Stellungnahme zum Basler Standortpaket
Gemeinsame Abstimmungsempfehlung des Arbeitgeberverbands Region Basel, des Gewerbeverbandes Basel-Stadt und der Handelskammer beider Basel zum
«Basler Standortpaket», Teilrevisionen Standortförderungsgesetz und Gesetz über die direkten Steuern (StG), sowie zum Bericht über vier Anzüge
OECD-Mindeststeuer führt zu substanzieller Steuererhöhung
Am 18. Juni 2023 haben die Schweizer Stimmberechtigten die Einführung der sogenannten Ergänzungssteuer beschlossen. Mit der Ergänzungssteuer wird die OECD-Mindeststeuer umgesetzt. Diese gibt vor, dass international tätige Unternehmen mit einem Umsatz von mindestens 750 Millionen Euro mindestens 15 Prozent Gewinnsteuern bezahlen müssen. Die Erträge dieser Steuer fliessen zu 75 Prozent an die Kantone und zu 25 Prozent an den Bund.
Für die betroffenen Unternehmen in Basel-Stadt bedeutet das eine substanzielle Steuererhöhung. Sie zahlten bisher zwischen 11 und 13 Prozent Gewinnsteuern. Der Wirtschaftsstandort Basel ist also teurer geworden. Das macht ihn weniger attraktiv. Das «Basler Standortpaket» soll dazu dienen, die Folgen dieser neuen Steuer abzufedern und dazu beitragen, dass Basel international wettbewerbsfähig bleibt.
Höhere Gewinnsteuer schafft Rechtssicherheit
Das Basler Standortpaket enthält eine Vielzahl an Massnahmen, mit denen die gesamte Wirtschaftsregion Basel gestärkt werden soll. Ein wichtiges Element dieses Standortpakets ist die Erhöhung der kantonalen Gewinnsteuer in Form einer zweiten Tarifstufe für Gewinne ab 50 Millionen Franken. Weil die nationale Ergänzungssteuer nur anfällt, wenn die kantonale Steuer unter 15 Prozent liegt, entfällt erstere weitgehend.
Eine höhere Gewinnsteuer ist kein Wunschanliegen der Wirtschaft. Im vorliegenden Fall ist diese Lösung für die Unternehmen jedoch von Vorteil. Es besteht nämlich das Risiko, dass die Ergänzungssteuer international nicht anerkannt wird, wenn ein Kanton Massnahmen beschliesst, die nicht OECD-konform sind. Wird die Ergänzungssteuer aber nicht anerkannt, kommt es zu Steueraufrechnungen im Ausland. Dies würde bedeuten, dass Unternehmen doppelt Steuern bezahlen müssen, sowohl im In- als auch im Ausland. Die höhere kantonale Gewinnsteuer ist demgegenüber unproblematisch, da anerkannt, und schafft so Rechtssicherheit für die Unternehmen. Zudem fliessen die zusätzlichen Einnahmen so fast vollumfänglich an den Kanton, sodass sie für die Förderung der Standortattraktivität zur Verfügung stehen.
Fondslösung ist ein pragmatischer Ansatz
Der Regierungsrat kann mit dem Standortpaket künftig jedes Jahr zwischen 150 und 500 Millionen Franken bereitstellen. Das Geld fliesst in zwei Fonds: 80 Prozent sind für die Förderung von Innovation vorgesehen. Dazu gehören Personalaufwendungen für Forschung und Entwicklung, Forschungsanlagen und klinische Studien. Die weiteren 20 Prozent stehen für die Förderung von freiwilliger Elternzeit, Forschungskooperationen im Bereich Life Sciences und die Senkung von CO2-Emissionen zur Verfügung.
Diese Fondslösung stellt einen pragmatischen Ansatz dar. Sie ermöglicht eine gezielte Förderung, insbesondere von Forschungsaktivitäten mit hohem volkswirtschaftlichem Nutzen. Förderberechtigt sind zudem alle steuerpflichtigen Unternehmen im Kanton, sowohl grosse Unternehmen als auch KMU. Entsprechend kann die ganze Wirtschaft von Fördermassnahmen profitieren.
Erfreulich ist zudem, dass die Wirtschafts- und Abgabekommission die Förderung auf eine breitere Basis gestellt hat. Indem Forschende in der ganzen Nordwestschweiz berücksichtigt werden, wird ein wichtiges Signal für die Zusammenarbeit in unserer Region gesetzt. Die Kommission trägt damit der kleinräumigen Struktur unserer Region Rechnung. Und indem auch beschränkt steuerpflichtige Unternehmen und klinische Studien berücksichtigt werden, wird der Kreis der förderberechtigten Unternehmen breiter, was die Akzeptanz des Pakets erhöht.
Paket enthält substanzielle politische Zugeständnisse
Die Verbände sind sich bewusst, dass ein Kompromiss auch Konzessionen erfordert. Dazu gehören die deutliche Erhöhung der finanziellen Mittel für die Bereiche Gesellschaft und Umwelt und insbesondere der verbindliche gesetzliche Anspruch auf Mitfinanzierung der freiwilligen Elternzeit durch den Kanton. Dass diese Vorlage dazu verwendet wird, die Elternzeit auf gesetzlicher Stufe zu verankern, ist höchst unerfreulich. Denn mit der finanziellen Abgeltung der Elternzeit auf gesetzlicher Stufe weicht das Standortpaket von seinem ursprünglichen Zweck ab: der gezielten Förderung von Unternehmen, die Basel als Wirtschaftsstandort stärken. Die Massnahmen zielen auf eine staatliche Lenkung unternehmerischer Aktivitäten und wurden deshalb von der Wirtschaft im Vorfeld abgelehnt. Für die Wirtschaft stellen diese Massnahmen folglich substanzielle Zugeständnisse dar.
Fazit
Das «Basler Standortpaket» ist für die Wirtschaft von grosser Bedeutung. Es schafft die Grundlage, um die Verschlechterung der Standortattraktivität unserer Region durch die OECD-Mindeststeuer abzufedern und beinhaltet wichtige Massnahmen, um Forschungsinvestitionen, Arbeitsplätze und Steuereinnahmen in unserer Region zu halten. Der Arbeitgeberverband Region Basel, der Gewerbeverband Basel-Stadt und die Handelskammer beider Basel unterstützen deshalb diese Kompromissvorlage.
Empfehlung
Wir bitten Sie, den beiden Gesetzesvorlagen unverändert zuzustimmen und die vier Anzüge abzuschreiben.