Stellungnahmen zur Grossratssitzung vom 24. Juni
Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der Grossratssitzung vom 24. Juni 2020 Stellung.
Traktandum 6: Ratschlag betreffend dringlicher Grossratsbeschluss zur Ausrichtung von kantonalen Beiträgen an Geschäftsunkosten für Härtefälle zur Unterstützung für baselstädtische Unternehmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19-GRB-Geschäftskosten-Härtefallunterstützung)
Die Handelskammer hat sich schon früh für eine Soforthilfe-Lösung in Basel-Stadt ausgesprochen und hat deshalb eine entsprechende Motion unterstützt. Mit diesem Ratschlag schlägt der Regierungsrat nun Unterstützungsbeiträge für Härtefälle vor, für welche die Dreidrittelslösung für Geschäftsmieten nicht greift. Damit wird eine wichtige Lücke bei den Unterstützungsmassnahmen des Kantons geschlossen. Die Forderung der Motion Urgese, welche von der Handelskammer unterstützt wurde, ist damit erfüllt. Die Handelskammer unterstützt deshalb diese Vorlage.
Gleichzeitig ist für die Handelskammer klar, dass bei unveränderter Situation – mit Ausnahme des bereits pendenten Verzichts auf Verzugszinsen bei den Steuern – keine weiteren Unterstützungsbeiträge durch den Kanton entrichtet werden sollen. Es ist wichtig, den volkswirtschaftlichen Schaden einzudämmen und damit verbunden eine langfristige Rezession zu verhindern. Es stehen aber auch die Unternehmen in der Verantwortung, bei normalem Geschäftsgang für schwierigere Zeiten vorzusorgen und Reserven anzulegen.
Wir bitten Sie, dem dringlichen Grossratsbeschluss zuzustimmen.
Traktandum 13: Bericht der Bau- und Raumplanungskommission zur Zonenplanrevision Teil II Ratschlag für Massnahmen zur Stärkung der Innenentwicklung und zur Bereinigung von Zonenplan, Wohnanteilplan und Bebauungsplänen sowie Abweisung von Einsprachen und nachträgliche Einspracheergänzung sowie Bericht zum Anzug Oswald Inglin und Konsorten betreffend verdichtetes Bauen im Gellert: Anpassung des Bebauungsplans Nr. 18 und zum Anzug Jörg Vitelli und Konsorten betreffend Umnutzung der alten 3-er Tramschlaufe Burgfelden Grenze zu Wohnzwecken
Der Wirtschaftsstandort Basel ist auf ausreichend Arbeits- und Wohnfläche angewiesen. Daher begrüsst die Handelskammer den Teil II der Zonenplanrevision. Mit der punktuellen und gezielten Aufzonung geeigneter Standorte wird eine sinnvolle Verdichtung ermöglicht. Gemäss dem Ratschlag der Regierung entsteht damit ein Verdichtungspotential für bis zu 5'000 Einwohner und 700 Arbeitsplätze. Die zusätzlichen Bereinigungen der Revision reduzieren die Komplexität der bestehenden Vorschriften. Mit diesem Schritt wird die Planungs- und Investitionssicherheit weiter verbessert. Jedoch erachten wir die flächendeckende Aufhebung der Gewerbeschraffur für verfrüht. Ausgehend von den offenen rechtlichen Konsequenzen befürworten wir die Ausarbeitung einer griffigen und regional abgestimmten Wirtschaftsflächenstrategie. Die Aufhebung der Schraffur sollte in dieser Strategie behandelt werden.
Wir bitten Sie, den Anträgen der BRK mit Ausnahme des Antrags auf Aufhebung der Gewerbeschraffur zuzustimmen und die beiden Anzüge abzuschreiben.
Traktandum 14: Bericht der Bau- und Raumplanungskommission zum Ratschlag "Areal Messe Basel" (Neubau Rosentalturm) zur Zonenänderung, Änderung des Bebauungsplans Nr. 182, Änderung des Wohnanteilplans, Änderung von Bau- und Strassenlinien sowie Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 157 sowie Umweltverträglichkeitsprüfung und Abweisung der Einsprache"
Im Zuge der baulichen Veränderungen auf dem Messeareal Basel, hat die MCH Messe Schweiz (Basel) im Rahmen einer Testplanung eine Optimierung des sanierungsbedürftigen Messe-Parkhauses geprüft. Sie kam zu Schluss, dass durch eine unterirdische Verlegung des Parkings in Kombination mit dem sogenannten Rosentalturm, das Areal rund um die Messe Basel attraktiver genutzt werden kann. Die Handelskammer begrüsst dieses qualitativ hochwertige Projekt der MCH. Weil das Geschäft an der Sitzung des Grossen Rat vom 26. Juni 2019 an die Kommission zurückgewiesen wurde, präsentiert die BRK dem Parlament nun einen neuen Beschlussentwurf.
Die Handelskammer erachtet den neuen Vorschlag der Kommission weiterhin als unzureichend. So entfallen zwar die Forderung nach einer doppelten Baumkompensation und einer Teilbegrünung der neuen Fassade. Dies nachdem die 11 Kastanienbäume unter Wahrung der geplanten Bruttogeschossfläche erhalten bleiben. Die Reduktion des Parkings um rund 300 Parkplätze und dessen überproportionale Nutzungsreduktion von 580'000 auf 390'000 Fahrten pro Jahr bleiben jedoch auch in der neuen Fassung bestehen. Das Messe-Parkhaus hätte aufgrund seiner Kapazität und den aktuellen Entwicklungen im Messebereich grosse Potenziale auch als Quartierparking zu fungieren. Dies auch, da der Parkierdruck im öffentlichen Raum des Wettsteinquartiers immer weiter zunimmt. Leider erschwert der Vorschlag der Kommission eine effiziente Quartierparking-Nutzung, wie sie die Handelskammer seit geraumer Zeit fordert. Zudem erachten wir die Vorschriften für den im Wesentlichen unverändert hohen Anteil an gemeinnützigen Wohnungen für unangebracht. Die Handelskammer befürchtet, dass es unter diesen Umständen äusserst schwierig ist, einen geeigneten Investor zu finden. Somit riskiert die BRK mit ihren Änderungen am begrüssenswerten regierungsrätlichen Ratschlag ein sinnvolles und städtebaulich wertvolles Verdichtungsprojekt.
Wir bitten Sie, dem Beschlussentwurf des Regierungsrats zuzustimmen.
Traktandum 24: Christian Griss und Konsorten betreffend Anpassung der Besteuerung beim Bezug des Vorsorgekapitals aus der Säule 3a (Änderung Steuergesetz § 39d Abs. 1)
Die 3. Säule ist ein wichtiger Teil unseres Altersvorsorge-Systems. Sie ermöglicht einer breiten Bevölkerungsschicht, für das Alter über die obligatorische Rentenersparnis hinaus vorzusorgen und sich damit einen höheren Lebensstandard im Alter anzusparen. Sie stärkt dadurch die Eigenverantwortung und entlastet die Sozialwerke.
In Basel-Stadt wird die private Vorsorge bisher nicht angemessen honoriert. Der Kanton ist bei der Besteuerung von Vorsorgekapital ein Hochsteuerkanton. Während bei Steuervergleichen oft Einkommenssteuersätze verglichen werden, ist für die Steuerzahlenden letztendlich die Gesamtsteuerlast entscheidend. Die Attraktivität eines Standorts bemisst sich somit nicht nur in der Höhe der Einkommenssteuersätze, sondern auch bei anderen Steuerformen. Die vorliegende Motion legt den Finger auf einen wunden Punkt: Bei der Besteuerung von Vorsorgekapital hat der Kanton Basel-Stadt dringenden Nachholbedarf.
Im Sinne der Stellungnahme des Regierungsrates kann darauf hingewiesen werden, dass die zu hohe Besteuerung des Vorsorgekapitals nicht nur die 3. sondern auch die 2. Säule betrifft. Es spricht daher nichts dagegen, dass mit der vorgeschlagenen Änderung von § 39 Abs. 1 StG die Besteuerung sämtlicher Kapitalleistungen aus Vorsorge angepasst werden.
Wir bitten Sie, die Motion als Motion zu überweisen.
Traktandum 27: Stellungnahme des Regierungsrates zum Antrag Christian von Wartburg und Konsorten auf Einreichung einer Standesinitiative Klimasteuer auf Finanztransaktionen
Die Standesinitiative fordert eine zweckgebundene Finanztransaktionssteuer von 0,1 Prozent auf börslichem und ausserbörslichem Handel von Aktien und Obligationen resp. 0,01 Prozent auf dem Handel von Derivaten und strukturierten Produkten. Die Idee einer Finanztransaktionssteuer ist weit verbreitet und wurde in verschiedenen Ländern bereits getestet. Aufgrund der Komplexität und hohen Summen haben beispielsweise die skandinavischen Länder schlechte Erfahrungen gemacht – in Schweden ist der Börsenhandel gar zeitweise zusammengebrochen. Im Gegensatz zu den meisten anderen Ländern besteht in der Schweiz bereits eine massvolle Variante der Finanztransaktionssteuer in Form der Umsatzsteuer. Radikalere Formen könnten zu unvorhersehbaren Schocks auf die Schweizer Börse und damit auf die gesamte Wirtschaft führen. Basel als schweizweit wichtiger Standort für die Finanzwirtschaft wäre von dem Standortnachteil der zusätzlichen Steuer besonders betroffen.
Wir bitten Sie, den Erläuterungen und dem Antrag der Regierung zu folgen und den Antrag auf Einreichung einer Standesinitiative abzulehnen.
Traktandum 30: Schreiben des Regierungsrates zum Anzug Beat K. Schaller und Konsorten betreffend MINT-Fächer ganzheitlich fördern
Der Bericht des Regierungsrates zeigt auf, dass in den vergangenen Jahren sehr viel im Bereich MINT-Förderung getan wurde. Dass die Wirtschaft der Schule immer einen oder sogar zwei Schritte voraus ist, kann jedoch nicht von der Hand gewiesen werden. So sind für die Handelskammer beider Basel zwei Punkte wichtig, die aus Sicht der Wirtschaft noch zu wenig berücksichtigt werden:
- Die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft muss noch stärker gefördert werden. Ausserschulische Projekte und Initiativen wie z.B. die tunBasel sollten vermehrt von den Schulen aber auch von der Pädagogischen Hochschule genutzt und gefördert werden. So kann gewährleistet werden, dass den Schülerinnen und Schüler aktuelle Kompetenzen vermittelt werden und nicht reines Schulwissen, das später im Berufsleben nicht mehr relevant ist.
- Ein besonderes Augenmerk muss auf die Nachhaltigkeit gelegt werden. Die Aus- und Weiterbildung von Lehrpersonen ist daher enorm wichtig. So gilt Mathematik als Grundstein für alle Naturwissenschaftlichen Fächer und wie die aktuelle Lage klar aufzeigt, ist aufgrund der Digitalisierung ein spezieller Fokus auf die Informatik zu legen. Seitens Wirtschaft ist die Tatsache, dass das Ausmass an Weiterbildungen z.B. in der Informatik noch immer den Schulleitungen, resp. sogar den Lehrpersonen überlassen wird, ein Unding. Es braucht hier eine gewisse Verbindlichkeit über alle Schulen hinweg, damit alle Schülerinnen und Schüler dieselben Chancen erhalten.
Die aktuelle Situation mit den Schulschliessungen zeigt klar auf, dass die Digitalisierung nicht in allen Schulen und schon gar nicht in allen Klassen gleich weit umgesetzt ist. Wie aus den Medien zu erfahren war, reicht die Bandbreite von digital abgehaltenen Schulstunden bis zum persönlichen Posteinwurf von Aufgabenblättern durch die Lehrpersonen. Das ist aus Sicht der Wirtschaft nicht mehr der heutigen Zeit entsprechend und schon gar nicht mit den technischen Möglichkeiten zu erklären. Hier benötigt es noch dringend Handlungsbedarf.
Wir empfehlen daher, den Anzug stehenzulassen.
Traktandum 32: Stellungnahme des Regierungsrates zur Motion Sibylle Benz und Konsorten betreffend Durchlässigkeit der Ausbildungswege
Die Handelskammer beider Basel weist in ihrem Grundsatzpapier darauf hin, dass die Brückenangebote nur dann sinnvoll sind, wenn sie nachqualifizierende Inhalte vermitteln und in der Berufswahl unterstützend sind. Mit der Neuausrichtung des Zentrums für Brückenangebote ist nun genau dies auch realisiert worden. Das heisst, die Jugendlichen werden in den Angeboten individuell unterstützt und auf die Berufsbildung vorbereitet. Ganz wichtig: Sie werden inhaltlich nicht auf weiterführende Schulen vorbereitet. Mit der Einführung von Prüfungen für die Mittelschule am Ende des Brückenangebotes könnten die Jugendlichen fälschlicherweise annehmen, in diesem Jahr werden sie fit für die Aufnahme in eine weiterführende Schule gemacht. Die Motionäre begründen ihr Anliegen u.a. auch mit dem System im Landkanton, welcher ebenfalls durch politischen Druck eine Aufnahmeprüfung am Ende des Brückenangebotes vorsieht. Im Gegensatz zum Kanton Basel-Landschaft besteht in Basel-Stadt jedoch die Möglichkeit, nach der obligatorischen Schulzeit eine Prüfung zu erwirken, sollten die Noten nicht für eine weiterführende Schule ausreichend sein.
Sollten sich Jugendliche tatsächlich im nachobligatorischen Jahr derart entwickeln, dass eine weiterführende Schule sinnvoll ist, besteht bereits jetzt und ohne Prüfung die Möglichkeit «sur Dossier» zu entscheiden. Damit ist auch die Durchlässigkeit gewährleistet.
Wir bitten Sie, dem Bericht der Regierung zu folgen und die Motion nicht zu überweisen.
Traktandum 44.3: Motion David Wüest-Rudin und Konsorten betreffend Umwandlung der Basler Kantonalbank in eine Aktiengesellschaft
Die Frage nach der Rechtsform der Basler Kantonalbank und dem Umgang mit der Staatsgarantie stellt sich aufgrund der Grösse des Instituts zunehmend. Die Motion fordert als Lösung eine sofortige Umwandlung in eine Aktiengesellschaft, ohne dass alle möglichen Rechtsformen auf dem Tisch liegen und die jeweiligen Vor- und Nachteile evaluiert wurden. Die Handelskammer beider Basel wünscht sich zu diesem Thema eine breitere Diskussion, so wie dies in anderen Kantonen (zum Beispiel Basel-Landschaft und Aargau) aktuell geschieht. Dies würde dem Regierungsrat erlauben, verschiedene Varianten zu evaluieren und die Folgen abzuschätzen. Die Handelskammer empfiehlt daher, die Motion erstmalig zu überweisen, um anschliessend den Vorstoss in einen Anzug umzuwandeln und dann an die Regierung zu überweisen.
Wir bitten Sie, die Motion zu überweisen.
Traktandum 44.4: Motion Jürg Stöcklin und Konsorten betreffend Anpassung von § 7 Energiegesetz
Mit der vorliegenden Motion sollen die hohen Anforderungen bezüglich CO2-Neutralität an das Fernwärmenetz der IWB nun auch für kleinere Wärmeverbünde gelten. Als Wärmeverbund gilt eine zentrale Wärmeerzeugungsanlage, die für mehrere Liegenschaften in Betrieb ist. So zum Beispiel auf grösseren Industrieanlagen oder zur gleichzeitigen Nutzung für mehrere Wohnliegenschaften. Insbesondere bei Wärmeverbünden mit grossen Nachfragespitzen können diese Anforderungen an die CO2-Neutralität nicht so einfach erreicht werden. Häufig genutzte CO2 neutrale Wärmequellen kleinerer Wärmeverbünde, wie beispielsweise Abwärme, liefern konstante Wärme und eignen sich nicht zur Deckung von Nachfragespitzen. Daher werden diese Spitzen in der Regel durch flexibel einsetzbare Gasheizsysteme gedeckt. Die starren Forderungen dieser Motion eignen sich somit nicht für alle Wärmeverbünde gleichermassen. Es ist zu befürchten, dass bei einer Umsetzung dieser Motion viele der bestehenden Wärmeverbünde zurückgebaut und durch individuelle Wärmesysteme ersetzt würden.
Wir bitten Sie, die Motion abzulehnen.
Traktandum 44.10: Beatrice Messerli und Konsorten betreffend mehr gemeinnützige Wohnungen dank Basler Richtplan,
Traktandum 44.11: Tonja Zürcher und Konsorten betreffend mehr gemeinnütziger Wohnraum dank angemessener Bodenwerte im Wohnbauprogramm 1000+ und
Traktandum 44.12: Beat Leuthardt und Konsorten betreffend faire energetische Sanierungen ohne Verlust von bezahlbaren Mieten (grien saniere statt digg profitiere)
Mit den drei Motionen «Mehr gemeinnützige Wohnungen dank Basler Richtplan», «Mehr gemeinnützige Wohnungen dank angemessener Bodenwerte im Wohnbauprogramm 1000+» und «Faire energetische Sanierungen ohne Verlust von bezahlbaren Mieten» soll günstiger Wohnraum gefördert werden. Die Motionäre täuschen sich jedoch in der Annahme, dass ...
1. ... gemeinnützige Wohnungen per se billiger sind als Wohnungen von Investoren. (Motion 20.5067)
2. ... indirekte Subventionen einzelner Marktteilnehmer zu günstigerem Wohnraum führen. (Motion 20.5068)
3. ... unflexible Sanierungsvorschriften zur Bereitstellung von kostengünstigem und energetisch saniertem Wohnraum führen. (Motion 20.5069)
Nachdem die Anpassung des Wohnraumfördergesetzes an der Grossratssitzung vom 22. und 23. April bereits ausführlich besprochen wurde, erachten wir die erneute Diskussion dieser Fragen als nicht zielführend.
Wir bitten Sie, diese drei Motionen nicht zu überweisen.
Traktandum 44.15: Balz Herter und Konsorten betreffend steuerlicher Abzug der im Kanton günstigsten Grundversicherungsprämie
Die Motion nimmt ein bekanntes und bereits mehrfach diskutiertes Anliegen auf, um die mittelständische Bevölkerung zu entlasten. Basel-Stadt könnte mit der Umsetzung der Motion seine Attraktivität als Wohnkanton für Steuerzahlende steigern.
Viele Gemeinden und Kantone sind im schweizweiten Vergleich steuerlich attraktiver als Basel. Dazu sind die Krankenkassenprämien in Basel-Stadt landesweit am höchsten. An beiden Punkten setzt die vorliegende Motion an und möchte für eine gewisse Entlastung sorgen. Mit der Begrenzung der Abzugsfähigkeit auf die günstigste Grundversicherungsprämie ist der Vorschlag zudem für die Kantonsfinanzen gut verkraftbar.
Wir bitten Sie, die Motion zu überweisen.
Traktandum 44.18: Stephan Mumenthaler betreffend Verzicht auf Verzugszins auf Steuern während der Dauer der Corona-Krise
Das Finanzdepartement hat am 19. März 2020 kommuniziert, dass sich die Steuerverwaltung aufgrund der ausserordentlichen Lage kulant zeigt, indem die Steuererklärung zwei Monate später abgegeben werden kann und Stundungen kulant gewährt. Gleichzeitig wurde jedoch mitgeteilt, dass die Steuerverwaltung aus gesetzlichen Gründen auf die Erhebung von Verzugszinsen nicht verzichten kann. Diese Argumentation ist nicht nachvollziehbar. Einerseits haben sowohl der Bund als auch der Kanton Basel-Landschaft eine entsprechende Verzichtsregelung erlassen, obwohl auch sie eine entsprechende gesetzliche Grundlage haben. Andererseits ist es weder logisch noch nachvollziehbar, dass der Kanton zwar spätere Zahlungen erlaubt, diese aber gleichzeitig mit Verzugszinsen bestraft. Dies muss, wie von der Motion gefordert, korrigiert werden.
Wir bitten Sie, die Motion zu überweisen.
Traktandum 45.3: Anzug Jürg Stöcklin und Konsorten betreffend den weiteren Ausbau der CO2-neutralen Fernwärmeversorgung der IWB
In diesem Jahr wird die IWB ihr Fernwärmenetz mittels 80 Prozent CO2-neutraler Quellen betreiben. Damit erreicht sie ein hochgestecktes Ziel. Heute bezieht die IWB die Energie für ihr Fernwärmenetz im Wesentlichen aus dem CO2-neutralen Betrieb von Holzkraftwerken und aus der Verwertung von Kehricht. Nach diesem Erfolg ist es verständlich, dass neue Ziele geprüft werden. In diesem Fall soll der Regierungsrat die Umsetzbarkeit einer zu 100 Prozent CO2-neutralen Fernwärmeversorgung bis ins Jahr 2050 prüfen. Dies wird insofern zur Herausforderung, als zur Deckung der Nachfragespitzen heute auf Erdgas zurückgegriffen werden muss. Aufgrund der Grösse des Fernwärmenetzes der IWB ist dieses neue Ziel äusserst ambitioniert und wird aller Voraussicht nach zu Mehrkosten führen. Dies spricht jedoch nicht gegen die Prüfung dieses Vorhabens. Die Leistungsfähigkeit des IWB Fernwärmenetzes und die Versorgungssicherheit der Kunden darf mit dieser neuen Strategie jedoch zu keinem Zeitpunkt aufs Spiel gesetzt werden.
Wir bitten Sie, den Anzug an die Regierung zu überweisen.
Traktandum 45.5: Lisa Mathys und Konsorten betreffend zulässige Parkplatz-Anzahl auf Privatgrundstücken
Der öffentliche Raum im Basel ist bereits heute knapp und wird immer knapper. Auch in Zukunft wird die Einwohnerzahl voraussichtlich weiter zunehmen. Der öffentliche Raum wird vielseitig genutzt. Etwa für Freizeitzwecke zum Beispiel in Form von Parks oder auch für die Mobilität in Form von Strassen, Schienen und Parkplätzen. In den vergangenen Jahren wurden vor allem letztere stark reduziert und sollen politisch gewollt auch zukünftig weiter zurückgehen. Da die Nachfrage nach individuellem motorisierten Verkehr jedoch auch in Basel-Stadt nach wie vor vorhanden ist, müssen neue Parkräume entstehen. Hierbei auch auf den Privatgrund zu zielen ist nachvollziehbar. Damit Parkplätze dort in namhafter Grösse wirtschaftlich realisiert werden können, müssen vor allem grössere Projekte ins Auge gefasst werden. Solche werden jedoch durch die heutige Parkplatzverordnung (PPV) eingeschränkt, da diese grundsätzlich nur einen Parkplatz pro Wohnung vorsieht. Dies läuft auch dem Ansinnen des Kantons zum Bau privater Quartierparkings zuwider, die er mit Mitteln aus dem Pendlerfonds fördern möchte. Der vorliegende Anzug greift damit ein legitimes Anliegen auf. Er greift jedoch zu kurz, indem er die maximale Anzahl lediglich auf zwei Stellplätze pro Wohnung erhöhen möchte. Vielmehr sollte weder eine Minimalgrenze – wie sie etwa im Kanton Basel-Landschaft existiert – noch eine Maximalgrenze an realisierbaren Stellplätzen vorgegeben werden. Die Situation der Parkplatzverfügbarkeit und -not ist in den Quartieren des Stadtkantons äusserst heterogen. Wir beantragen daher eine Aufhebung der Maximalzahl an Parkplätzen pro Wohnung im Rahmen der PPV für Basel-Stadt zu prüfen.
Wir bitten Sie, den Anzug an die Regierung zu überweisen.
Traktandum 45.15: David Wüest-Rudin und Konsorten betreffend Pilotversuch mit Mobility Pricing in Basel-Stadt
Die heutigen Verkehrsinfrastrukturen der Region Basel kommen regelmässig an ihre Kapazitätsgrenzen oder überschreiten diese sogar. Wichtige Projekte zur Engpassbeseitigung sind zwar planerisch aufgegleist, jedoch zeitlich stark verzögert. Damit wir als Wirtschafts- und Lebensraum weiterhin gut zu erreichen sind, müssen daher neben den Aus- und Neubauten auch weitere Ansätze zur Kapazitätsoptimierung der Verkehrsinfrastrukturen verfolgt werden. Das federführende Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat in einer Simulationsstudie die Wirkung von Mobility Pricing auf das Brechen von Verkehrsspitzen am Beispiel der Region Zug analysiert. Die Ergebnisse zeigen, dass sowohl beim motorisierten Individualverkehr als auch beim öffentlichen Verkehr signifikante Reduktionen des Verkehrsaufkommens in den Spitzenzeiten morgens und abends theoretisch realisiert werden können. Das System soll in einem nächsten Schritt nun empirisch in Pilotregionen der Schweiz getestet werden. Zentral hierbei ist, dass durch distanz- und zeitabhängige Tarife des Mobility Pricings Treibstoffsteuern, die Nationalstrassenabgabe sowie die Automobilsteuer ersetzt und somit keine zusätzliche, sondern eine andere finanzielle Belastung des Reisenden an deren Stelle tritt. Für die Pilotversuche sehen wir es als zentral an, dass sämtliche Verkehrsträger, die schon in der Simulationsstudie berücksichtigt wurden, auch in die empirische Anwendung einbezogen werden. Konkret soll vor allem kein reines Road Pricing umgesetzt werden – auch nicht zu Testzwecken. Basel-Stadt als Stadtkanton im Dreiländereck mit vielen Berufspendlern aus der Agglomeration und steigendem Freizeitverkehr ist sicherlich eine anspruchsvolle Region, um Mobility Pricing im gegebenen Setting repräsentativ zu testen. Schliesslich würde es keinen Sinn machen, nur auf den Stadtkanton zu fokussieren. Vielmehr muss das Umland als funktionaler Raum, d.h. kantons- und länderübergreifend, in den Untersuchungsperimeter eingeschlossen werden. Nur dann könnte der Ansatz des Mobility Pricings in der Region unter realitätsnahen Bedingungen empirisch untersucht werden. Der Regierungsrat muss daher, wenn er Teil einer Pilotregion sein möchte, die regionale Zusammenarbeit mit den Nachbarkantoren sowie dem südbadischen Raum und dem Elsass, beispielsweise im Rahmen des Agglomerationsprogramms Basel, suchen.
Wir bitten Sie, den Anzug an die Regierung zu überweisen.
Traktandum 45.21: Erich Bucher und Konsorten betreffend Förderung und Ansiedlung von Firmen im Finanzdienstleistungsbereich
Basel war lange Zeit der führende Finanzplatz der Schweiz. In den letzten Jahrzehnten fand allerdings ein stetiger Abbau an Mitarbeitenden in der Region statt, wobei eine Stagnierung in den letzten Jahren festzustellen ist. Mit dem Vorstoss soll geprüft werden, inwiefern Firmen aus dem Finanzdienstleistungsbereich in Basel gefördert und neu angesiedelt werden können. Eine breit diversifizierte Branchenstruktur mit einer grossen Finanzdienstleistungsindustrie würde den Wirtschaftsstandort Basel stärken.
Wir bitten, Sie den Anzug zu überweisen.