Stellungnahmen zur Landratssitzung vom 11. April 2024
Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der Landratssitzung vom 11. April 2024 Stellung.
Traktandum 7: Teilrevision des Gesetzes über die Motorfahrzeugsteuer – verstärkte Ökologisierung (Erste Lesung); 2023/297
Die Handelskammer unterstützt die vorliegende Teilrevision mit einem Vorbehalt: Sie ist der Meinung, dass auch Lastwagen und Sattelschlepper weiterhin den reduzierten Tarif erhalten sollen, sofern sie die Anforderungen an die Schadstoffemissionen nach dem neusten obligatorisch anzuwendenden EURO-Emissionsgrenzwert oder nach einem strengeren EURO-Emissionsgrenzwert erfüllen. Für das Jahr der 1. Inverkehrsetzung und für die folgenden 3 Jahre ist eine Steuerermässigung von bis zu 25 Prozent zu gewähren. Dies, weil Elektro- und Wasserstofffahrzeuge heute noch um ein Vielfaches teurer sind und das Angebot begrenzt ist. Würde, wie vom Regierungsrat vorgeschlagen, die Steuerermässigung bei Einhaltung der heute strengsten Norm gestrichen, steigen die Kosten für die Unternehmen und es ist zu befürchten, dass wieder vermehrt Fahrzeuge in anderen Kantonen immatrikuliert würden. § 11 soll entsprechend dem in der Finanzkommission gestellten Antrag (Kommissionsbericht, S. 11 f.) formuliert werden. Bleibt § 11 in der Fassung der Kommissionsmehrheit bestehen, lehnen wir die vorliegende Teilrevision ab.
Die restlichen Punkte der Gesetzesrevision erachten wir aus Sicht der Wirtschaft und des Umweltschutzes als erstrebenswert. So unterstützen wir grundsätzlich Steuerermässigungen für emissionsarme und energieeffiziente Motorfahrzeuge. Im Bereich der Personenwagen ist die Lenkungswirkung aber verhältnismässig klein. Als entscheidend erachten wir, dass neu auch Lieferwagen mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb von den gesetzten Anreizen profitieren sollen. Im Gegensatz zu den schweren LKWs besteht hier nämlich bereits ein entsprechendes Angebot an konkurrenzfähigen Fahrzeugen.
Wir bitten Sie, der Gesetzesvorlage mit der vorstehend ausgeführten Änderung betreffend Lastwagen und Sattelschleppern (§ 11) zuzustimmen.
Traktandum 22: Überarbeitung der Typenpläne von Kantonsstrassen; Motion Thomas Noack; 2024/88
Gerne verweisen wir bei diesem Vorstoss auf die Antwort der Regierung und schliessen uns deren Meinung an. Das bereits gestartete Projekt zur Überarbeitung der Richtlinie bzw. Erarbeitung eines neuen Hilfsmittels wird die wesentlichen Forderungen der vorliegenden Motion erfüllen. Denn wie die Regierung festhält, muss die bestehende Gestaltungsrichtlinie abgelöst und durch ein zeitgemässes, flexibles Hilfsmittel ersetzt werden, das auch die modernen Hilfsmittel wie Internet (einfacher Zugriff auf viele Hilfsmittel anderer Kantone / Verbände etc.) nutzt. Die Typenpläne müssen allerdings nicht wie vom Motionär gefordert grundsätzlich überarbeitet, sondern lediglich ergänzt werden.
Wir bitten Sie, die Motion als Postulat zu überweisen.
Traktandum 23: Mitsprache der Gemeinden bei der Gestaltung der Kantonsstrassen im Siedlungsgebiet; Motion Thomas Noack; 2024/91
Die Motion fordert mehr Mitsprache der Gemeinden bei der Gestaltung der Kantonsstrassen im Siedlungsgebiet. In der Praxis ist diese Mitsprache bereits gegeben. Die Mitwirkung und Planauflage sowie der Einbezug der Gemeinden sind somit im RBG bereits heute hinreichend geregelt. Das Strassengesetz muss also nicht angepasst werden, weshalb die vorliegende Motion abzulehnen ist.
Konkret müssen Bauprojekte bereits heute öffentlich aufgelegt werden. Dabei wird unter anderem den betroffenen Gemeinden ein explizites Einspracherecht eingeräumt. Im Rahmen der öffentlichen Bekanntmachung des Bauprojektes haben Gemeinden zudem die Möglichkeit, Einwendungen zu erheben und Vorschläge einzureichen. Ebenso steht im Gesetz geschrieben, dass der Kanton die Gemeinden bei seinen Planungen frühzeitig einbezieht und sie in angemessener Weise mitwirken lässt. Auch beim baulichen Unterhalt, also bei Projekten, welche keine Änderung der Nutzung und keine wesentliche bauliche Veränderung nach sich ziehen, werden die Standortgemeinden bereits heute in die Planung mit einbezogen. Diese Vielzahl an Instandhaltungsprojekten (z. B. kleinere Belagsarbeiten) allesamt einer öffentlichen Auflage zu unterstellen, wäre völlig unverhältnismässig.
Wir bitten Sie, die Motion abzulehnen.