Stellungnahme zu den Grossratssitzungen vom 26. und 27. Juni 2024 «Areal Lindenhof (Lonza)»

24.06.2024

Traktandum 7: Areal Lindenhof (Lonza): Festsetzung eines Bebauungsplans sowie Abweisung von Einsprachen im Gebiet Areal Lindenhof (Lonza) Nauenstrasse, Lindenhofstrasse, Münchensteinerstrasse; Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 137, Bericht der BRK

Das Areal «Lindenhof» ist bekannt für den seit 1962 bestehenden Lonza-Turm, einst das höchste Gebäude der Schweiz. Lonza benötigt dringend mehr Bürofläche, da der Hauptsitz seine Kapazitätsgrenzen erreicht hat. Zudem soll in Basel mehr Wohnraum entstehen. Das Projekt «Lindenhofareal» zielt darauf ab, neben dem Erhalt des Lonza-Turms zwei neue Gebäude zu bauen, die urbanes Wohnen und Arbeitsplätze bieten. Dafür muss ein neuer Bebauungsplan festgesetzt werden.

Die vorberatende Bau- und Raumplanungskommission (BRK) unterstützt den entsprechenden Ratschlag grundsätzlich, sieht an gewissen Stellen jedoch Änderungen vor. So soll beim neu gebauten Wohnraum ein festgeschriebener Wert von 25 Prozent preisgünstigem Wohnraum realisiert werden. Dieser Wert soll dem Projekt eine breite Akzeptanz verschaffen und nach dem Kompromiss zu «Basel baut Zukunft» ein Zeichen setzen, dass auch ein Wert unter 33 Prozent festgelegt werden kann, wenn die Grundstückfläche weniger als 15'000m2 beträgt. Entsprechend dem Bericht der BRK haben sich die bürgerlichen Mitglieder der Kommission auf diesen Wert geeinigt, wenn dafür keine anderen wesentlichen Punkte am Ratschlag geändert werden. Dies wurde nicht ganz eingehalten, da auch in zwei weiteren Punkten Änderungen durch die Kommission beschlossen wurden (Tiefgaragendeckel erst unter 1.5 Meter, Begrünung auch in der Mitte des Areals). Andere Änderungen wurden durch eine teils sehr knappe Mehrheit abgelehnt.

Sollten in der parlamentarischen Debatte weitere Verschärfungen beschlossen werden, droht das Projekt zu scheitern. Die in der BRK abgelehnten Änderungsanträge bezüglich Anzahl Parkplätze, ein noch höherer Anteil an Kostenmiete sowie die Änderung des sorgfältig geplanten Energiestandards (SNBS), dürfen unter keinen Umständen durch Änderungsanträge im Grossen Rats wieder eingebracht werden. Insbesondere der Wechsel des Energielabels auf SIA, führt zu spürbar höheren Kosten und nicht absehbaren Mehraufwendungen in der Gebäudekonstruktion. Gemäss Aussagen von Bundesexperten ist der «SIA-Effizienzpfad» noch in Entwicklung und nicht ausgereift. Derzeit stehen nur zwei Label für Gebäude und Areale plus der Gebäudeausweis der Kantone (GEAK) zur Verfügung. Darauf baut der vorliegende Bebauungsplan richtigerweise auf.

Letztlich ist es die Verwaltung, welche den Ratschlag zum Bebauungsplan ausarbeitet und dazu sorgfältige Abklärungen gemacht hat. Diese zu ändern birgt das Risiko, dass am Ende das Projekt scheitert.

Wir bitten Sie, dem Grossratsbeschluss ohne Änderungen zuzustimmen.

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