Bundesgesetz über Tonnagesteuer auf Seeschiffen
Die Handelskammer unterstützt den Vorschlag des Bundesrates, eine Tonnagesteuer auf Seeschiffen einzuführen. Die Methode steht in Einklang mit der Europäischen Union (EU) und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz und damit der Region Basel im Bereich der Hochseeschifffahrt.
Zur Vernehmlassungsvorlage
Mit der Einführung einer Tonnagesteuer können Schifffahrtsunternehmen optional in das Regime der Tonnagesteuer wechseln. Bei der Tonnagesteuer werden die Unternehmen aufgrund ihres Frachtvolumens pro Betriebstag besteuert und nicht aufgrund ihres Gewinns. Generell reduziert sich die Steuerlast – besonders bei rentablen Schifffahrtsunternehmen – gegenüber der herkömmlichen Besteuerung. Die Methode der Tonnagesteuer ist ein breit akzeptiertes Förderinstrument für die Seeschifffahrt und kommt u.a. in der Europäischen Union bei 21 Mitgliedstaaten zur Anwendung.
Konzeption
Bereits im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III stand die Einführung einer Tonnagesteuer zur Debatte. Die Steuer wurde aufgrund der Komplexität dann aber einzeln geprüft und soll nun eingeführt werden. Die vorgeschlagene Regelung lehnt sich an die Methode der EU an – dies insbesondere in Bezug auf den Verwendungszweck tonnagebesteuerter Schiffe und die Festlegung der Staffeltarife. Die Tonnagesteuer ist eine alternative Methode der Gewinnbesteuerung und fusst auf Freiwilligkeit. Die Wahl erfolgt für jedes Schiff einzeln für die Dauer von zehn Jahren.
Fazit
Die Handelskammer beider Basel unterstützt die Einführung der Tonnagesteuer auf Seeschiffen. Die Methode ist ein anerkanntes Förderinstrument und stärkt die Standortattraktivität unseres Landes. Von den rund 60 Unternehmen in der Schweiz, die Hochseeschiffe halten und die Methode der Tonnagesteuer wählen könnten, befinden sich vier in den beiden Basel. Neben der Genferseeregion und dem Tessin ist die Region der dritte Standort der Schweiz für Schifffahrtsunternehmen. Mit der Einführung der Tonnagesteuer wird dieser zusätzlich attraktiver, womit sich weitere Unternehmen im Bereich der Hochseeschifffahrt in der Region ansiedeln könnten. Typischerweise ziehen diese Unternehmen Arbeitsplätze in der Dienstleistungsbranche (Finanz- und Versicherungsdienstleistungen, Rechtsberatungen usw.) an, die für ihre Tätigkeit elementar sind. Die Swiss Shipowners Association rechnet mit insgesamt zusätzlichen 3'200 Arbeitsplätzen in der Schweiz innerhalb von zehn Jahren, dank der Einführung einer Tonnagesteuer auf Seeschiffen.
Gerechnet auf die Tonnage belegt die Schweiz weltweit Platz neun in der Hochseeschifffahrt, in Europa Platz vier. Um als Land und als Region in dieser Branche weiterhin attraktiv zu bleiben, ist die Einführung einer Tonnagesteuer eine geeignete und breit akzeptierte Methode.