Stellungnahmen zu den Grossratssitzungen vom 22. und 23. April
Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der Grossratssitzungen vom 22. und 23. April 2020 Stellung.
Traktandum 3: Dringliche Traktandierung von drei Motionen betreffend Bewältigung der Coronakrise:
- Motion Luca Urgese betreffend Soforthilfe für baselstädtische Unternehmen zur Bewältigung der Coronavirus-Krise
- Motion Stephan Mumenthaler betreffend Verzicht auf Verzugszins auf Steuern während der Dauer der Corona-Krise
- Motion Erich Bucher betreffend Reduktion des Zahlungsziels auf 10 Tage
Der Regierungsrat hat zu Beginn der Coronakrise rasch reagiert und Unterstützungsmassnahmen für die Wirtschaft beschlossen. Die Handelskammer begrüsst dieses schnelle und entschlossene Handeln sehr. Es hat sich in den folgenden Wochen jedoch gezeigt, dass das Massnahmenpaket noch Verbesserungspotenzial aufweist.
Eines der grössten Probleme in der aktuellen Krise ist, dass Unternehmen in Liquiditätsengpässe geraten. Dies weil ihnen einerseits kurzfristig Aufträge und Einnahmen wegbrechen und andererseits Fixkosten dennoch bezahlt werden müssen. Um den volkswirtschaftlichen Schaden einzudämmen und damit verbunden eine langfristige Rezession zu verhindern, sind staatliche Gegenmassnahmen erforderlich. Diese Staatseingriffe in die Wirtschaft sind deshalb gerechtfertigt, weil der Staat mit seinen (legitimen und richtigen) Schutzmassnahmen ursächlich für den wirtschaftlichen Einbruch bei vielen Unternehmen ist. Es soll wenn immer möglich verhindert werden, dass es durch diese Krise zu einer Konkurswelle und Massenarbeitslosigkeit kommt. Gleichzeitig sind die Massnahmen so auszugestalten, dass die Mitnahmeeffekte möglichst klein gehalten werden.
Die drei dringlich eingereichten Motionen greifen drei Punkte auf, mit denen das Massnahmenpaket noch verbessert werden kann:
- Motion Urgese: Die bisher ergriffenen Unterstützungsmassnahmen setzen vor allem bei den Lohnkosten an. Dies betrifft sowohl die Kurzarbeitsentschädigung als auch die Taggelder für Selbständige, wie sie der Regierungsrat vorgesehen hat. Gerade bei letzteren reichen die Taggelder aber nicht aus, um die anfallenden Fixkosten des Betriebs zu decken. Nicht rückzahlbare Soforthilfen nach dem Vorbild des Kantons Basel-Landschaft dienen dazu, eben diese Fixkosten zu decken. Durch die Voraussetzung eines positiven Entscheides betreffend Kurzarbeitsentschädigung bzw. Taggeld für Selbständigerwerbende wird sichergestellt, dass nur diejenigen Soforthilfen erhalten, welche darauf aufgrund der Coronakrise effektiv angewiesen sind.
- Motion Mumenthaler: Sowohl der Bund als auch viele Kantone haben beschlossen, im laufenden Jahr auf den Verzugszins auf Steuern zu verzichten. Damit erhalten die Unternehmen einen grösseren Spielraum beim Liquditätsmanagement, weil die Steuerzahlung dadurch erst später im Jahr erfolgen kann und die vorhandenen finanziellen Mittel zur Überbrückung der Krise verwendet werden können.
- Motion Bucher: Ursache des Liquiditätsengpasses ist bei vielen Unternehmen auch, dass Rechnungen für erbrachte Leistungen derzeit später oder sogar gar nicht bezahlt werden. Der vom Bundesrat beschlossene Betreibungsstopp verschärft dies. Der Kanton Basel-Stadt kann dem entgegenwirken, indem er seinerseits offene Rechnungen schneller bezahlt als sonst üblich. Damit kann er rasch und unkompliziert dazu beitragen, dass Unternehmen über die notwendige Liquidität verfügen, um die Krise zu überbrücken, ohne dass dies für den Kanton mit Mehrkosten verbunden wäre.
Wir bitten Sie, die drei Motionen für dringlich zu erklären und in der April-Sitzung an den Regierungsrat zu überweisen.
Traktandum 11: Bericht der Bau- und Raumplanungskommission zum Ratschlag betreffend Anpassung des Gesetzes über die Wohnraumförderung (Wohnraum-fördergesetz, WRFG) (im Rahmen der Umsetzung der Verfassungsinitiative «Wohnen ohne Angst vor Vertreibung. JA zu mehr Rücksicht auf ältere Mietparteien (Wohnschutzinitiative)» und Bericht zu zwei Motionen sowie Bericht der Kommissionsminderheit und Mitbericht der Wirtschafts- und Abgabekommission
Bei der Anpassung des Gesetzes über die Wohnraumförderung (Wohnraumfördergesetz, WRFG) handelt es sich um ein standortpolitisch hochrelevantes Thema. Die Kommissionsmehrheitsberichte aus der Bau- und Raumplanungskommission (BRK) und der Wirtschafts- und Abgabekommission (WAK) sind aus Sicht der Wirtschaft irritierend. Mittels tiefgreifender investitionshemmender Massnahmen, welche einer planwirtschaftlichen Wohnraumpolitik für den gesamten Mietmarkt gleichkommen, sollen Mieterinnen und Mieter bessergestellt werden. Es ist verheerend, die gleichen Fehler wie der Kanton Genf zu begehen. Dort gilt der Wohnungsmarkt als chronisch krank. Die Mietpreise steigen im nationalen Vergleich auf bereits hohem Niveau überdurchschnittlich und die Mietobjekte befinden sich häufig in einem sehr schlechten Zustand. Von der angestrebten Verbesserung der Lage für Mieterinnen und Mieter kann somit in der Realität keine Rede sein. Mit Verweis auf die Situation in Genf mahnen wir zur Besonnenheit.
Wir bitten Sie, den Anträgen der BRK-Minderheit zu folgen.
Traktandum 14: Bericht der Umwelt-, Verkehrs- und Energiekommission zum Ratschlag betreffend Ausgabenbewilligung für übergesetzliche Lärmschutzmassnahmen Osttangente sowie zur Motion Dominique König-Lüdin und Konsorten betreffend griffiger Lärmschutz entlang der Osttangente
Die Umwelt-, Verkehrs- und Energiekommission (UVEK) fordert in ihrem Bericht zum Ratschlag zur «Ausgabenbewilligung für übergesetzliche Lärmschutzmassnahmen Osttangente» eine Temporeduktion für Lastwagen von heute 80 km/h auf zukünftig 60 km/h. Wie die Kommission in ihrem Bericht festhält, liegt die Reduktion des Lärms an der Quelle nicht im Einflussbereich des Kantons. Daher soll sich der Regierungsrat für die Forderung der Kommission auf Bundesebene stark machen. Die Handelskammer spricht sich dezidiert gegen eine Temporeduktion auf Nationalstrassen aus. Das ASTRA hat bereits mehrfach explizit darauf hingewiesen, dass eine Temporeduktion auf 60 km/h auf Nationalstrassen zur Lärmbekämpfung weder praktikabel noch zielführend ist. Es muss daher davon ausgegangen werden, dass diese Massnahme niemals umgesetzt werden wird. Im Sinne eines umsetzbaren, übergesetzlichen Lärmschutzes, müssen daher Massnahmen ins Auge gefasst werden, die in der alleinigen Verantwortung des Kantons liegen.
Wir bitten Sie, den Beschlussentwurf der UVEK abzulehnen.
Traktandum 15: Bericht der Wirtschafts- und Abgabekommission zum Ratschlag betreffend Revision der planungsbedingten Mehrwertabgabe (§ 120ff. BPG) und Bericht zu zwei Anzügen und einer Motion sowie Mitbericht der Bau- und Raumplanungskommission
Mit der Revision der Mehrwertabgabe bleiben wichtige Anreize und Reformen zur Förderung einer zielgerichteten Innenverdichtung aus. Im Wesentlichen werden durch die Revision die Einsatzmöglichkeiten der gemäss Bundesgesetz zweckgebundenen Mehrwertabgabeeinnahmen ausgeweitet und der Umgang mit Zonen ohne Ausnutzungsziffer gesetzlich bestimmt. Dazu zählt auch die Industriezone (Zone 7).
Nach dem eidgenössischen Raumplanungsgesetz (RPG) ist eine Mehrwertabgabe von mindestens 20 Prozent lediglich bei Einzonungen fällig (Art. 5 Abs. 1 bis Abs. 1sexies (RPG)). Um- oder Aufzonungen bestehender Bauzonen unterstehen demnach keiner nationalen Abgabepflicht nach RPG. Da Einzonungen im Kanton Basel-Stadt sehr selten sind, gilt die Mehrwertabgabe für Ein- und Aufzonungen gleichermassen. Die im Kanton Basel-Stadt erhobenen Mehrwertabgaben sind im nationalen Vergleich deutlich zu hoch. Dies wird in der untenstehenden Tabelle verdeutlicht. Die abgebildete Listung basiert auf den Zahlen aus dem Ratschlag der Regierung. Wir sind der Ansicht, dass die Mehrwertabgabe 30 Prozent nicht überschreiten darf. Gemäss der geplanten Revision soll der bisher im Kanton Basel-Stadt gewährte Mehrwertabzug für die Abbruch- und Altlastenkosten nicht mehr eingeräumt werden. Im Gegenzug soll die Abgabe von 50 Prozent auf neue 40 Prozent gesenkt und ein Sockelfreibetrag von 10'000 Franken (Ratschlag) oder 20'000 Franken (Antrag Wirtschafts- und Abgabekommission (WAK)) eingeführt werden. Basierend auf der Tatsache, dass teure Abbruch- und Altlastenkosten normalerweise bei Grossprojekten auftreten, ist dieser Sockelfreibetrag keine zielgerichtete Entlastung für Grossprojekte. Die Kommissionen und der Regierungsrat verkennen, dass die verdichtete Bauweise mit deutlich höheren Baukosten einhergeht. Daher sollten die durch die Verdichtung resultierenden Projektmehrkosten ebenfalls der Mehrwertabgabe abgezogen werden können. Dieser Abzug ist sinnvoll und bisher nicht vorgesehen. Mit diesem Ansatz würden die Anstrengungen zum platzschonenden Umgang mit der Ressource Boden entsprechend anerkannt und nicht weiter bestraft.
Ausgestaltung der Mehrwertabgabe in anderen Kantonen (siehe dazu unser Factsheet im Anhang)
Die von der Regierung und den Kommissionen geforderte Ausweitung der Verwendungszwecke der Erträge aus der Mehrwertabgabe ist mitunter die Folge hoher Einnahmen. Die vom Regierungsrat vorgeschlagene Nutzung des Mehrwertabgabefonds zur Ausarbeitung von Naturschutzkonzepten und Naturschutzstrategien wurde in der Vernehmlassung fallengelassen. Dies nachdem die Bundesrechtskonformität der zweckgebundenen Nutzung in Frage gestellt wurde. Gleichwohl fordern Anträge der WAK (§ 120 Abs. 2 des Bau- und Planungsgesetz) die Schaffung und Aufwertung naturnaher Erholungsräume und die Förderung der Biodiversität. Inwiefern diese Nutzung rechtskonform ist, bleibt fraglich. Es steht jedoch ausser Frage, dass der Natur- und Umweltschutz durch die verdichtete Bauweise im urbanen Siedlungsraum und der damit einhergehenden Eindämmung der Zersiedelung profitiert. Daher sollte auch aus Überlegungen des Umweltschutzes die Verdichtung gefördert und die Mehrwertabgabe tief gehalten werden. Weiter muss die neu eingeführte Ausnutzungsziffer für die Industriezone (Zone 7) von 3.0 auf 4.0 erhöht werden. Dadurch kann die Verdichtung auf den immer weniger werdenden Industriezonen ermöglicht werden. Da diese Revision von grosser Bedeutung ist, bitten wir Sie, folgende Punkte zu beachten und entsprechende Änderungen vorzunehmen:
- Mehrwertabgaben bei Aufzonungen liegen zwischen 0 und 30 Prozent. Der Prozentsatz wird von den jeweiligen Gemeinden bestimmt. Abzugsberechtigt sind Mehrkosten, welche durch die verdichtete Bauweise und die Erschliessung entstehen.
- Um die Verdichtung in der Industriezone zu fördern, muss die neu festgehaltene Ausnützungsziffer für Zone 7 von 3.0 auf 4.0 erhöht werden.
- Da der Natur- und Umweltschutz, insbesondere die Biodiversitätsförderung, keine raumplanerische Aufgabe ist, darf dem Änderungsantrag der WAK betreffend §120 Abs. 2 des Bau- und Planungsgesetzes nicht zugestimmt werden.
Wir bitten Sie, die erwähnten Änderungen vorzunehmen.
Traktandum 18: Bericht der Petitionskommission zur Petition P391 «Kein Parkhaus unter dem Tschudi-Park»
Es ist naheliegend, dass ein Kinderspital von überregionaler Bedeutung wie das Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB) über genügend und entsprechend eingerichtete Parkplätze verfügen muss. Die unbefriedigende Parkplatzsituation am UKBB ist unbestritten. Im Rahmen der Petition «Kein Parkhaus unter dem Tschudi-Park» wurde die Unabdingbarkeit eines neuen Parkhauses und die verschiedenen Optionen mit deren Vor- und Nachteilen ausführlich erläutert. Sowohl der Regierungsrat, die Verwaltung, als auch die Spitalleitung haben hierfür umfangreiche Informationen zur Verfügung gestellt. Es konnte der Patenschaft aufgezeigt werden, dass angemessene Lärmschutzmassnahmen und der Ersatz des Quartiertreffpunkts Tschudi-Park geplant sind. Es ist offensichtlich, dass eine weitere Bearbeitung der Petition durch den Regierungsrat keinen Mehrwert schafft. Wir geben überdies zu bedenken, dass es für politische Anliegen, sofern diese verbindlich durch den Regierungsrat behandelt werden sollen, ausreichend parlamentarische Instrumente gibt. Eine Petition erfüllt nicht die gleichen hohen Anforderungen wie diese und kann bzw. sollte daher nicht analog eingesetzt werden.
Wir bitten Sie, die Petition nicht dem Regierungsrat zu überweisen.
Traktandum 27: Barbara Wegmann und Konsorten betreffend Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Wir verweisen an dieser Stelle auf die Stellungnahme des Arbeitgeberverbandes Basel.
Wir bitten Sie, die Motion nicht zu überweisen.
Traktandum 28: Nicole Amacher und Konsorten betreffend Lohngleichheit: Lohngleichheitsanalysen für Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden
Wir verweisen an dieser Stelle auf die Stellungnahme des Arbeitgeberverbandes Basel.
Wir bitten Sie, die Motion nicht zu überweisen.
Traktandum 39: Motion von Kaspar Sutter betreffend Ausbau Elsässerbahn nur mit Überdeckung und S-Bahn-Station Morgartenring
Mit der Motion 19.5368 rückt ein altbekanntes Anliegen in den Fokus. Der Kanton Basel-Stadt soll seine Zustimmung für den strategisch wichtigen Ausbau der Elsässerbahn an Bedingungen knüpfen. Diese sind die Erstellung der S-Bahn-Haltestelle Morgartenring und die Überdeckung der Bahnstrecke vom Zolli (Brücke Oberwilerstrasse) bis zum Kannenfeldplatz. Damit soll neben einem effizienten Lärm- und Bevölkerungsschutz auch ein bedeutender Flächengewinn erzielt werden. Aufgrund möglicher Synergien mit dem Ausbau der Elsässerbahn ist eine Prüfung der Option «Überdeckung» sinnvoll. Bei der Umsetzung des Anliegens müssen die Projektmehrkosten jedoch in einem angemessenen Verhältnis zum Projektmehrwert stehen. Dies gilt es weiter zu prüfen. Da die Böschungen entlang der Elsässerbahn Teil des Bundesinventars der Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung sind, ist auch die rechtliche Umsetzbarkeit des Anliegens fraglich. Diese Tatsache wirft wiederholt die Frage auf, inwiefern Nutzungseinschränkungen verursacht durch einen rigiden Natur- und Umweltschutz im stark urbanen Raum zielführend sind. Insbesondere im Vergleich mit anderen Schweizer Städten ist die Inventardichte in Basel besonders hoch. Diese schränkt die Wettbewerbsfähigkeit und den Handlungsspielraum der Stadt langfristig ein und führt zu einer verstärkten Zersiedelung.
Wir bitten Sie, dem Antrag der Regierung zu folgen und die Motion als Anzug zu überweisen.
Traktandum 40: Motion von Thomas Grossenbacher und Konsorten betreffend Untertunnelung und Finanzierung der gesamten Osttangente durch das Stadtgebiet – A2 Unterground – the way to the future
Mit einer komplett unterirdischen Streckenführung der Osttangente stellt die Motion eine naheliegende und aus raumplanerischer Sicht grundsätzlich sympathische Forderung auf. Wie das ASTRA jedoch erläutert, ist der Rheintunnel kein geeigneter Ersatz für die Osttangente, da er keine Stadtanbindungen anbietet. Aufgrund der engen Platzverhältnisse ist eine Untertunnelung der Stadtanschlüsse sehr anspruchsvoll und nur partiell möglich. Die äusserst kostenintensiven baulichen Begleitmassnahmen weisen somit nicht nur ein deutlich schlechteres Kosten-Nutzen-Verhältnis gegenüber dem derzeitigen Rheintunnel-Projekt auf, sondern würden auch das städtische Strassennetz einer erheblichen Mehrbelastung aussetzen. Der Regierungsrat stellt in seinem Bericht einen partiellen Rückbau der Osttangente und eine Reduktion der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von 80 auf 60 km/h in Aussicht. Er macht jedoch klar, dass dies erst nach Inbetriebnahme des Rheintunnels und nur mit Zustimmung des Bundes möglich wäre. Dass der Bund diesem Ansinnen zustimmt, ist nach heutigem Kenntnisstand unrealistisch.
Wir bitten Sie, die Motion nicht zu überweisen.
Traktandum 43: Motion von Jürg Vitelli betreffend kein Zubringer Allschwil ohne Bachgrabentram
Die Handelskammer ist der Ansicht, dass die Erschliessung des Bachgrabenareals für alle Verkehrsträger so rasch als möglich zu erfolgen hat. Die Verschleppung der Erschliessung aufgrund von Verzögerungen bei der Planung einzelner Anbindungen ist kontraproduktiv und daher inakzeptabel. Wie der Regierungsrat in seiner Stellungnahme schreibt, ist eine zeitgleiche Realisierung und Inbetriebnahme der Anbindungen des öffentlichen Verkehrs und des Langsamverkehrs mit dem ZUBA nur teilweise möglich. Da die Planungen der verschiedenen Anbindungsprojekte einer Gesamtverkehrsbetrachtung unterzogen werden, ist die Nutzung möglicher Synergien bereits ausreichend sichergestellt.
Wir bitten Sie, die Motion nicht zu überweisen.
Wir bitten Sie, auch die Motion 19.5447 (Motion betreffend flankierende Massnahmen Autozubringer Allschwil ZUBA) nicht zu überweisen.
Traktandum 52: Stellungnahme des Regierungsrates zur Motion Luca Urgese und Konsorten betreffend Digital statt Papier - Baugesuche elektronisch einreichen
Die Handelskammer beider Basel befürwortet - wie im Factsheet zur Grossratssitzung vom 13. November 2019 festgehalten - die Digitalisierung von Behördengeschäften, sofern sich dadurch der administrative Aufwand und die Kosten auf Seite Unternehmen, Bevölkerung und Verwaltung reduziert.
Wir bitten Sie, die Motion als Motion zu überweisen.
Traktandum 55: Edibe Gölgeli und Sarah Wyss betreffend Einführung Elternzeit im Kanton Basel-Stadt
Wir verweisen an dieser Stelle auf die Stellungnahme des Arbeitgeberverbandes Basel.
Wir bitten Sie, die Motion nicht zu überweisen.
Traktandum 63: Mark Eichner und Konsorten betreffend bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist eine wichtige Rahmenbedingung für eine hohe Partizipation der Bevölkerung am Arbeitsmarkt. Diese wiederum trägt zu einer starken Wirtschaft und zum allgemeinem Wohlstand bei. Ein höherer Steuerabzug für Drittbetreuung sorgt dafür, dass finanzielle Fehlanreize bei Eltern, die beide berufstätig sein wollen, reduziert werden und es sich eher lohnt, erwerbstätig zu werden. Weiter führt eine höhere Erwerbsquote auch zu höheren Steuereinnahmen, die zumindest teilweise die Ausfälle des höheren Steuerabzuges kompensieren.
Der Regierungsrat beantragt, den Abzug nur auf 15'000 statt auf 25'000 Franken zu erhöhen. Auch wenn dies ein Schritt in die richtige Richtung wäre, so würde damit das angestrebte Ziel nicht ausreichend erfüllt. Der Regierungsrat behauptet, eine Erhöhung auf 15'000 Franken würde in den meisten Fällen ausreichen. Er führt anschliessend jedoch aus, dass sein Vorschlag bis zu 1,5 Mio. Franken kosten würde, eine Erhöhung auf 25'000 Franken hingegen bis zu 4,5 Mio. Franken. Die Differenz von 3 Mio. Franken belegt, dass es bei Annahme des regierungsrätlichen Vorschlages immer noch viele Eltern gäbe, die hohe Betreuungskosten selber stemmen müssten. Damit würde der finanzielle Fehlanreiz nur geringfügig reduziert.
Wir bitten Sie daher, die Motion als Motion zu überweisen.
Traktandum 64: Christophe Haller und Konsorten betreffend Anpassung des Gesetzes über die direkten Steuern (Steuergesetz) zur Dividendenbesteuerung
Mit der kantonalen Umsetzung der Steuervorlage 17 (SV17) wurde die Teilbesteuerung der Dividenden von 50 auf 80 Prozent erhöht. Damit weist Basel-Stadt den schweizweit höchsten Steuersatz auf. Die Wirtschaft hat diese Erhöhung akzeptiert und mitgetragen, weil sie Teil eines breit abgestützten Kompromisspaketes war, welches für alle ein Gewinn war. Durch die Annahme der Topverdienersteuerinitiative am 19. Mai 2019 hat sich die Ausgangslage entscheidend geändert. Wie der Regierungsrat festgehalten hat, betrifft diese Steuererhöhung weitestgehend denselben Personenkreis, der bereits von der höheren Dividendenbesteuerung betroffen ist. Damit fand innerhalb von drei Monaten eine doppelte Steuererhöhung statt. Die Handelskammer erachtet dies nicht für tragbar.
Darüber hinaus ist eine Senkung gerechtfertigt: Die Teilbesteuerung der Dividenden kommt nur dann zur Anwendung, wenn der oder die Betroffene mindestens 10 Prozent eines Unternehmens hält. Damit wird die Doppelbesteuerung reduziert, die entsteht, wenn die ausbezahlte Dividende, welche bereits als Gewinn versteuert wurde, auch als Einkommen versteuert werden muss.
Es ist nicht nachvollziehbar, warum der Regierungsrat im damaligen Ratschlag zur SV17 noch festhielt, die Teilbesteuerung der Dividenden auf 80% zu erhöhen und gleichzeitig die „Topverdienersteuer" umzusetzen ginge zu weit und die Standortattraktivität würde dadurch abnehmen, sich nun in seiner Stellungnahme jedoch in Relativierungen flüchtet. Die von der Motion vorgeschlagene Massnahme ist richtig und wichtig als Signal an die gutverdienenden Steuerzahlenden des Kantons.
Wir bitten Sie, die Motion als Motion zu überweisen.
Traktandum 65: Christian Griss und Konsorten betreffend Anpassung der Besteuerung beim Bezug des Vorsorgekapitals aus der Säule 3a (Änderung Steuergesetz §39d Abs. 1)
Die 3. Säule ist ein wichtiger Teil unseres Altersvorsorge-Systems. Sie ermöglicht einer breiten Bevölkerungsschicht, für das Alter über die obligatorische Rentenersparnis hinaus vorzusorgen und sich damit einen höheren Lebensstandard im Alter anzusparen. Sie stärkt dadurch die Eigenverantwortung und entlastet die Sozialwerke.
In Basel-Stadt wird die private Vorsorge bisher nicht angemessen honoriert. Der Kanton ist bei der Besteuerung von Vorsorgekapital ein Hochsteuerkanton. Während bei Steuervergleichen oft Einkommenssteuersätze verglichen werden, ist für die Steuerzahlenden letztendlich die Gesamtsteuerlast entscheidend. Die Attraktivität eines Standorts bemisst sich somit nicht nur in der Höhe der Einkommenssteuersätze, sondern auch bei anderen Steuerformen. Die vorliegende Motion legt den Finger auf einen wunden Punkt: Bei der Besteuerung von Vorsorgekapital hat der Kanton Basel-Stadt dringenden Nachholbedarf.
Im Sinne der Stellungnahme des Regierungsrates kann darauf hingewiesen werden, dass die zu hohe Besteuerung des Vorsorgekapitals nicht nur die 3. sondern auch die 2. Säule betrifft. Es spricht daher nichts dagegen, dass mit der vorgeschlagenen Änderung von § 39 Abs. 1 StG die Besteuerung sämtlicher Kapitalleistungen aus Vorsorge angepasst werden.
Wir bitten Sie, die Motion als Motion zu überweisen.
Traktandum 68: Stellungnahme des Regierungsrates zum Antrag Christian von Wartburg und Konsorten auf Einreichung einer Standesinitiative Klimasteuer auf Finanztransaktionen
Die Standesinitiative fordert eine zweckgebundene Finanztransaktionssteuer von 0.1 Prozent auf börslichem und ausserbörslichem Handel von Aktien und Obligationen resp. 0.01 Prozent auf dem Handel von Derivaten und strukturierten Produkten. Die Idee einer Finanztransaktionssteuer ist weit verbreitet und wurde in verschiedenen Ländern bereits getestet. Aufgrund der Komplexität und hohen Summen haben beispielsweise die skandinavischen Länder schlechte Erfahrungen gemacht – in Schweden ist der Börsenhandel gar zeitweise zusammengebrochen. Im Gegensatz zu den meisten anderen Ländern besteht in der Schweiz bereits eine massvolle Variante der Finanztransaktionssteuer in Form der Umsatzsteuer. Radikalere Formen könnten zu unvorhersehbaren Schocks auf die Schweizer Börse und damit auf die gesamte Wirtschaft führen. Basel als schweizweit wichtiger Standort für die Finanzwirtschaft wäre von dem Standortnachteil der zusätzlichen Steuer besonders betroffen.
Wir bitten Sie, den Erläuterungen und dem Antrag der Regierung zu folgen und den Antrag auf Einreichung einer Standesinitiative abzulehnen.
Traktandum 71: Schreiben des Regierungsrates zum Anzug Beat K. Schaller und Konsorten betreffend MINT-Fächer ganzheitlich fördern
Der Bericht des Regierungsrates zeigt auf, dass in den vergangenen Jahren sehr viel im Bereich MINT-Förderung getan wurde. Dass die Wirtschaft der Schule immer einen oder sogar zwei Schritte voraus ist, kann jedoch nicht von der Hand gewiesen werden. So sind für die Handelskammer beider Basel zwei Punkte wichtig, die aus Sicht der Wirtschaft noch zu wenig berücksichtigt werden:
- Die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft muss noch stärker gefördert werden. Ausserschulische Projekte und Initiativen wie z.B. die tunBasel sollten vermehrt von den Schulen aber auch von der Pädagogischen Hochschule genutzt und gefördert werden. So kann gewährleistet werden, dass den Schülerinnen und Schüler aktuelle Kompetenzen vermittelt werden und nicht reines Schulwissen, das später im Berufsleben nicht mehr relevant ist.
- Ein besonderes Augenmerk muss auf die Nachhaltigkeit gelegt werden. Die Aus- und Weiterbildung von Lehrpersonen ist daher enorm wichtig. So gilt Mathematik als Grundstein für alle Naturwissenschaftlichen Fächer und wie die aktuelle Lage klar aufzeigt, ist aufgrund der Digitalisierung ein spezieller Fokus auf die Informatik zu legen. Seitens Wirtschaft ist die Tatsache, dass das Ausmass an Weiterbildungen z.B. in der Informatik noch immer den Schulleitungen, resp. sogar den Lehrpersonen überlassen wird, ein Unding. Es braucht hier eine gewisse Verbindlichkeit über alle Schulen hinweg, damit alle Schülerinnen und Schüler dieselben Chancen erhalten.
Die aktuelle Situation mit den Schulschliessungen zeigt klar auf, dass die Digitalisierung nicht in allen Schulen und schon gar nicht in allen Klassen gleich weit umgesetzt ist. Wie aus den Medien zu erfahren war, reicht die Bandbreite von digital abgehaltenen Schulstunden bis zum persönlichen Posteinwurf von Aufgabenblättern durch die Lehrpersonen. Das ist aus Sicht der Wirtschaft nicht mehr der heutigen Zeit entsprechend und schon gar nicht mit den technischen Möglichkeiten zu erklären. Hier benötigt es noch dringend Handlungsbedarf.
Wir empfehlen daher, den Anzug stehenzulassen.
Traktandum 77.3: Motion David Wüest-Rudin und Konsorten betreffend Umwandlung der Basler Kantonalbank in eine Aktiengesellschaft
Die Frage nach der Rechtsform der Basler Kantonalbank und dem Umgang mit der Staatsgarantie stellt sich aufgrund der Grösse des Instituts zunehmend. Die Motion fordert als Lösung eine sofortige Umwandlung in eine Aktiengesellschaft, ohne dass alle möglichen Rechtsformen auf dem Tisch liegen und die jeweiligen Vor- und Nachteile evaluiert wurden. Die Handelskammer beider Basel wünscht sich zu diesem Thema eine breitere Diskussion, so wie dies in anderen Kantonen (zum Beispiel Basel-Landschaft und Aargau) aktuell geschieht. Dies würde dem Regierungsrat erlauben, verschiedene Varianten zu evaluieren und die Folgen abzuschätzen. Die Handelskammer empfiehlt daher, die Motion erstmalig zu überweisen, um anschliessend den Vorstoss in einen Anzug umzuwandeln und dann an die Regierung zu überweisen.
Wir bitten Sie, die Motion zu überweisen.
Traktandum 77.4: Motion Jürg Stöcklin und Konsorten betreffend Anpassung von § 7 Energiegesetz
Mit der vorliegenden Motion sollen die hohen Anforderungen bezüglich CO2-Neutralität an das Fernwärmenetz der IWB nun auch für kleinere Wärmeverbünde gelten. Als Wärmeverbund gilt eine zentrale Wärmeerzeugungsanlage, die für mehrere Liegenschaften in Betrieb ist. So zum Beispiel auf grösseren Industrieanlagen oder zur gleichzeitigen Nutzung für mehrere Wohnliegenschaften. Insbesondere bei Wärmeverbünden mit grossen Nachfragespitzen können diese Anforderungen an die CO2-Neutralität nicht so einfach erreicht werden. Häufig genutzte CO2 neutrale Wärmequellen kleinerer Wärmeverbünde, wie beispielsweise Abwärme, liefern konstante Wärme und eignen sich nicht zur Deckung von Nachfragespitzen. Daher werden diese Spitzen in der Regel durch flexibel einsetzbare Gasheizsysteme gedeckt. Die starren Forderungen dieser Motion eignen sich somit nicht für alle Wärmeverbünde gleichermassen. Es ist zu befürchten, dass bei einer Umsetzung dieser Motion viele der bestehenden Wärmeverbünde zurückgebaut und durch individuelle Wärmesysteme ersetzt würden.
Wir bitten Sie, die Motion abzulehnen.
Traktandum 78.3: Anzug Jürg Stöcklin und Konsorten betreffend den weiteren Ausbau der CO2-neutralen Fernwärmeversorgung der IWB
In diesem Jahr wird die IWB ihr Fernwärmenetz mittels 80 Prozent CO2-neutraler Quellen betreiben. Damit erreicht sie ein hochgestecktes Ziel. Heute bezieht die IWB die Energie für ihr Fernwärmenetz im Wesentlichen aus dem CO2-neutralen Betrieb von Holzkraftwerken und aus der Verwertung von Kehricht. Nach diesem Erfolg ist es verständlich, dass neue Ziele geprüft werden. In diesem Fall soll der Regierungsrat die Umsetzbarkeit einer zu 100 Prozent CO2-neutralen Fernwärmeversorgung bis ins Jahr 2050 prüfen. Dies wird insofern zur Herausforderung, als zur Deckung der Nachfragespitzen heute auf Erdgas zurückgegriffen werden muss. Aufgrund der Grösse des Fernwärmenetzes der IWB ist dieses neue Ziel äusserst ambitioniert und wird aller Voraussicht nach zu Mehrkosten führen. Dies spricht jedoch nicht gegen die Prüfung dieses Vorhabens. Die Leistungsfähigkeit des IWB Fernwärmenetzes und die Versorgungssicherheit der Kunden darf mit dieser neuen Strategie jedoch zu keinem Zeitpunkt aufs Spiel gesetzt werden.
Wir bitten Sie, den Anzug an die Regierung zu überweisen.
Traktandum 78.5: Lisa Mathys und Konsorten betreffend zulässige Parkplatz-Anzahl auf Privatgrundstücken
Der öffentliche Raum im Basel ist bereits heute knapp und wird immer knapper. Auch in Zukunft wird die Einwohnerzahl voraussichtlich weiter zunehmen. Der öffentliche Raum wird vielseitig genutzt. Etwa für Freizeitzwecke zum Beispiel in Form von Parks oder auch für die Mobilität in Form von Strassen, Schienen und Parkplätzen. In den vergangenen Jahren wurden vor allem letztere stark reduziert und sollen politisch gewollt auch zukünftig weiter zurückgehen. Da die Nachfrage nach individuellem motorisierten Verkehr jedoch auch in Basel-Stadt nach wie vor vorhanden ist, müssen neue Parkräume entstehen. Hierbei auch auf den Privatgrund zu zielen ist nachvollziehbar. Damit Parkplätze dort in namhafter Grösse wirtschaftlich realisiert werden können, müssen vor allem grössere Projekte ins Auge gefasst werden. Solche werden jedoch durch die heutige Parkplatzverordnung (PPV) eingeschränkt, da diese grundsätzlich nur einen Parkplatz pro Wohnung vorsieht. Dies läuft auch dem Ansinnen des Kantons zum Bau privater Quartierparkings zuwider, die er mit Mitteln aus dem Pendlerfonds fördern möchte. Der vorliegende Anzug greift damit ein legitimes Anliegen auf, greift jedoch zu kurz, indem er die maximale Anzahl lediglich auf zwei Stellplätze pro Wohnung erhöhen möchte. Vielmehr sollte weder eine Minimalgrenze – wie sie etwa im Kanton Basel-Landschaft existiert – noch eine Maximalgrenze an realisierbaren Stellplätzen vorgegeben werden. Die Situation der Parkplatzverfügbarkeit und -not ist in den Quartieren des Stadtkantons äusserst heterogen. Wir beantragen daher eine Aufhebung der Maximalzahl an Parkplätzen pro Wohnung im Rahmen der PPV für Basel-Stadt zu prüfen.
Wir bitten Sie, den Anzug an die Regierung zu überweisen.
Traktandum 78.15: David Wüest-Rudin und Konsorten betreffend Pilotversuch mit Mobility Pricing in Basel-Stadt
Die heutigen Verkehrsinfrastrukturen der Region Basel kommen regelmässig an ihre Kapazitätsgrenzen oder überschreiten diese sogar. Wichtige Projekte zur Engpassbeseitigung sind zwar planerisch aufgegleist, jedoch zeitlich stark verzögert. Damit wir als Wirtschafts- und Lebensraum weiterhin gut zu erreichen sind, müssen daher neben den Aus- und Neubauten auch weitere Ansätze zur Kapazitätsoptimierung der Verkehrsinfrastrukturen verfolgt werden. Das federführende Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat in einer Simulationsstudie die Wirkung von Mobility Pricing auf das Brechen von Verkehrsspitzen am Beispiel der Region Zug analysiert. Die Ergebnisse zeigen, dass sowohl beim motorisierten Individualverkehr als auch beim öffentlichen Verkehr signifikante Reduktionen des Verkehrsaufkommens in den Spitzenzeiten morgens und abends theoretisch realisiert werden können. Das System soll in einem nächsten Schritt nun empirisch in Pilotregionen der Schweiz getestet werden. Zentral hierbei ist, dass durch distanz- und zeitabhängige Tarife des Mobility Pricings Treibstoffsteuern, die Nationalstrassenabgabe sowie die Automobilsteuer ersetzt und somit keine zusätzliche, sondern eine andere finanzielle Belastung des Reisenden an deren Stelle tritt. Für die Pilotversuche sehen wir es als zentral an, dass sämtliche Verkehrsträger, die schon in der Simulationsstudie berücksichtigt wurden, auch in die empirische Anwendung einbezogen werden. Konkret soll vor allem kein reines Road Pricing umgesetzt werden – auch nicht zu Testzwecken. Basel-Stadt als Stadtkanton im Dreiländereck mit vielen Berufspendlern aus der Agglomeration und steigendem Freizeitverkehr ist sicherlich eine anspruchsvolle Region, um Mobility Pricing im gegebenen Setting repräsentativ zu testen. Schliesslich würde es keinen Sinn machen, nur auf den Stadtkanton zu fokussieren. Vielmehr muss das Umland als funktionaler Raum, d.h. kantons- und länderübergreifend, in den Untersuchungsperimeter eingeschlossen werden. Nur dann könnte der Ansatz des Mobility Pricings in der Region unter realitätsnahen Bedingungen empirisch untersucht werden. Der Regierungsrat muss daher, wenn er Teil einer Pilotregion sein möchte, die regionale Zusammenarbeit mit den Nachbarkantoren sowie dem südbadischen Raum und dem Elsass, beispielsweise im Rahmen des Agglomerationsprogramms Basel, suchen.
Wir bitten Sie, den Anzug an die Regierung zu überweisen.