Stellungnahmen vom 27. September 2018

24.09.2018

Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der Landratssitzung vom 27. September 2018 Stellung.

Traktandum 11: Gesetz über die Abgeltung von Planungsmehrwerten (2. Lesung); 2016/403

Mit dem neuen Raumplanungsgesetz auf Bundesebene wurden die Kantone vor eine Reihe von Herausforderungen gestellt. Unter anderem sind sie angehalten, eine Regelung zur Mehrwertabgabe zu erarbeiten. Dieser Vorgabe kommt der Kanton mit dem Gesetz über die Abgeltung von Planungsmehrwerten nach. Für die Handelskammer ist zentral, dass das Gesetz nun beschlossen wird und auf 2019 in Kraft treten kann. Denn nur so entgeht der Kanton Basel-Landschaft Sanktionen des Bundes in Bezug auf Neueinzonungen.

Die 1. Lesung des Geschäfts hat gezeigt, dass vor allem die Höhe der Mehrwertabgabe Anlass zu Diskussionen im Landrat gab. Eine tiefe Mehrwertabgabe steht für einen positiven Standortfaktor und bietet der regionalen Wirtschaft die benötigte Flexibilität.

Die Handelskammer beider Basel bittet daher, das Gesetz über die Abgeltung von Planungmehrwerten gemäss dem Entwurf des Regierungsrates zu beschliessen und die Postulate 2012/259 und 2012/185 abzuschreiben.

 

Traktandum 17: 2018/379; eHealth-Strategie des Kantons Basel-Landschaft

Das EPDG (Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier) verpflichtet Spitäler bis 2020 und Pflegeheime bis 2022 die entsprechenden Vorkehrungen zu treffen, um Informationen im ePD (elektronisches Patientendossier) speichern zu können. Mit der eHealth-Strategie soll die Effizienz im Gesundheitssystem etwa durch die Vermeidung von Doppelspurigkeiten gesteigert sowie der Anstoss für die Digitalisierung im Gesundheitswesen gegeben werden.


Die Kostenübernahme des ePD ist noch nicht abschliessend geklärt. Es wird davon ausgegangen, dass das ePD für die Patientin/den Patienten kostenfrei zur Verfügung gestellt wird. Die Kosten lägen in diesem Fall bei den eHealth-Gemeinschaften (Leistungserbringer) selbst, die diese über sogenannte Mehrwertdienste wieder kompensieren können. Die Handelskammer beider Basel bittet darum, die Kostenverteilung derart auszugestalten, dass die Leistungserbringer neben dem zusätzlichen administrativen Aufwand nicht über Gebühr belastet werden und die erwarteten Kosteneinsparungen durch Effizienzgewinne tatsächlich eintreten.

Die Handelskammer beider Basel bittet darum, die eHealth-Strategie des Kantons Basel-Landschaft zur Kenntnis zu nehmen (unter Beachtung der oben genannten Präzisierungen) sowie die Abschreibung der Motionen 2013/085 und 2015/205.

 

Traktandum 24: Digitale Verwaltung 2022 – Digitalisierungsstrategie BL mit Umsetzungsprogramm 2018-2022; 2018/378

Mit der Digitalisierungsstrategie BL und dem dazugehörenden Umsetzungsprogramm legt der Regierungsrat dar, wie er mit dem Megatrend Digitalisierung in der Verwaltung umgehen will. Dabei steht für die Regierung die Vereinfachung von internen und externen Prozessen im Vordergrund.
Die Handelskammer sieht in diversen Bereichen im Kanton Basel-Landschaft Nachholbedarf im Bereich digitalisierter Prozesse und begrüsst die Strategie. Die Wirtschaft ist auf effiziente – sprich wenn immer möglich digitale – Prozesse angewiesen, um den administrativen Aufwand für Unternehmen möglichst tief halten zu können.

Die Handelskammer beider Basel bittet daher, die Digitalisierungsstrategie zu genehmigen und die zugehörigen Ausgaben zu bewilligen.

 

Traktandum 26: Motion Teilrevision des Gesetzes über die Motorfahrzeugsteuer; Hanspeter Weibel; 2017/101

Der Landrat überwies die Motion „Teilrevision des Gesetzes über die Motorfahrzeugsteuer" am 15. Juni 2017 als Postulat. Die Motion bemängelt vor allem, dass bei der Ökologisierung der Motorfahrzeugsteuer, welche zu Beginn 2014 in Kraft getreten ist, der Förderung von Elektrofahrzeugen zu wenig Rechnung getragen wurde. So kommen Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb zwar in den Genuss eines Bonus, dieser wird gemäss der Motionäre jedoch durch das tendenziell höhere Gewicht des Fahrzeugs, welches als relevante Grösse zur Errechnung der Motorfahrzeugsteuer herangezogen wird, (über-)kompensiert. Die Motion fordert daher das Gesamtgewicht eines Fahrzeuges neu zu 40% für die Besteuerung zu berücksichtigen, zu 60% auf die Unterschreitung/Überschreitung der gesetzlichen C02-Emissionen pro km abzustellen und für jene Motorfahrzeuge, für die keine C02-Angabe existiert (2.8. Altfahrzeuge, Sonderfahrzeuge) eine klare Regelung vorzusehen. Ausserdem sollen rein elektrisch betriebene Personenwagen einen Steuerrabatt von 50% erhalten, solange deren Marktanteil weniger als 15% beträgt.

Aus Sicht der Handelskammer, bedarf es einer generellen Revision der Motorfahrzeugsteuer, welche die im interkantonalen Vergleich hohen Gebühren in Baselland auf ein konkurrenzfähiges Niveau senkt. Die sehr konkreten Forderungen, welche in dieser Motion erhoben werden, können in einer langfristigen Perspektive relevant werden, nachdem der rasante Entwicklungsschub im Bereich der alternativen Antriebstechnologien vorüber ist. Die einseitige Förderung einer Antriebstechnologie, lehnt die Handelskammer aus Gründen der Technologieneutralität ab. Viel wichtiger ist die generelle Absenkung der Motorfahrzeugsteuer, bei gleichzeitiger Zweckbindung der Einnahmen für Erhalt und Ausbau der Strasseninfrastruktur.

Die Handelskammer beider Basel bittet daher, dem Bericht des Regierungsrates zu folgen und das Postulat abzuschreiben.

 

Traktandum 63: 2018/505; Motion von Miriam Locher: «Sozial gestalten»: Einführung einer Teilzeitarbeitsangebotspflicht für Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist für die Wirtschaft ein wichtiges Anliegen. Gerade in Branchen mit Fachkräftemangel engagieren sich die Unternehmen der Region stark, um als Arbeitgeber für die Mitarbeitenden attraktiv zu sein und zu bleiben. Teilzeitmodelle sind hierfür eine von verschiedenen Möglichkeiten. Aber auch Kinderbetreuungsangebote, flexible Arbeitszeiten oder Home Office sind mögliche Lösungen. Die Motion legt sich auf eine singuläre Lösung fest und will diese starr in das Gesetz schreiben. Es liegt jedoch an den Unternehmen, flexibel die für ihren Betrieb passenden Modelle festzulegen.

Die Handelskammer beider Basel stört sich daran, dass bei 50 Mitarbeitenden eine willkürliche Grenze gezogen wurde. Damit wird den rund 2% der Unternehmen in der Nordwestschweiz, die mehr als 50 Mitarbeitende beschäftigen (Bundesamt für Statistik, STATENT) ein unnötiger zusätzlicher Zwang auferlegt und der Wirtschaftsstandort unnötig geschwächt, zumal viele dieser Unternehmen bereits heute Teilzeitmodelle anbieten.

Die Handelskammer beider Basel bittet daher, dem Bericht des Regierungsrates zu folgen und die Motion abzulehnen.


Traktandum 68: 2018/459; Motion von Reto Tschudin: Ein Steuersystem, das jeder versteht

Die Motion fordert eine Umstellung des Steuersystems für natürliche Personen von der zweijährigen Vergangenheits- (Pränumerando) auf die einjährige Gegenwartsbemessung (Postnumerando). Die Handelskammer beider Basel hegt Sympathien für dieses Anliegen. Die Gegenwartsbemessung gilt in der Steuerwissenschaft als besseres System, nicht zuletzt weil eine raschere Anpassung an geänderte Einkommensverhältnisse möglich ist. Es wäre zudem zu begrüssen, wenn in der Region Basel dasselbe Bemessungssystem angewendet würde, um bei einem Umzug Übergangsprobleme zu vermeiden, was der Mobilität der Arbeitskräfte zugutekommt.

Dennoch teilt die Handelskammer die Haltung des Regierungsrates, dass derzeit nicht der richtige Zeitpunkt für eine Umstellung ist. Die Steuervorlage 17 ist eines der wichtigsten Geschäfte der Legislatur und muss vordringlich behandelt werden, damit die Unternehmen schnellstmöglich Klarheit und Rechtssicherheit haben, um im Kanton Basel-Landschaft Investitionen zu tätigen und Arbeitsplätze zu schaffen. Auch eine Reform der Einkommens- und Vermögenssteuern ist schon länger angezeigt. Der Kanton Basel-Landschaft weist im interkantonalen Vergleich eine überdurchschnittliche Steuerbelastung auf. Die Handelskammer würde es aber sehr begrüssen, wenn der Regierungsrat nach Abschluss dieser beiden Projekte wie angekündigt prüft.

Die Handelskammer beider Basel bittet daher, dem Bericht des Regierungsrates zu folgen und die Motion abzulehnen.

 

Traktandum 70: 2018/389; Motion von Regina Werthmüller: Systematischer und aufbauender Fremdsprachenunterricht

Die Handelskammer beider Basel hat sich bereits gegen die nichtformulierte Volksinitiative „Stopp dem Verheizen von Schüler/-innen: Ausstieg aus dem gescheiterten Passepartout-Fremdsprachenprojekt" ausgesprochen. Für das Fremdsprachenprojekt Passepartout sind aktuell Evaluationen im Gange. Die Resultate für die Sekundarstufe werden 2021 erwartet. Es macht aus bildungspolitischer wie auch aus finanzpolitischer Sicht überhaupt keinen Sinn, vor der Sichtung der Wirkungsberichte dieses 12-Millionen-Projekt „in den Sand" zu setzen. Dennoch hat der Landrat im Februar dieses Jahres der Initiative zugestimmt und die Regierung ist aktuell dabei, eine entsprechende Abstimmungsvorlage auszuarbeiten. Da sich die vorliegende Motion inhaltlich mit der Initiative überschneidet, lehnt die Handelskammer diese ab.

Die Handelskammer beider Basel bittet daher, die Motion abzulehnen, resp. der Regierung zu folgen und die Motion als Postulat entgegenzunehmen und abzuschreiben.

 

Traktandum 71: 2018/354; Motion von Regina Werthmüller: Verzicht auf Check S3

Die Handelskammer beider Basel hat die Anstrengungen der Kantone AG, BS, BL und SO unter dem Bezeichnung „Bildungsraum Nordwestschweiz" unterstützt. Insbesondere die Einführung der einheitlichen Schulchecks wird als Errungenschaft aus dieser Zusammenarbeit seitens Wirtschaft begrüsst. Mit diesem Instrument wird die Rekrutierung von Lernenden aus den vier Kantonen durch die bessere Vergleichbarkeit voraussichtlich vereinfacht. Ferner ermöglichen die Checks eine interkantonale Standortbestimmung der beteiligten Schulen. Damit gewinnt der Kanton wertvolles Steuerungswissen für die Weiterentwicklung der Schulen in einem erwünschten Wettbewerb.

Die Handelskammer beider Basel anerkennt, dass die Kosten für den Aufbau wie auch den Betrieb der Leistungsmessung mit den Checks hoch sind und für den Kanton eine Belastung darstellt. Dennoch ist sie derselben Meinung wie der Regierungsrat und fordert, dass erst wenn ausreichende Erfahrungswerte aus den Schulen und der Wirtschaft vorliegen, über das weitere Vorgehen diskutiert wird.

Wir bitten Sie dem Bericht des Regierungsrates zu folgen und die Motion abzulehnen.

 

Traktandum 72: 2018/387; Motion von Regina Werthmüller: Lehrpläne benötigen Stoffinhalte, Themen und Kompetenzbeschreibungen in einer ausgewogenen Menge

Die formulierte Volksinitiative „Ja zu Lehrplänen mit klar definierten Stoffinhalten und Themen" wurde vom Landrat einstimmig abgelehnt und dem Gegenvorschlag des Regierungsrats zugestimmt. Die Wirtschaft hat diesen Kompromiss ebenfalls gutgeheissen und lehnt eine Beschränkung der Kompetenzen ab. Zudem wurde der Gegenvorschlag am 10. Juni auch vom Stimmvolk bestätigt.

Wir bitten Sie dem Bericht des Regierungsrates zu folgen und die Motion abzulehnen.

 

Stellungnahmen zur Landratssitzung vom 27. September 

 

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