Stellungnahmen zur Landratssitzung vom 3. Dezember

27.11.2020

Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der Landratssitzung vom 3. Dezember 2020 Stellung.

Traktandum 6: Baselbieter KMU-Corona-Härtefall-Hilfe 2.0, Christine Frey; 2020/532

Der Regierungsrat hat in der ersten Welle schnell reagiert und mit seiner Soforthilfe-Lösung vielen Unternehmen rasch und unkompliziert geholfen. In der zweiten Welle soll nun mit einer Härtefall-Hilfe gezielt zusätzliche Unterstützung geleistet werden.

In der aktuellen wirtschaftlichen Situation sind Unterstützungsmassnahmen von Bund und Kantonen wichtig. Die Handelskammer unterstützt deshalb rasche und unkomplizierte Lösungen. Insbesondere begrüsst sie, dass mit der Härtefall-Lösung nur denjenigen Unternehmen geholfen werden soll, die vor der Krise profitabel und überlebensfähig waren. Ein Strukturerhalt durch staatliche Unterstützungsleistungen ist, wenn immer möglich zu vermeiden

Viele Unternehmerinnen und Unternehmer haben in dieser Krise Voraussicht, Innovationsgeist und Durchhaltevermögen gezeigt. Sie dürfen nun nicht dafür bestraft werden. Dies ist bei allen Massnahmen stets zu berücksichtigen. Mit der gewählten Lösung, die Bürgschaften als Hauptmassnahme vorsieht, sollte das Ziel, Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, einigermassen erreicht werden können.

 Wir bitten Sie, dem Landratsbeschluss zuzustimmen.

Traktandum 10: Salina Raurica, Tramverlängerung Linie 14: Ausgabenbewilligung Projektierung und vorgezogener Landerwerb; 2020/431

Die Erreichbarkeit einer Region oder eines Areals ist ein wichtiger Entwicklungsmotor und Standortfaktor. Nicht jedes Verkehrsmittel eignet sich für die Erschliessung von Gebieten gleich gut. Es gilt daher im Planungsprozess bewusst «out of the box» zu denken und die Vorzüge der verschiedenen Verkehrsträger zu vergleichen. Zur zeitnahen Erschliessung und Weiterentwicklung des Gebiets Salina Raurica ist die Verlängerung der Tramlinie 14 ein wichtiger Schritt. Daher bitten wir Sie, dem vorliegenden Landratsbeschluss zuzustimmen. Wir stimmen den Aussagen der Verwaltung im Bericht der Bau- und Planungskommission zu: Zustände wie beim Entwicklungsgebiet Bachgraben, das sowohl mit dem motorisierten Individualverkehr, als auch mit dem öffentlichen Verkehr derzeit ungenügend angebunden ist, müssen verhindert werden. Die ungenügende Erschliessung des Bachgrabenareals hemmt das vorhandene Entwicklungspotenzial. Eine zeitnahe Fertigstellung der Tramlinie ist daher zentral für den Erfolg von Salina Raurica. Wichtig ist in diesem Zusammenhang jedoch, dass die Erreichbarkeit des Areals via Strasse weiterhin gut ist und perspektivisch verbessert wird. Eine Verknappung der Kapazität auf diesem Verkehrsträger ist auch bei der Realisierung des Trams nicht zielführend.

Wir bitten Sie, dem Landratsbeschluss zuzustimmen

Traktandum 35: Für einen «echten Nettolohn» auch in Baselland; Miriam Locher; 2019/821

Das Postulat möchte ein Lohnabzugsverfahren prüfen, so wie es in der Vergangenheit bereits in Basel-Stadt ausgearbeitet und letztlich abgelehnt wurde. Neu müssten die Arbeitgeber für ihre Mitarbeitenden den Lohnabzug vornehmen, womit Arbeit, Kosten und Haftungsrisiken auf die Wirtschaft übertragen würden. Es bliebe jedoch beispielsweise offen, wie mit der Steuerschuld zu verfahren wäre, wenn der Arbeitgeber die Lohnabzüge nicht ordnungsgemäss an den Staat überweist. Wegen einer genau definierten Personengruppe mit Steuerschulden, sollte nicht ein ganzes System geändert werden. Zumal diese Personengruppe schon heute ohne weiteres in Eigenverantwortung einen automatischen Dauerzahlungsauftrag einrichten könnte. Damit würden unnötige bürokratische Aufwände für die Unternehmen geschaffen. Und es wäre zu befürchten, dass genau die betroffene Personengruppe keinen Gebrauch vom freiwilligen Lohnabzug machen würde, weil sie das Geld anderweitig benötigt. Schliesslich ist nicht zu begründen, weshalb Steuerschulden gegenüber anderen Schulden privilegiert behandelt werden sollen. Der Regierungsrat bestätigt in seiner Stellungnahme diese Argumente und weist zudem darauf hin, dass Personen mit Steuerschulden kaum von einem freiwilligen Lohnabzug Gebrauch machen würden.

In Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeberverband Basel bitten wir Sie deshalb, das Postulat nicht zu überweisen.

Traktandum 36: Bericht über finanzielle Risiken des Kantons Basel-Landschaft; 2020/330

Der Regierungsrat publiziert jedes Jahr einen Beteiligungsbericht. Darin werden sämtliche Beteiligungen des Kantons aufgeführt und die besonderen finanziellen und politischen Risiken identifiziert und bewertet. Die Motion fordert, zusätzlich bisher nicht aufgeführte finanzielle Risiken wie Einnahmeausfälle oder Zinserhöhungen aufzuführen, um eine umfassende Beurteilung vornehmen zu können.

Die Handelskammer begrüsst, dass der Regierungsrat bereit ist, seine Berichterstattung im Sinne der Motion zu ergänzen und künftig zusätzliche Informationen zu den finanziellen Risiken des Kantons zu publizieren. Damit erhält der Beteiligungsbericht des Kantons einen zusätzlichen Mehrwert, welcher es allen Entscheidungsträgern ermöglicht, in voller Kenntnis der möglichen Folgen entscheiden zu können.

Wir bitten Sie, die Motion als Postulat zu überweisen.

Traktandum 44 Verkehrssituation in der Birsstadt verbessern; 2020/115

Mit dem Mobilitätskonzept Birsstadt soll die Siedlungs- und Verkehrsentwicklung der Kommunen im Perimeter der Birsstadt möglichst konkret und griffig aufeinander abgestimmt werden. Die Initiative der Gemeinden zur institutionalisierten Zusammenarbeit ist für den Kanton Basel-Landschaft neu. Die Handelskammer begrüsst die Ausarbeitung von grenzüberschreitenden Mobilitätskonzepten für funktionale Räume. Ausgehend von fehlenden Erfahrungswerten sind die Schnittstellen zwischen der regionalen Planungsgruppe Birsstadt und dem Kanton noch nicht bis ins letzte Detail abgestimmt. Wie inder Stellungname des Regierungsrats zu entnehmen ist, sind die Anliegen der Motion bereits sichergestellt. Wir bitten Sie daher, die Motion als Postulat zu überweisen.

Wir bitten Sie, der Stellungnahme des Regierungsrats zu folgen und die Motion als Postulat zu überweisen.

Traktandum 45: Eingeschränktes Wohnen in Gewerbe- und Industriebauten muss möglich sein; Susanne Strub; 2020/104

Mit der Motion «Eingeschränktes Wohnen in Gewerbe- und Industriebauten muss möglich sein» soll das Wohnen auf Industrie- und Gewerbearealen vereinfacht werden. In der Motion wird auf die Interpellation 2018/1015 verwiesen. In deren Beantwortung stellte der Regierungsrat klar, dass eine Wohnnutzung auf Wirtschaftsflächen unter Auflagen bereits heute möglich ist. Diese Auflagen sind wichtig. Denn mit der grundsätzlichen Trennung von Wirtschafts- und Wohnflächen kann die Flächenverfügbarkeit für emissionsstarke Unternehmen gesichert werden, indem Konflikte vermieden werden.

Die Handelskammer setzt sich für flexible Nutzungsvorschriften auf Wirtschaftsflächen ein. Weil die Flexibilität bezüglich der Wohnnutzung auf Wirtschaftsflächen aber bereits heute gegeben ist und eine Ausweitung zu einer Einschränkung der Flexibilität hinsichtlich der wirtschaftlichen Nutzung führen würde, lehnen wir diese Motion ab. Ein weiteres Aufweichen der bestehenden Trennung zwischen Wirtschafts- und Wohnflächen ist für emissionsstarke Unternehmen unvorteilhaft.

Wir bitten Sie, die Motion nicht zu überweisen.

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