Stellungnahmen zu den Grossratssitzungen vom 11. sowie 18. und 19. Dezember 2024
Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der Grossratssitzungen vom 11. sowie 18. und 19. Dezember 2024 Stellung.
Traktandum 29: Anzug 7 Daniel Seiler und Konsorten betreffend Stärkung der dualen Berufsbildung durch besseren Einbezug der Wirtschaft
Die Handelskammer beider Basel unterstützt den Ansatz, die duale Berufsbildung durch einen besseren Einbezug der Wirtschaft zu stärken. Um die Wirtschaft nicht über Gebühr zu strapazieren, regen wir an, die Zusammenarbeit zwischen Schule und Wirtschaft über die regionalen Wirtschaftsverbände zu vermitteln, da die Verbände über die geeigneten Netzwerke und das notwendige Know-how verfügen.
Wir bitten Sie, den Anzug zu überweisen.
Traktandum 49: Anzug 27 Thomas Widmer-Huber und Konsorten betreffend Solarstrom via IWB-Contracting-Vertrag auch auf Dachflächen von Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern und Genossenschaften
Die Handelskammer beider Basel lehnt den Anzug zur Erweiterung der IWB-Contracting-Verträge auf Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser und Genossenschaften ab. Die vorgeschlagene Ausweitung der Aktivitäten der IWB in diesem Bereich ist aus unserer Sicht nicht notwendig und würde den Wettbewerb im privaten Sektor unverhältnismässig verzerren.
Es gibt in der Region bereits eine Vielzahl von privaten Unternehmen, die massgeschneiderte Lösungen für die Installation und den Betrieb von Photovoltaikanlagen anbieten. Diese Unternehmen haben in den letzten Jahren bewiesen, dass sie in der Lage sind, die Nachfrage nach Solarstrom in der Bevölkerung effizient und wettbewerbsfähig zu bedienen. Eine staatlich unterstützte Ausweitung der IWB auf dieses Segment würde die bestehenden privaten Anbieter unnötig unter Druck setzen und ihre Marktchancen schmälern.
Wir bitten Sie, den Anzug nicht zu überweisen.
Traktandum 77: Motion Beatrice Isler und Konsorten betreffend neue Planung für Wohnungsbau entlang Grenzacherstrasse; Motion Christian von Wartburg und Sebastian Kölliker betreffend weg mit dem Rank, neue Ansätze für Wohnen am Rhein (Zwischenbericht); Anzug Martin Lüchinger und Konsorten betreffend einer beispielhaften und ökologisch verträglichen Stadtrandentwicklung Ost, Schreiben des RR
Die Handelskammer unterstützt die Forderung einer Neuplanung des Areals zwischen Grenzacherstrasse, Bahndamm sowie Rankstrasse und Hörnliallee grundsätzlich. Der Kanton Basel-Stadt wächst und prosperiert seit Jahren und wird dies aller Voraussicht nach auch in Zukunft tun. Sowohl freie Wohn- als auch Wirtschaftsflächen werden immer rarer und befinden sich dadurch zunehmend im gegenseitigen Wettbewerb. Das Areal würde sich nach Verlegung der Grenzacherstrasse sehr gut für qualitativ hochwertiges Wohnen eignen. Eine geplante Verlegung der Grenzacherstrasse begrüssen wir, allerdings müsste sie mindestens die gleiche verkehrliche Kapazität wie heute aufweisen. Eine Kapazitätssteigerung der Hörnliallee muss durch die veränderte Verkehrsführung ebenfalls geprüft werden.
Wir bitten Sie, die Motionen stehen zu lassen und den Anzug abzuschreiben.
Traktandum 78: Anzug René Brigger und Konsorten betreffend Berücksichtigung Kostenmiete bei Berechnung der Mehrwertabgabe, Schreiben des RR
Wie aus dem Bericht der Regierung zu entnehmen ist, wird den Forderungen aus dem Anzug mit der Annahme des Gegenvorschlags zu «Basel baut Zukunft» und den entsprechenden Gesetzesanpassungen ausreichend Rechnung getragen. Diesen Kompromiss tragen wir mit. Punkt drei des Vorstosses empfinden wir jedoch als übergriffig. Er sieht vor, «Mietzinsauflagen (Kostenmiete), sofern im Planungsprozess Mehrwertabgaben fällig werden, grundbuchlich oder sonst wie nachhaltig [zu sichern].» Ein dauerhaftes Festschreiben von Mietzinsauflagen wie der Kostenmiete im Grundbuch (oder «sonst wie») würde insbesondere private Investitionen nochmals deutlich unattraktiver machen. In Zeiten steigender Baukosten durch Personal- und Materialmangel muss ohnehin von einem verringerten Bauvolumen ausgegangen werden, wie es an zahlreichen Orten bereits zu beobachten ist. Es sollte daher vielmehr darauf hingewirkt werden, die Bautätigkeit durch Regulierungsabbau wieder zu fördern. Denn bei knappen und immer knapper werdenden Margen werden zuerst die am wenigsten profitable Projekte – darunter auch solche des preisgünstigen Wohnraums – gestoppt. Ausserdem ist auch dieser Punkt durch die Annahme des Gegenvorschlags zu «Basel baut Zukunft» mittlerweile ausreichend gesichert.
Wo wir mit dem Anzugsteller übereinstimmen, ist im Punkt, dass die Berechnung der Mehrwertabgabe kompliziert, ineffizient und intransparent ist. Beispiele aus anderen Gemeinden zeigen, dass man hier auch pragmatischere Ansätze wählen könnte. In diesem Sinne unterstützen wir auch die erste Forderung des Anzuges nach Berücksichtigung der in der Praxis angewendeten Miete, einer nachvollziehbaren Berechnung des Mecano auch auf Verordnungsstufe, sowie einer Möglichkeit zur Anrechnung von Transformationskosten. Grundsätzlich sind wir der Meinung, dass der Kanton Basel-Stadt schweizweit eine überdurchschnittlich hohe Mehrwertabgabe hat. Da diese Abgabe in einer frühen Phase der Entwicklung zu entrichten ist, also noch bevor das Projekt Einnahmen generiert, stellt die Mehrwertabgabe eine erhebliche Hürde für Entwicklungen auf unserem Kantonsgebiet dar. Damit läuft sie zumindest teilweise auch dem übergeordneten Ziel der Verdichtung entgegen.
Wir bitten Sie, den Anzug abzuschreiben.
Traktandum 80: Motion Salome Bessenich und Konsorten betreffend «Nachtrag Klima» zum Gestaltungskonzept Innenstadt, Bericht des RR
Die Handelskammer beider Basel unterstützt die nationalen und internationalen Ziele zur Bekämpfung oder Abfederung des Klimawandels. Um die Vielzahl von Ideen und Lösungsansätzen zu bündeln, bedarf es jedoch eines geeigneten Gefässes, um ein konzises, ausgeglichenes Massnahmenpaket auszuarbeiten. Dieses Gefäss ist aus unserer Sicht die Spezialkommission Klimaschutz (SpezKo Klima), welche wir von Beginn an befürwortet haben. Die SpezKo Klima hat unter fachkundiger Beratung 13 konkrete Vorstösse formuliert, welche sich nun im parlamentarischen Prozess befinden. Die Handelskammer plädiert dafür, dass diese Vorstösse, welche wir teils befürworten, teils ablehnen, nun sukzessive abgearbeitet werden. Wir empfinden es daher als nicht zielführend, den parlamentarischen Betrieb und die Verwaltung mit einer zusätzlichen Flut von klimarelevanten Vorstössen de facto lahmzulegen. Im Gegenteil, durch die ineffiziente Bindung von Ressourcen bei allen Beteiligten erweisen die Einreichenden dem effektiven Klimaschutz einen Bärendienst.
Auch inhaltlich lehnen wir die diversen neuen Vorstösse ab, da sie zur bereits bestehenden Überregulierung in der Baubranche beitragen, zu weiteren Verzögerungen bei der Entwicklung von Transformationsarealen führen oder die Ausweitung staatlicher Aufgabenfelder verlangen.
Wir bitten Sie, die Vorstösse nicht zu überweisen.
Traktandum 83: Anzug Nicole Amacher und Konsorten betreffend Unterzeichnung der Lohngleichheitscharta aller Betriebe mit kantonaler Beteiligung, Schreiben des RR
Eingriffe in die Wirtschaftsfreiheit von Unternehmen sehen wir kritisch. Für die detaillierte Begründung verweisen wir auf die Stellungnahme des Arbeitgeberverbandes Region Basel.
Wir bitten Sie, den Anzug nicht zu überweisen.
Traktandum 86: Anzug Melanie Nussbaumer und Konsorten betreffend Erhöhung der Abschlüsse auf der Sekundarstufe II, Schreiben des RR
Das Erziehungsdepartement steht bereits mit den Wirtschaftsverbänden (HKBB, AGV, GVBS) im Austausch: Gemeinsam werden wir noch in diesem Jahr u. a. auch dieses Thema aufnehmen. Aus diesem Grund sehen wir es als verfrüht, Studien in Auftrag zu geben, resp. bereits kurzfristig greifende Massnahmen zu ergreifen. Die Problematik ist vielschichtig und soll auch aus diversen Perspektiven betrachtet und dann umsichtig angegangen werden.
Das Thema ist für die Wirtschaft aber sehr wichtig und ist – wie erwähnt – bereits in Bearbeitung.
Wir bitten Sie daher, den Anzug zu überweisen.
Traktandum 88: Anzug Mark Eicher und Konsorten betreffend Weiterbildungsgutscheine für Lehrabgängerinnen, Schreiben des RR
Seit 2018 gibt es eine Subjektfinanzierung des Bundes bei einer Berufsprüfung (eidg. Fachausweis) und höheren Fachprüfung (eidg. Diplom). Diese Beiträge liegen bei 50 Prozent der Ausbildungskosten und werden bei Anmeldung zur Prüfung vergütet. Die andere Hälfte muss selbst oder durch den Arbeitgeber finanziert werden. Dies nur ein Beispiel, warum die höhere Berufsbildung (HBB) – neben der Doppelbelastung Studium/Beruf – gegenüber dem gymnasialen und universitären Weg an Attraktivität einbüsst. Mit Weiterbildungsgutscheinen den Weg von der Berufsbildung in die Tertiärstufe A und B (Uni/FHNW/HBB/) zu ebnen, ist daher zu begrüssen. Wie der Bericht des Regierungsrates aufzeigt, sind die meisten Schulen, die zu einer Tertiärstufe A (Fachhochschule/Universität) führen, für Einwohner des Kantons kostenlos. Was vom Bericht des Regierungsrates aus unserer Sicht nur am Rande erwähnt wird, ist die finanzielle Unterstützung der Tertiärstufe B (Höhere Berufsbildung). Hier wären aus Sicht der Wirtschaft Weiterbildungsgutscheine förderlich und prüfenswert.
Wir bitten Sie daher, den Anzug stehenzulassen.