Stellungnahmen zu den Landratssitzungen vom 16. und 17. Dezember

11.12.2020

Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der Landratssitzungen vom 16. und 17. Dezember 2020 Stellung.

Traktandum 16: Ausgabenbewilligung für die Entrichtung von Betriebsbeiträgen an das Centre Suisse d'Électronique et de Microtechnique (CSEM) für das Regionalzentrum in Muttenz für die Periode 2023 bis 2026; 2020/525

Für die regionale Wirtschaft und Hochschulen ist das CSEM von grosser Bedeutung. Das CSEM beschreibt sich selbst als «Brücke zwischen Forschung und Industrie», als «Innovationsbeschleuniger» oder als «Taktgeber». Damit ist die Kernmission gemeint, die sich im Technologietransfer von der Wissenschaft in die Wirtschaftspraxis widerspiegelt. Diese Aufgabe scheint im Zeitalter der Digitalisierung wichtiger denn je. Für die Industrie oder KMU in der Region ergeben sich dadurch grosse Möglichkeiten von Innovationen zu profitieren, wodurch auch der Standort an Attraktivität gewinnt. Die Handelskammer beider Basel unterstützt daher die Regierung, ihr Engagement für das CSEM langfristig zu bestätigen und den Beitrag von 12 Mio. Franken für die kommenden vier Jahre zu bewilligen.

Wir bitten Sie daher, die Betriebsbeiträge des CSEM Muttenz für die Periode 2023 bis 2026 eine neue einmalige Ausgabe von insgesamt 12 Mio. Franken zu bewilligen.

Traktandum 37: Für einen «echten Nettolohn» auch in Baselland; Miriam Locher; 2019/821

Das Postulat möchte ein Lohnabzugsverfahren prüfen, so wie es in der Vergangenheit bereits in Basel-Stadt ausgearbeitet und letztlich abgelehnt wurde. Neu müssten die Arbeitgeber für ihre Mitarbeitenden den Lohnabzug vornehmen, womit Arbeit, Kosten und Haftungsrisiken auf die Wirtschaft übertragen würden. Es bliebe jedoch beispielsweise offen, wie mit der Steuerschuld zu verfahren wäre, wenn der Arbeitgeber die Lohnabzüge nicht ordnungsgemäss an den Staat überweist. Wegen einer genau definierten Personengruppe mit Steuerschulden, sollte nicht ein ganzes System geändert werden. Zumal diese Personengruppe schon heute ohne weiteres in Eigenverantwortung einen automatischen Dauerzahlungsauftrag einrichten könnte. Damit würden unnötige bürokratische Aufwände für die Unternehmen geschaffen. Und es wäre zu befürchten, dass genau die betroffene Personengruppe keinen Gebrauch vom freiwilligen Lohnabzug machen würde, weil sie das Geld anderweitig benötigt. Schliesslich ist nicht zu begründen, weshalb Steuerschulden gegenüber anderen Schulden privilegiert behandelt werden sollen. Der Regierungsrat bestätigt in seiner Stellungnahme diese Argumente und weist zudem darauf hin, dass Personen mit Steuerschulden kaum von einem freiwilligen Lohnabzug Gebrauch machen würden.

In Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeberverband Basel bitten wir Sie deshalb, das Postulat nicht zu überweisen.

Traktandum 38: Bericht über finanzielle Risiken des Kantons Basel-Landschaft; 2020/330

Der Regierungsrat publiziert jedes Jahr einen Beteiligungsbericht. Darin werden sämtliche Beteiligungen des Kantons aufgeführt und die besonderen finanziellen und politischen Risiken identifiziert und bewertet. Die Motion fordert, zusätzlich bisher nicht aufgeführte finanzielle Risiken wie Einnahmeausfälle oder Zinserhöhungen aufzuführen, um eine umfassende Beurteilung vornehmen zu können.

Die Handelskammer begrüsst, dass der Regierungsrat bereit ist, seine Berichterstattung im Sinne der Motion zu ergänzen und künftig zusätzliche Informationen zu den finanziellen Risiken des Kantons zu publizieren. Damit erhält der Beteiligungsbericht des Kantons einen zusätzlichen Mehrwert, welcher es allen Entscheidungsträgern ermöglicht, in voller Kenntnis der möglichen Folgen entscheiden zu können.

Wir bitten Sie, die Motion als Postulat zu überweisen.

Traktandum 46 Verkehrssituation in der Birsstadt verbessern; 2020/115

Mit dem Mobilitätskonzept Birsstadt soll die Siedlungs- und Verkehrsentwicklung der Kommunen im Perimeter der Birsstadt möglichst konkret und griffig aufeinander abgestimmt werden. Die Initiative der Gemeinden zur institutionalisierten Zusammenarbeit ist für den Kanton Basel-Landschaft neu. Die Handelskammer begrüsst die Ausarbeitung von grenzüberschreitenden Mobilitätskonzepten für funktionale Räume. Ausgehend von fehlenden Erfahrungswerten sind die Schnittstellen zwischen der regionalen Planungsgruppe Birsstadt und dem Kanton noch nicht bis ins letzte Detail abgestimmt. Wie inder Stellungname des Regierungsrats zu entnehmen ist, sind die Anliegen der Motion bereits sichergestellt. Wir bitten Sie daher, die Motion als Postulat zu überweisen.

Wir bitten Sie, der Stellungnahme des Regierungsrats zu folgen und die Motion als Postulat zu überweisen.

Traktandum 47: Eingeschränktes Wohnen in Gewerbe- und Industriebauten muss möglich sein; Susanne Strub; 2020/104

Mit der Motion «Eingeschränktes Wohnen in Gewerbe- und Industriebauten muss möglich sein» soll das Wohnen auf Industrie- und Gewerbearealen vereinfacht werden. In der Motion wird auf die Interpellation 2018/1015 verwiesen. In deren Beantwortung stellte der Regierungsrat klar, dass eine Wohnnutzung auf Wirtschaftsflächen unter Auflagen bereits heute möglich ist. Diese Auflagen sind wichtig. Denn mit der grundsätzlichen Trennung von Wirtschafts- und Wohnflächen kann die Flächenverfügbarkeit für emissionsstarke Unternehmen gesichert werden, indem Konflikte vermieden werden.

Die Handelskammer setzt sich für flexible Nutzungsvorschriften auf Wirtschaftsflächen ein. Weil die Flexibilität bezüglich der Wohnnutzung auf Wirtschaftsflächen aber bereits heute gegeben ist und eine Ausweitung zu einer Einschränkung der Flexibilität hinsichtlich der wirtschaftlichen Nutzung führen würde, lehnen wir diese Motion ab. Ein weiteres Aufweichen der bestehenden Trennung zwischen Wirtschafts- und Wohnflächen ist für emissionsstarke Unternehmen unvorteilhaft.

Wir bitten Sie, die Motion nicht zu überweisen.

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