Stellungnahmen zur Landratssitzung vom 21. März 2019

14.03.2019

Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der Landratssitzung vom 21. März 2019 Stellung. 

Traktandum 19: Missachtung des Espoo-Abkommens: Neue Umweltverträglichkeits-prüfung für den EAP dringend nötig!; Rahel Bänziger Keel; 2018/727

Das Postulat fordert den Regierungsrat dazu auf, sich gemeinsam mit der Regierung von Basel-Stadt über seine Mitglieder im EAP-Verwaltungsrat die Einhaltung des Espoo-Abkommens einzufordern. Ausserdem soll eine Umweltverträglichkeitsprüfung samt Risikoanalyse durchgeführt werden. Ferner sollen weitere Massnahmen im Zusammenhang mit Fluglärm geprüft werden.

Generell erfüllen sowohl das An- und Abflugregime, als auch das geltende Pistennutzungskonzept am EuroAirport die Bestimmungen an die Flugsicherheit. Unter Wahrung dieser werden auch die Interessen der Flughafenanwohner berücksichtigt. Dies gilt für alle Anwohner im Dreiländereck. Die Espoo-Konvention ist im Falle des EuroAirports schon aus dem Grund nicht anwendbar, da kein in ihr geregeltes Vorhaben besteht. Dies wäre beispielsweise beim Bau eines Flughafens der Fall – bei der reinen Optimierung des Flugbetriebs wie im Falle des EuroAirports hingegen nicht. Diese Optimierung führt notabene zu einer Reduktion der Flugstreuung, was eine Verbesserung der Lärm- und Luftbelastung zur Folge hatte. Eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung ist somit schon aus logischen Gründen nicht zielführend. Betreffend Fluglärm muss festgehalten werden, dass sich die Anzahl Bewegungen seit 2000 um 25 Prozent – bei einer gleichzeitigen Verdopplung der Passagierzahlen – verringert haben. Darüber hinaus wurden bereits umfassende Massnahmen seitens des EuroAirports eingeleitet, welche seinen Betrieb und Wirtschaftlichkeit auch negativ beeinflussen können. Die Ausarbeitung einer Risikoanalyse wurde in einem separaten Vorstoss (Postulat 2018/593) verlangt und, von der Handelskammer unterstützt, bereits initialisiert.

Wir bitten Sie dem Bericht des Regierungsrates zu folgen, den Vorstoss entgegenzunehmen und abzuschreiben.

Traktandum 20: Reduktion der Südlandequote: versprochene Massnahmen gefordert!; Postulat Rahel Bänziger Keel; 2018/822

Das Postulat fordert den Regierungsrat dazu auf, sich über seine Vertreter im EAP-Verwaltungsrat für die Einhaltung des Abkommens zwischen der DGAC und dem BAZL (Flugsicherheitsbehörden Frankreichs und der Schweiz) von 2006 einzusetzen. Demnach sollen, für den Fall, dass die ILS-Anflüge (Südanflüge) über Piste 33 (vormals Piste 34) während eines Kalenderjahres mehr als 8 Prozent aller Landungen betragen, die Ursachen dafür untersucht werden. Sollte der Anteil über 10 Prozent liegen sollen zudem Massnahmen getroffen werden, um die Nutzung unterhalb der 10-Prozent-Marke zu bringen.

Aus Lärmschutzgründen sollen Landungen regulär vom Norden her über Piste 15 erfolgen. Dies ist aus sicherheitstechnischen Überlegungen jedoch nur bei geeigneter Witterung möglich. Im Falle von starken Winden etwa, muss aus Sicherheitsgründen auf Piste 33 ausgewichen werden. Im Zeitraum zwischen 2008 bis 2016 wurde die 10-Prozent-Marke im Jahresdurchschnitt niemals überschritten. Aufgrund ungewöhnlich starker Winde, insbesondere im April 2017, kam es zu einer leichten Überschreitung der Südanflüge um 0.3 Prozent im Jahresdurchschnitt 2017. Gemäss dem oben erwähnten Abkommen, müssen nun eine vertiefte Analyse für die Gründe der vermehrten Südanlandungen stattfinden und entsprechende Massnahmen geplant werden. Die Analyse hat mit dem «Bericht über das Jahr 2017» der Fluglärmkommission der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft bereits begonnen.

Die Handelskammer unterstützt die Bemühungen, vertiefte Erkenntnisse über die Hintergründe der vermehrten Landungen über Piste 33 zu erhalten. Dies gilt auch für das Ausarbeiten von Massnahmen, wie im Abkommen vorgesehen. Aufgrund der aussergewöhnlichen Wetterlage in 2017 mit Windverhältnissen, welche deutlich über denen der vergangenen Jahre lagen, ist hier jedoch mit Augenmass vorzugehen. Keinesfalls sollte bereits zum jetzigen Zeitpunkt ein übermässiges Massnahmenpaket ausgearbeitet werden. Vielmehr gilt es zunächst die Auswertung für das Jahr 2018 sowie den Bericht dazu abzuwarten. Verantwortlich für die Analyse und die Planung der Massnahmen sind die nationalen Flugsicherheitsbehörden der Schweiz und Frankreichs.

Wir bitten Sie dem Regierungsrat zu folgen und den Vorstoss entgegenzunehmen.

Traktandum 22: Natürlich BL: Standesinitiative «Glyphosat verbieten»; Motion Miriam Locher; 2018/823

Es gibt keinen wissenschaftlichen Grund, den Einsatz von Glyphost, so wie dieser in der Schweiz zurzeit praktiziert wird, zu verbieten. Der Schutz des Menschen sowie der Umwelt hat aus Eigeninteresse in der Industrie absolute Priorität. Durch Forschungsinvestitionen fördern die Unternehmen – darunter auch Unternehmern der Region Basel – die Entwicklung neuer Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe mit immer höherer Wirksamkeit und besserer Umweltverträglichkeit. Eine Standesinitiative aus einem der Standortkantone des weltweit führenden Life Sciences Cluster Basel, die ein Verbot von Glyphosat fordert, ist aus Sicht der Handelskammer nicht zielführend.

Wir bitten Sie dem Bericht des Regierungsrates zu folgen und die Motion abzulehnen.

Traktandum 36: Einführung Stundendotation Informatik auf der Sekundarstufe 1; Klaus Kirchmayr; 2019/62

Im Kanton Basel-Landschaft ist Medien und Informatik in die Schulfächer Deutsch und Mathematik integriert und somit nicht als Fach ausgewiesen. Die Wirtschaft unterstützt eine Stärkung des Informatikunterrichtes, da Informatik zu den MINT-Bereichen zählt, in denen Fachkräftemangel besteht. Es gilt entsprechend zu prüfen, ob dafür eine Anpassung des Lektionendeputat oder die Ausweisung in der Stundentafel notwendig ist.

Wir bitten Sie, der Stellungnahme der Regierung zu folgen und die Motion als Postulat zu überweisen und die Prüfung auf die gesamte Volksschule auszudehnen.

Traktandum 39: Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor den schädlichen Auswirkungen des Flugverkehrs; 2018/881

Die Parlamentarische Initiative schiesst mit ihren Absolutforderungen weit über das Ziel hinaus, die Lärmemissionen des EuroAirports nachhaltig zu senken. Der Lärmvorsorgeplan sowie die Überprüfung einer Einschränkung des Betriebs zwischen 23 und 24 Uhr, welche durch den EuroAirport selbst initiiert wurde, stellen aus Sicht der Handelskammer bereits umfangreiche Zugeständnisse an die betroffenen Kreise der Lärmemissionen dar. Nun gilt es zunächst abzuwarten bis die definierten Massnahmen ihre Wirkung entfalten können.

Der EuroAirport ist eine zentrale Infrastruktur der trinationalen Metropolitanregion Basel. Seine Funktion und Existenz dürfen unter keinen Umständen überrissenen Zielen und unverhältnismässigen Lärmschutzmassnahmen zum Opfer fallen.

Die Handelskammer bitten Sie daher dem Regierungsrat zu folgen und den Vorstoss abzuschreiben.

 

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Kommentare

Es wurden noch keine Kommentare verfasst.

Newsletter