren

Die Handelskammer stellt sich mit Nachdruck hinter die in der Motion geforderte Revision des Denkmalschutzgesetzes. Wir teilen die Auffassung, dass sich die Denkmalpflege bei der Inventarisierung eine grössere Zurückhaltung auferlegen könnte. Denn wie die Motionäre richtig festhalten, hat die Massnahme eine wertvermindernde Wirkung und schränkt die bauliche und energetische Erneuerung und Entwicklung der betroffenen Liegenschaften ein. In unserer täglichen Arbeit begegnen wir leider regelmässig Fällen, in welchen eine Aufnahme in die Schutzzone sinnvolle Entwicklungen im Bestand verhindert oder massiv verteuert. Dabei stossen auch die Entscheide der Denkmalschutzbehörde immer wieder auf Unverständnis, da die gemachte Interessenabwägung für die Bauherrschaft nicht immer nachvollziehbar ist. Entsprechend wichtig wäre es, die betroffenen Parteien vor der Inventarisierung rechtsstaatlich miteinzubeziehen. Dies würde unserer Meinung nach zu demokratisch legitimierten, breiter abgestützten und pragmatischeren Entscheidungen führen. Im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung könnten so qualitativ hochwertige Lösungen entstehen.

Wir bitten Sie, die Motion zu überweisen.

Traktandum 23: Motion 7 Tobias Christ und Konsorten für eine generelle Aufgabenüberprüfung mit Entlastungsziel
Traktandum 24: Motion 8 Tobias Christ und Konsorten betreffend die Einführung eines Aufgaben- und Finanzplans

Die beiden Motionen wollen auf eine verbindlichere und langfristigere Steuerung des kantonalen Finanzhaushaltes hinwirken. Die generelle Aufgabenüberprüfung (GAP) dient dazu, die vom Kanton wahrgenommenen Aufgaben regelmässig zu prüfen und nach Möglichkeiten zu suchen, Aufgaben wieder abzugeben, Doppelspurigkeiten zu beseitigen und als Organisation effizienter zu werden. Der Regierungsrat setzt bei der GAP jeweils thematische Schwerpunkte, setzt sich aber kein konkretes Entlastungsziel. Auch im GAP-Schlussbericht wird nicht ausgewiesen, wie hoch die erreichte Entlastung ist. Die Motion führt hier zu mehr Verbindlichkeit und Transparenz.
Eine grundsätzlichere Veränderung will die zweite Motion herbeiführen. Durch die Umstellung auf einen Aufgaben- und Finanzplan (AFP) bekommt der Grosse Rat die Möglichkeit, nicht nur das aktuelle Budget zu verabschieden, sondern auch auf die mittelfristige Finanzplanung verbindlicher Einfluss zu nehmen. Die bisherigen parlamentarischen Instrumente haben sich hierfür als nicht geeignet erwiesen. Angesichts steigender Ansprüche an den Kanton ist es richtig, verstärkt auch die mittelfristige Entwicklung der Kantonsfinanzen in den Fokus zu nehmen.

Wir bitten Sie, die beiden Motionen zu überweisen.

Traktandum 56: Motion Luca Urgese und Konsorten betreffend neues Steuerrechnungsmodell, statt Steuerinkasso auf die Unternehmen abwälzen, Stellungnahme des RR

Die Handelskammer begrüsst die Bereitschaft des Regierungsrates, das Anliegen der Motion im Rahmen der Einführung einer provisorischen Rechnung zu prüfen. Es bleibt das vorgängige Ziel, dass die Steuerpflichtigen bei der Planung und der Vorauszahlung ihrer Steuern besser unterstützt werden können und die Zahl der Steuerpflichtigen mit Schulden gesenkt werden kann. Dabei muss die Verantwortung für das Steuerinkasso beim Kanton bleiben und darf nicht auf private Arbeitgeber abgewälzt werden. Eine Lösung rein mit einer provisorischen Rechnung dürfte dieses Ziel nur teilweise erreichen. Die zusätzlichen Vorschläge der Motion müssen daher ergebnisoffen in diese Projektarbeiten mit einbezogen werden.

Wir bitten Sie, die Motion als Anzug zu überweisen.

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