Stellungnahmen zu den Grossratssitzungen vom 26. und 27. Juni 2024

25.06.2024

Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der Grossratssitzung vom 26. sowie 27. Juni 2024 Stellung.

8: Ausgabenbewilligung für die Weiterentwicklung der Hafenbahn Variante «Südquai», Bericht der WAK sowie Mitbericht der UVEK

Durch die Verlegung der Hafenbahn können mehr Flächen am Rheinufer für die weitere Stadtentwicklung genutzt werden, was für die Gebiete Klybeckquai und Westquai einen grossen Mehrwert darstellt. Die Abklärungen der Wirtschafts- und Abgabekommission (WAK) haben ergeben, dass auch die neuen politischen Gegebenheiten (BRK-Kompromiss zu «Basel baut Zukunft» und BRK-Gegenvorschlag zur «Hafeninitiative») die wirtschaftlichen Potenziale der Areale zwar einschränken, aber die Gesamtwirtschaftlichkeit der Verlagerung der Hafenbahn und der städtebaulichen Entwicklung von Klybeckquai und Westquai weiterhin positiv beurteilt werden.

Wir bitten Sie, dem Antrag der Regierung zuzustimmen.

Traktandum 16: Motion Franz-Xaver Leohnhardt für einen Neuanfang beim Areal Horburg, Stellungnahme des RR

Die Handelskammer beider Basel lehnt die Forderung nach einem Kauf des Areals «Horburg» durch den Kanton in aller Deutlichkeit ab. Wie der Regierungsrat in seiner Beantwortung zur Motion festhält, stellt das Anliegen einen Eingriff in einen funktionierenden Transaktionsmarkt dar. Das Finanzhaushaltsgesetz fordert wirtschaftliches Verhalten am Markt; ein bewusster Entscheid, für den konkreten Erwerb einer Immobilie z.B. 20% mehr als den Marktwert zu bezahlen, lässt sich so im Finanzvermögen nicht realisieren. Eine nachhaltige und dynamische Stadtentwicklung basiert darauf, dass privaten Investoren der nötige Spielraum für die weitere Entwicklung unserer Stadt gewährt wird und dass die Entwicklung nicht durch Partikularinteressen erstickt wird. Ein Kauf durch den Kanton ist hingegen nicht angebracht. Ein Kaufauftrag durch das Parlament würde die Handlungsoptionen einschränken und den Preis in die Höhe treiben.

Wir bitten Sie, die Motion nicht zu überweisen.

Traktandum 18: Antrag Claudia Baumgartner und Konsorten auf Einreichung einer Standesinitiative betreffend Massnahmen zur Aufwertung der beiden ehemaligen Halbkantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft (Volles Ständerecht), Stellungnahme des RR

Die Standesinitiative fordert vom Bundesparlament, die nötigen Schritte zu unternehmen, um die ehemaligen Halbkantone zu vollwertigen Kantonen mit voller Standesstimme aufzuwerten. Aus Sicht der Wirtschaft ist es nach wie vor stossend, dass die zweitgrösste Wirtschaftsregion der Schweiz, die in den letzten Jahren das höchste Wirtschaftswachstum des Landes zu verzeichnet hat, weiterhin nur mit je einer halben Standesstimmen im Ständerat vertreten ist. Sowohl aufgrund der wirtschaftlichen und kulturellen Bedeutung als auch gemessen an Einwohnerinnen und Einwohner ist eine Aufwertung der beiden Basel angemessen.

Wir bitten Sie, dem Regierungsrat zu folgen und den Antrag auf Einreichung der Standesinitiative gutzuheissen.

38: Motion Daniel Albietz und Konsorten betreffend faires Inventarisierungsverfahren, Stellungnahme des RR

Die Handelskammer stellt sich mit Nachdruck hinter die in der Motion geforderte Revision des Denkmalschutzgesetzes. Wir teilen die Auffassung, dass sich die Denkmalpflege bei der Inventarisierung eine grössere Zurückhaltung auferlegen könnte. Denn wie die Motionäre richtig festhalten, hat die Massnahme eine wertvermindernde Wirkung und schränkt die bauliche und energetische Erneuerung und Entwicklung der betroffenen Liegenschaften ein. In unserer täglichen Arbeit begegnen wir leider regelmässig Fällen, in welchen eine Aufnahme in die Schutzzone sinnvolle Entwicklungen im Bestand verhindert oder massiv verteuert. Dabei stossen auch die Entscheide der Denkmalschutzbehörde immer wieder auf Unverständnis, da die gemachte Interessenabwägung für die Bauherrschaft nicht immer nachvollziehbar ist. Entsprechend wichtig wäre es, die betroffenen Parteien vor der Inventarisierung rechtsstaatlich miteinzubeziehen.

Wir bitten Sie, die Motion zu überweisen.

41: Anzug Michael Hug und Konsorten betreffend Wiederaufnahme der Planung eines Tram-Schiffsverkehrs («Vaporetto») auf dem Rhein, Schreiben des RR

Viele neue Wohn- und Arbeitsflächen sind in der Nähe des Rheins geplant. So sollen Areale beim Hafen, dem Klybeck, in Birsfelden oder im Grenznahmen Huningue transformiert werden. Ausserdem bietet der Rhein eine ideale Verbindung zwischen grossen Arbeitsstätten, wie der Roche oder Novartis und dem Stadtzentrum. Ein Linienschiffsverkehr auf dem Rhein ist ein günstiges Mittel, um all diese Stationen miteinander zu verbinden und gleichzeitig die wachsenden Pendlerströme aus dem Elsass vom Auto auf den ÖV zu bringen. In ihrer Beantwortung zeigt die Regierung auf, dass der Betrieb mit einem «Zero-Emmission-Schiff» möglich wäre. Sie sieht jedoch die mangelnde Wirtschaftlichkeit, die Konkurrenz zu Tram und Bus und die erhöhte Rheinnutzung als Argument den Anzug abzuschreiben. Auf den im Vorstoss geforderten PilotversucOh geht die Regierung nicht ein, was sehr bedauerlich ist. Vor diesem Hintergrund soll der Anzug unbedingt stehengelassen werden. Nur mit einem Pilotversuch kann die effektive Nachfrage und das Potential eines solchen Verkehrsträgers beurteilt werden. Der Linienschiffsbetrieb steht nicht als Konkurrenz zu Tram- und Bus, sondern als sinnvolle Ergänzung. Ein gewichtiger Vorteil besteht darin, dass keine neuen Strassen oder Schienen gebaut und unterhalten werden müssen. Falls der Pilotversuch funktioniert, soll das Projekt ins nächste Agglomerationsprogramm gebracht werden. Bereits im Agglomerationsprogramm 2 wurde ein solcher Linienschiffsverkehr durch den Bund auf die Liste gesetzt. Damit liesse sich ein Teil der Infrastruktur finanzieren, ein anderer Teil soll durch den Mobilitätsfonds finanziert werden.

Wir bitten Sie, den Anzug stehenzulassen.

Traktandum 53: Motion Raphael Fuhrer und Konsorten betreffend keine finanziellen Fehlanreize für Fahrzeuge mit übermässigem Verbrauch von Ressourcen: Anpassung der Motorfahrzeugsteuer, Stellungnahme des RR

Der Vorstoss verlangt eine Erhöhung der finanziellen Belastung durch die Motorfahrzeugsteuer in Abhängigkeit des jeweiligen Ressourcenverbrauchs der Fahrzeuge. Es wird angeregt, eine quadratisch (statt linear) ansteigende Progression für klimaschädliche Autos sowie eine jährlich ansteigende Erhöhung der finanziellen Belastung bis zu einem politisch vordefinierten Zielzustand einzuführen. Die Daumenschraube zur Erreichung ideologischer Ziele soll also angezogen werden. Die Regierung äussert in ihrer Stellungnahme gegenüber den Motionsforderungen massive Bedenken. Auch die Handelskammer steht dem Ansinnen äusserst skeptisch gegenüber.

Denn damit wäre eine markante Mehrbelastung für Unternehmen verbunden, welche auf schwere Nutzfahrzeuge angewiesen sind. Solche Fahrzeuge werden etwa in der Logistik, einer Leitbranche der Region mit rund 13'000 Erwerbstätigen und einer zentralen Querschnittsfunktion für die gesamte Wirtschaft verwendet. Auch die wichtige Baubranche wäre betroffen. Verlagerungen der Geschäftsaktivitäten, welche wiederum mit Mehrverkehr verbunden sein können, sind eine mögliche Konsequenz.

Als Handelskammer sind wir der Ansicht, dass moderne Fahrzeuge ohne klassischen Verbrennungsmotor auch ohne zusätzliche direkte oder indirekte Förderung sehr attraktiv sind. Tiefere Unterhaltskosten und geringe Abschreibungen sind Vorzüge rein technischer Natur. Die Einsparungen bei der Treibstoff- und Schwerverkehrsabgabe beruhen dagegen auf bestehenden regulatorischen Anreizen. Diese Vorzüge gelten insbesondere für die intensiv genutzten Nutzfahrzeuge. Es ist daher davon auszugehen, dass zahlreiche fossil betriebene Nutzfahrzeuge nach Überschreiten ihrer Lebensdauer durch CO2-arme oder sogar CO2-neutrale Fahrzeuge ersetzt werden. Zahlreiche Unternehmensinitiativen untermauern diese Einschätzung. Zusätzliche staatliche Anreize beurteilen wir als nicht zielführend.

Dies auch vor dem Hintergrund, dass dem Regierungsrat bereits mit dem aktuellen Gesetz über die Besteuerung der Motorfahrzeuge Instrumente zur Erteilung von Steuerrabatten und -Zuschlägen in Abhängigkeit von deren Klimafreundlichkeit zur Verfügung stehen. Ausserdem hat der Regierungsrat vor wenigen Tagen die Einführung grössenabhängiger Parkgebühren angekündigt. Dadurch ist bereits eine massive Mehrbelastung für grössere Fahrzeuge vorgesehen. Wir lehnen diese doppelte Belastung entschieden ab. Schliesslich sollte nicht unerwähnt bleiben, dass der MIV mit einem schweizweiten Kostendeckungsgrad von 86 Prozent (2018) gegenüber ÖV-Schiene (46 Prozent) und ÖV-Strasse (44 Prozent) dem Verursacherprinzip wesentlich stärker als andere Verkehrsformen gerecht wird.

Aus den genannten Gründen lehnen wir eine weitere Verschärfung des Gesetzes ab.

Wir bitten Sie, die Motion nicht zu überweisen.

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