Stellungnahme zur Landratssitzung vom 29. August 2019
Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der Landratssitzung vom 29. August 2019 Stellung.
Traktandum 43: Eine Flat Rate Tax fürs Baselbiet; 2018/974
Die Motion fordert die Einführung einer Flat Rate Tax. Bereits im Legislaturplan für die letzte Legislatur sah der Regierungsrat vor, die Besteuerung des Einkommens und Vermögens moderater und gleichmässiger auszugestalten und hat dafür in der AFP entsprechende finanzielle Mittel eingesetzt. Mit Beginn der neuen Legislatur ist es höchste Zeit, dieses Projekt anzupacken. Die Besteuerung der natürlichen Personen ist ein wichtiges Element, um ein attraktiver Standort insbesondere für Fachkräfte zu sein. Mit einer mutigen Reform und einem attraktiven, einfachen Steuertarif kann sich der Kanton Basel-Landschaft im Standortwettbewerb gut positionieren. Deshalb soll der Fächer der möglichen Reformvarianten breit geöffnet und auch die Einführung einer Flat Rate Tax geprüft werden.
Wir bitten Sie daher, die Motion dem Regierungsrat zu überweisen.
Traktandum 61: Temporäre Lärmschutzmassnahme auf der A22
Die Hochleistungsstrasse A22 ist die Hauptverkehrsachse von der A2 ins Ergolztal führend. Aufgrund baulicher Einschränkungen sind umfangreiche Massnahmen zum Lärmschutz der Anwohner nicht auf allen Abschnitten der A22 möglich. Sobald der Bund die A22 übernommen hat, beginnt er mit der Ausarbeitung des vollständigen Lärmsanierungsprojekts. Es ist anzunehmen, dass der Bund Massnahmen definieren und umsetzen wird, welche die Lärmbelastung dauerhaft mindern werden. Eine kurzfristige Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf 60 km/h ist nicht zielführend, da sie wahrscheinlich zu einer Verlagerung des Verkehrs auf das untergeordnete Strassennetz – d.h. die Gemeindestrassen – führen würde. Somit würde sich die Lärmproblematik in sensiblere Bereiche des Kantonsgebiets verlagern und keinesfalls abnehmen.
Wir bitten Sie daher, die Motion dem Regierungsrat nicht zu überweisen.
Traktandum 62: Deponien / Baustoffkreislauf im Kanton Basel-Landschaft
Aufgrund der Tatsache, dass die Deponien für unverschmutztes Aushubmaterial und Interstoffe (Typ A und B) im Kanton Basel-Landschaft grösstenteils aufgefüllt sind, kann letzterer seine kantonale Aufgabe der Abfalllagerung nach dem Verursacherprinzip nur bedingt wahrnehmen. So werden bereits heute ca. 85 Prozent des unverschmutzten Aushubmaterials im Ausland deponiert. Nachdem die Stimmbürger die von der BUD vorgeschlagenen neuen Deponiestandorte im November 2016 mittels Referendum abgelehnt haben, gilt es zeitnah neue Lösungen zu finden. Das dem Landrat unterbreitete Postulat 2019/119 fordert die Regierung auf, Förderungsmöglichkeiten einer für die Region Basel ausgerichteten Aufbereitungsanlage für unverschmutztes und belastetes Aushubmaterial sowie für mineralische Bauabfälle zu prüfen. Durch dieses Projekt von überkantonalem Nutzen könnte die Nachfrage nach zusätzlichem Deponieraum langfristig reduziert werden. Ergänzend dazu soll die Regierung die notwendige Minimalgrösse wirtschaftlich effizienter Deponiestandorte (Typ A und B) erheben und ausgehend von den bereits getätigten Voruntersuchungen weitere geeignete Deponiestandorte benennen. Die Handelskammer beider Basel zeigt sich zuversichtlich, dass mit einem solch zweispurigen Vorgehen, welches auf die Schaffung neuer Deponiekapazitäten und der Reduktion von Abfällen abzielt, die regionale Entsorgungssicherheit nachhaltig verbessert wird.
Wir bitten Sie daher, dem Regierungsrat zu folgen und das Postulat zu überweisen.