Stellungnahmen vom 14. und 21. November 2018

12.11.2018

Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der Grossratssitzungen vom 14. und 21. November 2018 Stellung.

Traktandum 4: Bericht der Wirtschafts- und Abgabekommission zur Kantonalen Volksinitiative "Topverdienersteuer: Für gerechte Einkommenssteuern in Basel" sowie Bericht der Kommissionsminderheit

Die Initiative will den höheren Einkommenssteuersatz (ab 200'000 CHF steuerbarem Einkommen für Einzelpersonen) von aktuell 26% auf 28% erhöhen und ab 300'000 CHF steuerbarem Einkommen auf 29%.

Die Wirtschaft ist auf gute Rahmenbedingungen angewiesen und dazu gehören auch die Rahmenbedingungen für die regionalen Arbeitskräfte. Die Handelskammer beider Basel unterstützt den Kompromiss zur Steuervorlage 17, der auch eine Reduktion der Steuern für natürliche Personen vorsieht. Diese moderate Senkung des tieferen Einkommenssteuersatzes soll nun nicht gleich wieder teilweise kompensiert werden. Personen, die einen grossen Teil ihrer Steuern mit dem hohen Steuersatz bezahlen, müssten bei Annahme der Initiative eine bis zu 11% höhere Steuerrechnung begleichen. Weder stellt dies eine faire Besteuerung der produktivsten Arbeitskräfte dar, noch ist die Staatskasse auf diese Mehreinnahmen angewiesen. Bei statischer Betrachtung würde der Kanton durch diese Steuererhöhung 16 Millionen Franken mehr einnehmen. Dass diese Betrachtung jedoch unrealistisch ist, zeigen diverse Studien über die Mobilität von wohlhabenden Menschen oder aber Steuererhöhungen in der Region Nordwestschweiz in den vergangenen Jahrzehnten.

Wir bitten Sie, der Kommissionsminderheit zu folgen und die Initiative den Stimmberechtigten mit der Empfehlung auf Verwerfung und ohne Gegenvorschlag zum Entscheid vorzulegen.

Traktandum 21.1: Motion Daniel Hettich und Konsorten betreffend Einführung einer verwaltungsunabhängigen Beschaffungskommission

Die Motion will eine verwaltungsunabhängige Beschaffungskommission einführen, die sich unter anderem auch mit der Überprüfung der Eignungs- und Zuschlagskriterien auseinandersetzen soll.

Die Handelskammer beider Basel ist der Meinung, dass durch eine Überweisung der Motion die Vorfälle der letzten Jahre untersucht und diverse Verbesserungsmöglichkeiten ergebnissoffen geprüft werden können. Dabei sollte sich auch herausstellen, ob die in der Motion vorgeschlagenen Instrumente die richtigen sind, um die beschriebenen Missstände zu beheben.

Wir bitten Sie daher, die Motion an den Regierungsrat zu überweisen.

Traktandum 21.2: Motion Michael Wüthrich und Konsorten betreffend Vernehmlassung zum Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) und Auftrag an den Regierungsrat

Die Motion fordert die Regierung dazu auf, sich an der Vernehmlassung zum Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) zu beteiligten und zu fordern, dass:

  • der Passus betreffend Beibehaltung der bestehenden Betriebszeiten ersatzlos gestrichen wird,
  • ein zusätzlicher Passus eingefügt wird, womit die Flughafenbetreiber zur periodischen Erstellung einer Risikoanalyse verpflichtet werden,
  • der Planungssicherheit von Kantonen und Gemeinden mehr Bedeutung eingeräumt wird, indem die Lärmbelastungskataster nicht dem Fluglärm angepasst werden dürfen, sondern der Flugbetrieb sich nach den Vorgaben der Kataster zu richten hat.

Mit der ersten und der dritten Forderung soll ein Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit vorbereitet werden. Ein solcher Eingriff sollte der Staat lediglich vornehmen, wenn andere Interessen der Region klar belegbar sind und die wirtschaftlichen Interessen überwiegen. Dies ist hier nicht der Fall.

Einer Risikoanalyse steht aus Sicht der Wirtschaft grundsätzlich nichts im Wege. Wichtig ist, dass dem EuroAirport dabei genügend Zeit für die Ausarbeitung der Analyse zur Verfügung gestellt wird und eine anerkannte Methodik zum Einsatz kommt, wie sie auch andere Flughäfen verwenden. Diesem Anliegen kann mit der Überweisung des Postulats der Baselbieter Landrätin Rahel Bänziger Keel betreffend Risikoanalyse für den EuroAirport (2018/593) besser entsprochen werden als mit der vorliegenden Motion.

Die Handelskammer beider Basel bittet Sie daher, die Motion nicht an den Regierungsrat zu überweisen.

Traktandum 21.4: Motion Stephan Mumenthaler und Konsorten betreffend Stopp der Papierflut im Beschaffungswesen

Die Motion möchte die Bürokratie im Beschaffungswesen abbauen, in dem nicht für jede einzelne Ausschreibung sämtliche verlangten Nachweise (z.B. Einhaltung des GAVs, Auszüge aus Registern etc.) eingereicht werden müssten. Neu sollte der Kanton ein Zertifikat ausstellen, das ein Jahr gültig wäre. Mit diesem Zertifikat könnten Unternehmen unbürokratisch für ein Jahr an Ausschreibungen des Kantons teilnehmen. Aus Sicht der Wirtschaft könnte mit diesem Verfahren die Bürokratie abgebaut und damit der administrative Aufwand – sowohl auf Seiten der Unternehmen als auch bei der öffentlichen Hand – verringert werden.

Die Handelskammer beider Basel bittet Sie daher, die Motion an den Regierungsrat zu überweisen.

Traktandum 22.8: Anzug Jeremy Stephenson und Konsorten betreffend Planung von Wirtschaftsflächen gemeinsam mit dem Kanton Basel-Landschaft

Der Anzug möchte die Planung von Wirtschaftsflächen vermehrt bikantonal mit dem Kanton Basel-Landschaft gestalten. Der Kanton Basel-Stadt ist flächenmässig der kleinste Kanton der Schweiz und die Bevölkerung wie auch die Wirtschaft sind regional organisiert. Eine rein kantonale Planung wird daher den Bedürfnissen der Wirtschaft nicht gerecht. Die Handelskammer beider Basel sieht mit einem bikantonalen Richtplan für Wirtschafts- und Gewerbeflächen eine grosse Chance, um die Bedürfnisse der regionalen Wirtschaft besser befriedigen zu können.

Wir bitten Sie daher, den Anzug an den Regierungsrat zu überweisen.

 

 

Stellungnahmen zu den Grossratssitzungen vom 14. und 21. November 2018

 

 

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