Stellungnahmen zur Landratssitzung vom 2. April

30.03.2020

Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der Landratssitzung vom 2. April  2020 Stellung.

Traktandum 7: Massnahmenpaket zur Unterstützung der Wirtschaft in der Corona-Krise; Genehmigung der Notverordnungen gemäss § 74 Absatz 3 der Kantonsverfassung;

Die gesamte Wirtschaft unseres Landes und damit auch im Baselbiet wird von der aktuellen Krise hart getroffen. Damit das Wirtschaftswachstum und damit auch die Arbeitslosenzahlen lediglich eine kurzfristige Baisse erleben und nicht in eine anhaltende Krise stürzen, sind Massnahmen des Staates auf allen Ebenen zwingend.

Das Massnahmenpaket, wie es von der Regierung vorgeschlagen wird, ist umfangreich und hilft an jenen fragilen Stellen der Baselbieter Wirtschaft, wo das Unterstützungspaket des Bundes nur unzureichend hilft. Sowohl die nicht rückzahlbaren Soforthilfen für die Härtefälle unserer KMU-Wirtschaft, als auch Garantien für die Gewährung von Krediten an gefährdete Unternehmen, die Unterstützung von Betrieben mit Lernenden, die Massnahmen im Steuerbereich und die Unterstützungsmassnahmen der BLKB sind allesamt äusserst hilfreich und vor allem auch zügig umsetzbar. Die Handelskammer beider Basel ist beeindruckt vom Umfang des Massnahmenpaketes und von der Geschwindigkeit, mit welcher die Regierung diese Massnahmen aufgegleist hat. Die grosse Herausforderung ist nun, die angekündigten Massnahmen rasch, unkompliziert und unbürokratisch in die Praxis umzusetzen, damit die Unternehmen möglichst schnell an die von ihnen benötigte Liquidität gelangen können und so möglichst unbeschadet durch diese Krise kommen.
Ob die vorgeschlagenen Massnahmen und finanziellen Limiten bereits ausreichen oder ob schon in wenigen Wochen ein zusätzliches Paket geschnürt werden muss, ist aus heutiger Sicht für die Wirtschaft schwierig zu beurteilen. Zentral ist eine laufende Beobachtung der Lage von Seiten Kanton und Wirtschaft und die Bereitschaft, die Massnahmenpakete bei Bedarf aufzustocken.

Wir bitten Sie, die beiden Corona-Notverordnungen zu genehmigen.

Traktandum 13: Formulierte Gesetzesinitiative «zum Ausbau des Hochleistungsstrassen-netzes»; Zustimmung; 2019/395

Die formulierte Gesetzesinitiative «zum Ausbau des Hochleistungsstrassennetzes» beabsichtigt, mittels verstärkter Zusammenarbeit mit den Nachbarkantonen und dem Bund, die Leistungsfähigkeit des Hochleistungsstrassennetzes zu bewahren und bestehende Engpässe zu bereinigen. Dabei greift die Gesetzesinitiative zahlreiche Forderungen aus dem Themendossier «Zielbild Hochleistungsstrassen-netz» der Handelskammer auf. Die Hochleistungsstrassen bilden das Rückgrat der motorisierten Mobilität und entlasten das untergeordnete Strassennetz. Die Bestrebungen zur intensivierten Zusammenarbeit mit den Nachbarkantonen und dem Bund, unter Einbezug der bereits bestehenden Task Force der Verkehrs- und Wirtschaftsverbände, sind somit zielorientiert und richtig. Wir bitten Sie, der Empfehlung der Regierung zu folgen und der formulierten Gesetzesinitiative «zum Ausbau des Hochleistungsstrassennetzes» zuzustimmen.

 Wir bitten Sie, der Empfehlung der Regierung zu folgen und der formulierten Gesetzesinitiative «zum Ausbau des Hochleistungsstrassennetzes» zuzustimmen.

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