Stellungnahmen zu den Grossratssitzungen vom 15. und 22. Januar

10.01.2020

Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden den Grossratssitzungen vom 15. und 22. Januar 2020 Stellung.

Traktandum 8: Bericht der Bildungs- und Kulturkommission zum Ratschlag betreffend Staatsvertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die Abgeltung kultureller Zentrumsleistungen (Kulturvertrag) und Umsetzung im Kanton Basel-Stadt. Partnerschaftliches Geschäft

Die Handelskammer beider Basel begrüsst den neuen Kulturvertrag, der ab 2022 für Planungssicherheit sorgt und für eine stabile Grundlage für eine nachhaltige Kulturpartnerschaft zwischen den beiden Basler Kantonen schafft. Nach der angekündigten Kündigung des Kanton Basel-Landschaft im 2015 ist das eine sehr positive Entwicklung und stärkt grundsätzlich die partnerschaftliche Zusammenarbeit der beiden Kantone.

Wir bitten Sie, die Beschlussvorlage anzunehmen.

Traktandum 14: Bericht der Bau- und Raumplanungskommission zur Motion René Brigger und Konsorten betreffend Anpassung der Aufgaben der Stadtbildkommission
und Motion der Bau- und Raumplanungskommission betreffend Stadtbildkommission

Nachdem die Bau- und Raumplanungskommission mit der Ausarbeitung der Motion Brigger beauftragt worden ist, legt sie in ihrem Bericht eine Motion an den Regierungsrat vor. Dieses Vorgehen erklärt sich dadurch, dass der Grosse Rat keine Anpassungen auf Verordnungsstufe durchführen kann. Ausgehend von der Motion der Bau- und Raumplanungskommission sollen die Kompetenzen der Stadtbildkommission leicht eingeschränkt werden. Ihr verbindliches Urteil soll lediglich auf die Schonzonen und auf Fälle grosser Tragweite oder grundsätzlicher Bedeutung begrenzt werden. Darüber hinaus sollen die Stellungnahmen der Stadtbildkommission lediglich empfehlenden Charakter für das Bau- und Gastgewerbeinspektorat haben. Die Handelskammer beider Basel begrüsst diesen Ansatz einer gestärkten Güterabwägung ausserhalb der Schutz- und Schonzone. Ferner wird mit diesem Vorgehen auch die Gleichstellung der Stadtbildkommission mit den anderen Fachinstanzen angestrebt. Die Handelskammer beider Basel ist der Überzeugung, dass umfassende Güterabwägungen wichtige Entscheidungshilfen sind und vermehrt gestärkt werden müssen.

Wir bitten Sie, die Motion zu überweisen.

Traktandum 23.2: Motion Beat K. Schaller und Konsorten betreffend eine moderne Verkehrsführung am Aeschenplatz

Mit der Motion 19.5519 wird eine Entflechtung der verschiedenen Verkehrsmittel auf dem Aeschenplatz angestrebt. Der Aeschenplatz ist einer der zentralsten Verkehrsknoten der Stadt und aufgrund seiner starken Frequentierung durch unterschiedliche Mobilitätsträger bei gleichzeitig engen Platzverhältnissen unübersichtlich und störungsanfällig. Daher soll im Rahmen der laufenden Verkehrsplanung die unterirdische Führung des motorisierten Individualverkehrs durch Projektstudien geprüft werden. Bedingt durch die verkehrstechnische Bedeutung des Aeschenplatzes, ist dieses Vorgehen und die Prüfung einer umfangreichen Problemlösung zu begrüssen.

Wir bitten Sie, die Motion zu überweisen.

Traktandum 23.3: Sibylle Benz und Konsorten betreffend Durchlässigkeit der Ausbildungswege

Die Handelskammer beider Basel weist in ihrem Grundsatzpapier darauf hin, dass die Brückenangebote nur dann sinnvoll sind, wenn sie nachqualifizierende Inhalte vermitteln und in der Berufswahl unterstützend sind. Mit der Neuausrichtung des Zentrums für Brückenangebote ist nun genau dies auch realisiert worden. Das heisst, die Jugendlichen werden in den Angeboten individuell unterstützt und auf die Berufsbildung vorbereitet. Ganz wichtig: sie werden inhaltlich nicht auf weiterführende Schulen vorbereitet. Mit der Einführung von Prüfungen für die Mittelschule am Ende des Brückenangebotes, könnten die Jugendlichen fälschlicherweise annehmen, in diesem Jahr werden sie fit für die Aufnahme in eine weiterführende Schule gemacht. Die Motionäre begründen ihr Anliegen u.a. auch mit dem System im Landkanton, welcher ebenfalls durch politischen Druck eine Aufnahmeprüfung am Ende des Brückenangebotes vorsieht. Im Gegensatz zum Kanton Basel-Landschaft besteht in Basel-Stadt jedoch die Möglichkeit, nach der obligatorischen Schulzeit eine Prüfung zu erwirken, sollten die Noten nicht für eine weiterführende Schule ausreichend sein.

Sollten sich Jugendliche tatsächlich im nachobligatorischen Jahr derart entwickeln, dass eine weiterführende Schule sinnvoll ist, besteht bereits jetzt und ohne Prüfung die Möglichkeit «sur Dossier» zu entscheiden. Damit ist auch die Durchlässigkeit gewährleistet.

Wir bitten Sie, die Motion nicht zu überweisen.

Traktandum 30: Schreiben des Regierungsrates zum Anzug Luca Urgese und Konsorten betreffend Digitalisierung vorantreiben – Steuererklärung online ausfüllen

Die Handelskammer nimmt erfreut zur Kenntnis, dass der Regierungsrat das Anliegen einer komplett digitalen Steuererklärung zeitnah umsetzen will. Damit wird ein wichtiger Digitalisierungsschritt unternommen, der Medienbrüche weitestgehend vermeidet und für eine breite Bevölkerung einen klaren Mehrwert bringt.

Durch die Einführung der digitalen Steuererklärung ist mit substanziellen Effizienzgewinnen zu rechnen. Der Regierungsrat bleibt in seinen Ausführungen hierzu jedoch zu oberflächlich und führt diese nicht näher aus, was sehr bedauerlich ist.

Eine weitere wichtige Forderung des Anzuges, nämlich dass die beim Kanton ohnehin vorhandenen Daten (z.B. Personenangaben, Kinder, Liegenschaften, etc.) automatisch vorausgefüllt werden, ist gemäss den Ausführungen des Regierungsrates nicht Teil des Projektes eSteuern.BS, sondern soll in einem zweiten Schritt realisiert werden. Damit bleibt das Anliegen vorerst unerfüllt. Eine soweit möglich vorausgefüllte Steuererklärung würde nochmals einen substanziellen Effizienzgewinn bedeuten und es zudem der Bevölkerung deutlich vereinfachen, die Steuererklärung vollständig und korrekt auszufüllen.

Aus diesen Gründen soll der Anzug stehen gelassen werden, bis dieser angekündigte zweite Schritt konkret projektiert und beschlossen ist.

Wir bitten Sie, den Anzug stehen zu lassen.

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