Stellungnahmen vom 30. August 2018
Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der Landratssitzung vom 30. August 2018 Stellung.
Traktandum 9: 2018/214; Projekt Gemeinsame Gesundheitsregion / Gesundheitsversorgung (Partnerschaftliches Geschäft) (1. Lesung) & Traktandum 10: 2018/215; Projekt Gemeinsame Gesundheitsregion / Spitalgruppe (Partnerschaftliches Geschäft) (1. Lesung)
Die Spitalgruppe sichert und erweitert die Behandlungsmöglichkeiten für die Bevölkerung vor Ort, und zwar von der Grundversorgung bis zur Spitzenmedizin. Die Spitalgruppe bietet die Chance, dass sich Basel als eines der fünf Spitzen-Medizin-Zentren der Schweiz erfolgreich weiterentwickeln kann.
Das neue Universitätsspital Nordwest (USNW) bietet konkrete Perspektiven für neuartige Behandlungsmöglichkeiten und hält unsere Medizin dadurch modern und zahlbar.
Als Aktiengesellschaft ist das USNW für zukünftige Erweiterungen der Trägerschaft durch öffentlich-rechtliche Körperschaften oder gemeinnützige Dritte offen. Die Spitalgruppe ist zudem ein attraktiver, langfristig verlässlicher Arbeitgeber. Zugleich bleibt dank dem Staatsvertrag gewährleistet, dass die beiden Basel jederzeit die Kontrolle über die Aktiengesellschaft behalten.
Wenn die Chance nicht genutzt wird, bleiben beide Spitäler mit zwei schwierigen Herausforderungen zurück: die Fallzahlen in der Spitzenmedizin sind knapp und die Kosten sind hoch. Das macht die Realisierung wichtiger Investitionen sehr anspruchsvoll.
Das Projekt besteht aus zwei Teilprojekten, die eng zusammen gehören. Die Spitalgruppe, die Fusion von Universitätsspital Basel und Kantonsspital Baselland zum Universitätsspital Nordwest, kommt nur zustande, wenn auch der Staatsvertrag über die gemeinsame Gesundheitsversorgung angenommen wird. Die gemeinsame Planung könnte zwar auch ohne Spitalgruppe umgesetzt werden, wäre dann aber weiterhin von Interessengegensätzen der jeweiligen Kantone überlagert. Dies wäre einer nachhaltigen Kostensenkung nicht dienlich.
Die Handelskammer beider Basel bittet daher, den beiden Vorlagen des Regierungsrates zuzustimmen.
Traktandum 17: 2018/379; eHealth-Strategie des Kantons Basel-Landschaft
Das EPDG (Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier) verpflichtet Spitäler bis 2020 und Pflegeheime bis 2022 die entsprechenden Vorkehrungen zu treffen, um Informationen im ePD (elektronisches Patientendossier) speichern zu können. Mit der eHealth-Strategie soll die Effizienz im Gesundheitssystem etwa durch die Vermeidung von Doppelspurigkeiten gesteigert sowie der Anstoss für die Digitalisierung im Gesundheitswesen gegeben werden.
Die Kostenübernahme des ePD ist noch nicht abschliessend geklärt. Es wird davon ausgegangen, dass das ePD für die Patientin/den Patienten kostenfrei zur Verfügung gestellt wird. Die Kosten lägen in diesem Fall bei den eHealth-Gemeinschaften (Leistungserbringer) selbst, die diese über sogenannte Mehrwertdienste wieder hereinholen können sollen. Die Handelskammer beider Basel bittet darum, die Kostenverteilung derart auszugestalten, dass die Leistungserbringer neben dem zusätzlichen administrativen Aufwand nicht über Gebühr belastet werden und die erwarteten Kosteneinsparungen durch Effizienzgewinne tatsächlich eintreten.
Die Handelskammer beider Basel bittet darum, die eHealth-Strategie des Kantons Basel-Landschaft zur Kenntnis zu nehmen (unter Beachtung der oben genannten Präzisierungen) sowie die Abschreibung der Motionen 2013/085 und 2015/205.
Traktandum 40: 2018/505; Motion von Miriam Locher: «Sozial gestalten»: Einführung einer Teilzeitarbeitsangebotspflicht für Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist für die Wirtschaft ein wichtiges Anliegen. Gerade in Branchen mit Fachkräftemangel engagieren sich die Unternehmen der Region stark, um als Arbeitgeber für die Mitarbeitenden attraktiv zu sein und zu bleiben. Teilzeitmodelle sind hierfür eine von verschiedenen Möglichkeiten. Aber auch Kinderbetreuungsangebote, flexible Arbeitszeiten oder Home Office sind mögliche Lösungen. Die Motion legt sich auf eine singuläre Lösung fest und will diese starr in das Gesetz schreiben. Es liegt jedoch an den Unternehmen, flexibel die für ihren Betrieb passenden Modelle festzulegen.
Die Handelskammer beider Basel stört sich daran, dass bei 50 Mitarbeitenden eine willkürliche Grenze gezogen wurde. Damit wird den rund 2 Prozent der Unternehmen in der Nordwestschweiz, die mehr als 50 Mitarbeitende beschäftigen (Bundesamt für Statistik, STATENT) ein unnötiger zusätzlicher Zwang auferlegt und der Wirtschaftsstandort unnötig geschwächt, zumal viele dieser Unternehmen bereits heute Teilzeitmodelle anbieten.
Die Handelskammer beider Basel bittet daher, dem Bericht des Regierungsrates zu folgen und die Motion abzulehnen.
Traktandum 46: 2018/459; Motion von Reto Tschudin: Ein Steuersystem, das jeder versteht
Die Motion fordert eine Umstellung des Steuersystems für natürliche Personen von der zweijährigen Vergangenheits- (Pränumerando) auf die einjährige Gegenwartsbemessung (Postnumerando). Die Handelskammer beider Basel hegt Sympathien für dieses Anliegen. Die Gegenwartsbemessung gilt in der Steuerwissenschaft als besseres System, nicht zuletzt weil eine raschere Anpassung an geänderte Einkommensverhältnisse möglich ist. Es wäre zudem zu begrüssen, wenn in der Region Basel dasselbe Bemessungssystem angewendet würde, um bei einem Umzug Übergangsprobleme zu vermeiden, was der Mobilität der Arbeitskräfte zugutekommt.
Dennoch teilt die Handelskammer die Haltung des Regierungsrates, dass derzeit nicht der richtige Zeitpunkt für eine Umstellung ist. Die Steuervorlage 17 ist eines der wichtigsten Geschäfte der Legislatur und muss vordringlich behandelt werden, damit die Unternehmen schnellstmöglich Klarheit und Rechtssicherheit haben, um im Kanton Basel-Landschaft Investitionen zu tätigen und Arbeitsplätze zu schaffen. Auch eine Reform der Einkommens- und Vermögenssteuern ist schon länger angezeigt. Der Kanton Basel-Landschaft weist im interkantonalen Vergleich eine überdurchschnittliche Steuerbelastung auf. Die Handelskammer würde es aber sehr begrüssen, wenn der Regierungsrat nach Abschluss dieser beiden Projekte wie angekündigt prüft.
Die Handelskammer beider Basel bittet daher, dem Bericht des Regierungsrates zu folgen und die Motion abzulehnen.
Traktandum 48: 2018/389; Motion von Regina Werthmüller: Systematischer und aufbauender Fremdsprachenunterricht
Die Handelskammer beider Basel hat sich bereits gegen die nichtformulierte Volksinitiative „Stopp dem Verheizen von Schüler/-innen: Ausstieg aus dem gescheiterten Passepartout-Fremdsprachenprojekt" ausgesprochen. Für das Fremdsprachenprojekt Passepartout sind aktuell Evaluationen im Gange. Die Resultate für die Sekundarstufe werden 2021 erwartet. Es macht aus bildungspolitischer wie auch aus finanzpolitischer Sicht überhaupt keinen Sinn, vor der Sichtung der Wirkungsberichte dieses 12-Millionen-Projekt „in den Sand" zu setzen. Dennoch hat der Landrat im Februar dieses Jahres der Initiative zugestimmt und die Regierung ist aktuell dabei, eine entsprechende Abstimmungsvorlage auszuarbeiten. Da sich die vorliegende Motion inhaltlich mit der Initiative überschneidet, lehnt die Handelskammer diese ab.
Die Handelskammer beider Basel bittet daher, die Motion abzulehnen, resp. der Regierung zu folgen und die Motion als Postulat entgegenzunehmen und abzuschreiben.
Traktandum 49: 2018/354; Motion von Regina Werthmüller: Verzicht auf Check S3
Die Handelskammer beider Basel hat die Anstrengungen der Kantone AG, BS, BL und SO unter dem Bezeichnung „Bildungsraum Nordwestschweiz" unterstützt. Insbesondere die Einführung der einheitlichen Schulchecks wird als Errungenschaft aus dieser Zusammenarbeit seitens Wirtschaft begrüsst. Mit diesem Instrument wird die Rekrutierung von Lernenden aus den vier Kantonen durch die bessere Vergleichbarkeit voraussichtlich vereinfacht. Ferner ermöglichen die Checks eine interkantonale Standortbestimmung der beteiligten Schulen. Damit gewinnt der Kanton wertvolles Steuerungswissen für die Weiterentwicklung der Schulen in einem erwünschten Wettbewerb.
Die Handelskammer beider Basel anerkennt, dass die Kosten für den Aufbau wie auch den Betrieb der Leistungsmessung mit den Checks hoch sind und für den Kanton eine Belastung darstellt. Dennoch ist sie derselben Meinung wie der Regierungsrat und fordert, dass erst wenn ausreichende Erfahrungswerte aus den Schulen und der Wirtschaft vorliegen, über das weitere Vorgehen diskutiert wird.
Wir bitten Sie dem Bericht des Regierungsrates zu folgen und die Motion abzulehnen.
Traktandum 50: 2018/387; Motion von Regina Werthmüller: Lehrpläne benötigen Stoffinhalte, Themen und Kompetenzbeschreibungen in einer ausgewogenen Menge
Die formulierte Volksinitiative „Ja zu Lehrplänen mit klar definierten Stoffinhalten und Themen" wurde vom Landrat einstimmig abgelehnt und dem Gegenvorschlag des Regierungsrats zugestimmt. Die Wirtschaft hat diesen Kompromiss ebenfalls gutgeheissen und lehnt eine Beschränkung der Kompetenzen ab. Zudem wurde der Gegenvorschlag am 10. Juni auch vom Stimmvolk bestätigt.
Wir bitten Sie dem Bericht des Regierungsrates zu folgen und die Motion abzulehnen.