Stellungnahmen zur Landratssitzung vom 30. Mai 2024

24.05.2024

Die Handelskammer beider Basel nimmt Stellung zu diversen Traktanden der Landratssitzung vom Donnerstag, 30. Mai 2024

Traktandum 27: Braucht Basel-Stadt eine Volluniversität?; 2024/221; Postulat Caroline Mall

Die Universität Basel ist die älteste Universität der Schweiz. Seit ihren Anfängen zeichnete sich die Universität durch die Breite ihres Fächerangebots aus. Herausragende Leistungen in verschiedenen Fachgebieten trugen massgeblich zu ihrem Ruf bei. Heute ist die Universität Basel eine Volluniversität mit breitem Fächerangebot und einem klaren Schwerpunkt in den Life Sciences.

Vor dem Hintergrund des Defizits des Kantons Basel-Landschaft stellt die Postulantin den Status der Universität Basel als Volluniversität infrage. Obwohl vermerkt wird, dass 75 Prozent der Mittel der Universität in die Bereiche Naturwissenschaften und Medizin fliessen, soll gemäss dem Postulat die Volluniversität zugunsten einer vollumfänglichen Konzentration auf die Life Sciences aufgegeben werden. Damit, so die im Postulat geäusserte Erwartung, würde die Universität Basel viel attraktiver, die Drittmittelfinanzierung würde massiv zunehmen und die Universität könnte in den weltweiten Rankings zu den zehn besten Universitäten gehören.
Die Handelskammer beider Basel versteht, dass aufgrund des Defizits des Kantons Basel-Landschaft sämtliche Finanzposten in allen Direktionen auf ihr Sparpotential überprüft werden. Aber der Vorschlag des Postulats ist nicht zielführend. Mit dem Staatsvertrag über die gemeinsame Trägerschaft der Universität haben die beiden Trägerkantone Strukturen und Prozesse festgelegt, in deren Rahmen die Regierungen über die gemeinsame Trägerschaft und die jeweilige finanzielle Belastung der Trägerkantone verhandeln können. Da der Status der Volluniversität nicht Gegenstand der laufenden Verhandlungen der beiden Trägerkantone ist und das Begehren des Postulats bei einer Umsetzung auch im besten Fall kein Sparpotential, aber einen nicht zu vernachlässigenden Reputationsschaden generieren dürfte und im schlimmsten Fall mit signifikanten Kosten verbunden ist, muss das im Postulat vorgebrachte Begehren in Bezug auf die finanzielle Lage des Kantons Basel-Landschaft als kontraproduktiv angesehen werden.

Wir bitten Sie, das Postulat abzulehnen.

Traktandum 31: Neue vierte Spur auf der A2 für Fahrgemeinschaften; 2024/219; Postulat von Jan Kirchmayr

Das Postulat fordert, dass der Kanton sich dafür einsetzt, dass der geplante vierte Fahrstreifen auf der A2 zwischen Hagnau und Augst für Fahrgemeinschaften reserviert wird. Aus Sicht der Wirtschaft ist klar, der 8-Spur-Ausbau zwischen Hagnau und Augst ist unter den dringend benötigten Infrastrukturmassnahmen eines der wichtigsten Projekte in der Region. Die Handelskammer beider Basel setzt sich seit langem für den Ausbau des Hochleistungsstrassennetzes und damit die Entlastung der Quartiere ein. Dabei hat sich die Handelskammer immer für ein smartes und flexibles Verkehrsmanagement ausgesprochen. Im Rahmen dessen erachten wir eine Spur für Fahrgemeinschaften, zum Beispiel in Kombination mit Mobility-Pricing, als durchaus prüfenswert. Wie der Regierungsrat festhält, kommt der Vorstoss in Bezug auf das Projekt 8-Spur-Ausbau Hagnau – Augst aber zu früh. Dieser müsste mindestens 10 Jahre pendent gehalten werden, bis das Projekt so weit ist, dass die Fragestellung abschliessend geprüft werden kann. Das Anliegen kann zu einem späteren Zeitpunkt wieder eingegeben werden.

Wir bitten Sie, das Postulat abzulehnen.

Traktandum 32: Anschluss Hauptstrasse Aesch an A18; 2024/229; Postulat von Rolf Blatter

Die N18 verbindet als Teil des Nationalstrassennetzes den Grossraum Basel mit dem Arc lémanique und schliesst das prosperierende Laufental sowie den jurassischen Kantonshauptort Delémont ans Hochleistungsstrassennetz an. Die Strasse ist jedoch chronisch überlastet. So weist die N18 in den letzten Jahren die zweitgrösste Staudichte aller Nationalstrassen auf. Leider führt die grosse Belastung der Nationalstrasse 18 nicht nur zu mehr Staustunden, sondern geht auch mit einer verminderten Verkehrssicherheit einher. In den Jahren 2016 bis 2020 kam es am Angenstein zu insgesamt 24 Autounfällen, wobei elf Menschen verletzt wurden. Auch für den Langsamverkehr, der ein wichtiges und nicht zu vernachlässigendes Element entlang der N18 darstellt, existiert aufgrund der Strassenkonfiguration und der hohen Verkehrsbelastung ein erhebliches Sicherheitsdefizit. Neben den Ortsdurchfahrten Zwingen, Laufen und Delémont stellt insbesondere der vorher genannte Angenstein einen zentralen Engpass sowie (gemäss Korridorstudie N18) eben einen Unfallschwerpunkt dar. Hier verortet das Bundesamt für Strassen (ASTRA) bezüglich Funktionsfähigkeit und Verkehrssicherheit grossen Handlungsbedarf. Dieses Nadelöhr kann nur mit dem Bau des Muggenbergtunnels nachhaltig behoben werden. Dies fordert die Handelskammer beider Basel bereits seit geraumer Zeit und engagiert sich dafür mit dem Komitee N18 an vorderster Stelle. Bis zur Inbetriebnahme des Muggenbergtunnels und hauptsächlich während der Totalsperre der Bahnlinie ins Laufental im Sommer 2025 sind jedoch kurzfristigere Massnahmen – namentlich die im Vorstoss angesprochene (temporäre) Schliessung der Einfahrt Hauptstrasse bei Aesch Süd – durch das zuständige ASTRA in Koordination mit dem Kanton Basel-Landschaft und der Gemeinde Aesch zu prüfen. Das Tiefbauamt Basel-Landschaft soll diese Arbeiten eng begleiten und sich beim ASTRA für eine verkehrlich und sicherheitstechnisch zufriedenstellende Lösung einsetzen.

Wir bitten Sie, das Postulat zu überweisen.

 

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