Stellungnahmen zur Landratssitzung vom 12. September 2024
Die Handelskammer beider Basel nimmt Stellung zu diversen Traktanden der Landratssitzung vom Donnerstag, 12. September 2024
Traktandum 32: Denkmal- und Heimatschutzgesetz anpassen; Rolf Blatter; 2024/310
Die Handelskammer unterstützt die in der Motion geforderte Anpassung des Denkmal- und Heimatschutzgesetzes (DHG). Wir sind der Auffassung, dass die Regierung beziehungsweise die zuständige Kommission bei der Inventarisierung grössere Zurückhaltung üben und die Eigentümerinnen und Eigentümer stärker einbeziehen sollte. Die Unterschutzstellung hat in vielen Fällen eine wertmindernde Wirkung, indem sie die bauliche sowie energetische Erneuerung und Entwicklung der betroffenen Liegenschaften meist einschränkt. Daher müssen die von der Verwaltung erlassenen Verfügungen besonders nachvollziehbar sein. Ein frühzeitiger Einbezug der betroffenen Parteien erscheint uns unter diesen Voraussetzungen als notwendig und sollte zu demokratisch legitimierten, breit abgestützten und pragmatischen Entscheidungen führen.
Wir bitten Sie, die Motion zu überweisen.
Traktanden 44 und 45: Vorstösse «Perspektive Finanzen BL»
Wo stehen wir bei der Reform der Einkommenssteuer?; Stefan Degen; 2024/366
Einführung Einkommenssteuer mit Bedingungen; Martin Dätwyler; 2024/367
Der Kanton Baselland bewegt sich bei der Steuerbelastung für natürliche Personen schweizweit nach wie vor auf den hinteren Rängen. Um als Wohnstandort für Fachkräfte attraktiv zu sein, ist eine moderate Steuerbelastung ein wichtiger Faktor. Hier besteht nach wie vor Verbesserungsbedarf.
Die Handelskammer kann nachvollziehen, dass der Regierungsrat aufgrund der Finanzlage des Kantons Steuerentlastungen mit einer gewissen Vorsicht begegnet. Nachhaltige und stabile Kantonsfinanzen sind ein wichtiges Anliegen. Sie begrüsst deshalb, dass die Arbeiten an der «Einkommenssteuerreform light» dennoch weitergeführt werden, dabei jedoch Varianten wie eine Staffelung oder eine Einführung unter Bedingungen geprüft werden, die dieser Ausgangslage Rechnung tragen. Dies erlaubt eine verantwortungsvolle Umsetzung der Einkommenssteuerreform unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten des Kantons.
Wir bitten Sie, beide Vorstösse als Postulate zu überweisen.
Traktandum 50: Nutzenbasierte Finanzierung der Universität Basel; Stefan Meyer; 2024/360
Das Postulat bittet den Regierungsrat, zu prüfen und zu berichten, wie im Zuge der Neuverhandlung des Universitätsvertrags dem volkswirtschaftlichen Mehrwert der Forschung und Lehre an der Universität Basel eine stärkere Gewichtung bei der Berechnung der Finanzierungsbeiträge der Trägerkantone beigemessen werden kann. Der Postulant verweist zwar darauf, dass der Standortvorteil des Kantons Basel-Stadt im aktuellen Vertrag bereits berücksichtigt wird, aber er vermutet, dass Baselland weit weniger von der Universität profitiert als in diesem Standortvorteil kompensiert wird.
Der Postulant bemerkt, dass der volkswirtschaftliche Nutzen der Universität Basel nicht leicht zu quantifizieren sei. Dass der Kanton Basellandschaft bereits jetzt von der Universität profitiert, wird am rasant wachsenden Life Sciences-Cluster im Bachgraben-Areal in Allschwil ersichtlich. Jüngst hat die Fondation Botnar erklärt, dort eine Summe von 1 Milliarde Dollar in eine neue Forschungsinstitution zu investieren. Das ist nur die jüngste Investition in einen Standort im Baselbiet, der mit dem Departemente of Biomedical Engineering und dem Swiss Tropical and Public Health Institute nicht nur zwei grosse und namhafte universitäre Einrichtungen beherbergt, sondern auch zahlreiche Unternehmen und Start-ups aus dem Life Sciences-Bereich anzieht, wie das Ende 2023 für 450 Millionen vom deutschen Pharmakonzern Boehringer Ingelheim übernommene Start-up T3 Pharmaceuticals. Nicht zuletzt profitiert der Kanton Basel-Landschaft auch von dem grossen Netz an KMUs, die wichtige Zulieferer- und Dienstleistungsfunktionen für die Life Sciences-Unternehmen wahrnehmen.
Auch dieser Vorstoss zur Universität Basel ist vor dem Hintergrund der angespannten Finanzlage des Kantons Baselland zu betrachten. Die Handelskammer beider Basel versteht den daraus erwachsenden Spardruck. Aber sie weist nochmals drauf hin, dass seit dem revidierten Universitätsvertrag von 2022 bereits eine Gremienstruktur und Verhandlungsprozesse existieren, die den Regierungen der beiden Basel erlauben, über die Ausgestaltung der gemeinsamen Trägerschaft zu diskutieren. Diese Strukturen beinhalten auch ein Finanzierungsmodell, das die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Trägerkantone einbezieht. Somit existieren bereits jetzt Gefässe, die es den Regierungen erlauben, die unterschiedlichen finanziellen Ausgangslagen der beiden Trägerkantone zu berücksichtigen. Es erscheint deshalb nicht zielführend, die bereits laufenden Verhandlungsbemühungen der beiden Regierungen zusätzlich zu belasten.
Wir bitten Sie, das Postulat abzulehnen.