Stellungnahmen zur Landratssitzung vom 13. Februar

07.02.2020

Die Handelskammer nimmt zu diversen Traktanden der Landratssitzung vom 13. Februar 2020 Stellung.

Traktandum 6: Kantonaler Richtplan, Anpassung 2017 (Agglomerationsprogramm Basel, 3. Generation); 2019/230

Mit den Anpassungen des Kantonalen Richtplans werden die Grundvoraussetzungen erfüllt, damit die vom Agglomerationsprogramm beantragten Projekte der 3. Generation vom Bund mitfinanziert werden können.

Wir bitten Sie, die Vorlage des Regierungsrats anzunehmen.

Traktandum 22: CAS in digitaler Didaktik für Lehrpersonen; Julia Gosteli; 2019/586

Aufgrund der Digitalisierung, die auch vor den Schulen nicht Halt macht, ist es unumgänglich, dass sich Lehrpersonen diesbezüglich weiterbilden. Eine Weiterbildung ist aber nur dann erfolgsversprechend, wenn sie der entsprechenden Stufe und des jeweiligen Faches der Lehrperson entspricht. In einem Schnellschuss einen generellen CAS für alle Lehrpersonen anzubieten, macht aus Sicht der Handelskammer wenig Sinn. Zudem ist eine Weiterbildung aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung keine Zusatz-Qualifikation, die sich im Lohn widerspiegeln sollte, sondern wird in Zukunft zur Grundkompetenz von Lehrpersonen gehören.

Wir bitten Sie, das Postulat nicht an den Regierungsrat zu überweisen.

Traktandum 26: Grundlegende Überprüfung der bestehenden Staatsgarantie für die Basellandschaftliche Kantonalbank BLKB; 2019/708

Das Postulat der bürgerlichen Parteien möchte den Regierungsrat beauftragen, eine Auslegeordnung über Rechtsform und Staatsgarantie der BLKB zu erstellen. Insbesondere aus Sicht der Risikotragenden – also des Kantons und damit allen Steuerzahlenden – handelt es sich dabei um ein berechtigtes Anliegen. Mit Blick auf die Entwicklungen, die andere Kantonalbanken in der Schweiz durchmachen, ist es an der Zeit, durch ein strukturiertes Vorgehen eine detaillierte und transparente Auslegeordnung zu erarbeiten. Damit kann in Zukunft ein fundierter Entscheid über Rechtsform und Staatsgarantie der BLKB gefällt werden.

Wir bitten Sie daher, das Postulat an den Regierungsrat zu überweisen.

Traktandum 38: Für einen «echten Nettolohn» auch in Baselland; Miriam Locher; 2019/821

Das Postulat möchte ein Lohnabzugsverfahren prüfen, so wie es in der Vergangenheit bereits in Basel-Stadt ausgearbeitet und letztlich abgelehnt wurde. Neu müssten die Arbeitgeber für ihre Mitarbeitenden den Lohnabzug vornehmen, womit Arbeit, Kosten und Haftungsrisiken auf die Wirtschaft übertragen würden. Es bliebe jedoch beispielsweise offen, wie mit der Steuerschuld zu verfahren wäre, wenn der Arbeitgeber die Lohnabzüge nicht ordnungsgemäss an den Staat überweist. Wegen einer genau definierten Personengruppe mit Steuerschulden, sollte nicht ein ganzes System geändert werden. Zumal diese Personengruppe schon heute ohne weiteres in Eigenverantwortung einen automatischen Dauerzahlungsauftrag einrichten könnte. Damit würden unnötige bürokratische Aufwände für die Unternehmen geschaffen. Und es wäre zu befürchten, dass genau die betroffene Personengruppe keinen Gebrauch vom freiwilligen Lohnabzug machen würde, weil sie das Geld anderweitig benötigt. Schliesslich ist nicht zu begründen, weshalb Steuerschulden gegenüber anderen Schulden privilegiert behandelt werden sollen.

In Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeberverband Basel bitten wir Sie deshalb, das Postulat nicht zu überweisen.

 

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