Stellungnahmen zu den Grossratssitzungen vom 15. und 16. Mai 2024

22.05.2024

Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der Grossratssitzung vom 15. sowie 16. Mai 2024 Stellung.

Traktandum 27: Motion Lorenz Amiet und Konsorten betreffend «Wider die Auswüchse bei
Lohngleichheitsanalysen im kantonalen Beschaffungswesen»,
Stellungnahme des RR

Die Handelskammer beider Basel hat die extremen Massnahmen des Kantons Basel-Stadt im Bereich Lohngleichheitsanalysen stets abgelehnt. Die Ausweitung der Lohngleichheitsanalysen auf Unternehmen ab 50 Mitarbeiter und der Zwang, das Logib-Instrument zu verwenden, führen bei vielen KMU zu unnötiger Bürokratie und hohen Kosten. Die Forderungen der Motion bringen zumindest für Unternehmen im Beschaffungsprozess wichtige Entlastungen. Wir empfehlen deshalb, an der Motion festzuhalten und verweisen zudem an die Argumentation des Arbeitgeberverbands Region Basel, welche wir vollumfänglich unterstützen.

Wir bitten Sie, die Motion zu überweisen.

Traktandum 28, 29, 30, 31, 32: Motionen zum Wohnraumfördergesetz (WRFG) und zur Wohnraumschutzverordnung (WRSchV)

Das Wohnschutzgesetz führt dazu, dass in Basel nicht mehr saniert wird und speziell Personengruppen, welche durch das Gesetz bessergestellt werden sollten, nun das Nachsehen haben. So haben beispielsweise faire Vermieterinnen und Vermieter, welche über lange Zeit die Mieten nicht erhöht haben oder Mieterinnen und Mieter, welche bspw. gerne einen modernen Ausbaustandard haben, heute das Nachsehen. Zudem leidet neben den Eigentümerinnen und Eigentümer auch ein ganzer Wirtschaftszweig durch das Ausbleiben von Aufträgen. Die Bilanz des neuen Gesetzes ist ernüchternd und der Handlungsbedarf ist unbestritten, was auch die Regierung mit der ersten Anhandnahme der Motionen zum Ausdruck gebracht hat. In ihrer Beantwortung hat die Regierung die fünf Motionen unterschiedlich qualifiziert. Weiterhin sieht sie den Handlungsbedarf als gegeben an, möchte jedoch mehr Spielraum bei der Umsetzung haben. Die Handelskammer beider Basel (HKBB) empfiehlt die Vorstösse von Pascal Messerli betreffend «Anpassung der Wohnschutzbestimmungen im Bereich Wohnschutzkommission» und von Michael Hug betreffend «Anpassung der Wohnschutzbestimmungen in Bezug auf das Bewilligungsverfahren» der Regierung weiterhin als Motionen zu überweisen. Damit können innert nützlicher Frist die notwendigen Änderungen umgesetzt werden. Die Motionen Niggi Daniel Rechsteiner betreffend "Anpassung der Wohnschutzbestimmungen im Bereich der energetischen Sanierungen", Andrea Elisabeth Knellwolf betreffend "Definition Wohnungsnot" und Daniel Seiler betreffend "Anpassung der Wohnschutzbestimmungen im Bereich des Stockwerkeigentums" bitten wir Sie dem Regierungsrat als Anzug zu überweisen. Dies da sich noch Umsetzungsfragen stellen. Sollte die Regierung klar aufzeigen, dass Sie umgehend eine den Vorstössen entsprechende und in weiteren Punkten sinnvolle Änderung der Wohnraumschutzverordnung (WRSchV) umsetzen möchte, können alle Vorstösse auch in Form eines Anzugs überweisen werden. Dies mit dem klaren Auftrag, die Verordnung umgehend anzupassen und allfällig notwendige Gesetzesänderungen (z.B. Streichung des Meldeverfahrens) vorzulegen.

Wir bitten Sie, die Motionen Messerli und Hug zum Wohnraumfördergesetz (WRFG) und zur Wohnraumschutzverordnung als Motionen zur Erfüllung und die Motionen Seiler, Rechsteiner und Knellwolf als Anzug zu überweisen.

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Kommentare

Es wurden noch keine Kommentare verfasst.

Newsletter