Erlass Betriebsbeschränkungen Flughafen Basel-Mulhouse

12.05.2021

Das Ministerium für ökologische Wende der Französischen Republik führt eine Konsultation zu neuen Betriebseinschränkungen für den Flughafen Basel-Mulhouse durch. Ziel der neuen Einschränkungen ist eine langfristige Stärkung des Lärmschutzes in den Nachtstunden. Die Handelskammer beider Basel hat sich bereits während der Studienarbeiten für verhältnismässige Massnahmen eingesetzt. Den präsentierten Erlass verstehen wir als das Maximum zumutbarer Einschränkungen für den EuroAirport. Darüber hinaus sehen wir keinen Spielraum für Einschränkungen des Betriebs jeglicher Art.

Ausgangslage

Um den Lärmschutz in den Nachtstunden zu verstärken, hat der Verwaltungsrat des Flughafens Basel-Mulhouse im Herbst 2018 beschlossen, eine Initiative zur Umsetzung zusätzlicher
Lärmschutzmassnahmen in der Nacht zu starten. Er bat die französische Zivilluftfahrtbehörde (DGAC) eine Studie zum Schutz vor Umgebungslärm und zur Verringerung der Lärmbelastung während der Nachtzeit in Auftrag zu geben. Im März 2019 beauftragte die DGAC den Flughafen, diese Studie nach den Prinzipien des «Ausgewogenen Ansatzes» (Balanced Approach) durchzuführen. Ziel ist es, den Lärmschutz in den Nachtstunden, insbesondere zwischen 23.00 Uhr und 24.00 Uhr, deutlich und nachhaltig zu verstärken.Basierend auf dem «Ausgewogenen Ansatz» müssen alle potenziellen Massnahmen im Lichte ihrer Umweltauswirkungen und der sozioökonomischen Folgen betrachtet werden. Ausgehend von diesen Untersuchungen hat das Ministerium für ökologische Wende der Französischen Republik einen Gesetzeserlass über neue Betriebsbeschränkungen für den Flughafen Basel-Mulhouse entworfen. Dieser fusst auf Zahlen zu den Flugbewegungen vor der Pandemie und überschätzt daher die tatsächliche Zahl der Bewegungen. Analog zu den Studienempfehlungen sollen gemäss diesem Erlass geplante Starts zwischen 23.00 und 24.00 Uhr neu verboten werden. Für Flugzeuge der ICAO Kategorie «Kapitel 3» soll gar ein Flugverbot in den Nachtstunden zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr gelten. Gemäss den Studienverfassern führen diese Massnahmen zu einer erheblichen Verringerung der Lärmbelastung. Dies ohne einschneidende sozioökonomischen Auswirkungen im trinationalen Raum zu verursachen. Nach der Auswertung dieses Konsultationsverfahrens wird die französische Aufsichtsbehörde mögliche Anpassungen am Betriebsreglement des Flughafens vornehmen. Im Anschluss wird der definitive Erlass im Gesetzesblatt Frankreichs veröffentlicht und der Europäischen Kommission für eine Dauer von sechs Monaten zur Stellungnahme vorgelegt. Sofern keine Rechtsmittel ergriffen werden, könnte der Erlass zu Beginn des Jahres 2022 in Kraft treten.

Forderungen und Fazit der Handelskammer beider Basel

Die Handelskammer hat Verständnis für die lärmbetroffenen Anrainer des Flughafens. Den in den sensiblen Nachtstunden können bereits einzelne Flüge als störend empfunden werden. Die Wahrnehmung ist jedoch auch individuell unterschiedlich und sollte stets in ein Verhältnis zu anderen Lärmquellen gesetzt werden. Die aus der Studie in den Erlass übertragenen Empfehlungen sind selbstverständlich mit Konsequenzen für den Flugverkehr am EuroAirport Basel-Mulhouse verbunden. In einer Gesamtperspektive können diese Konsequenzen aber verkraftet werden. Insbesondere das Flugverbot für laute Flugzeugtypen in den Nachtstunden (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) erachten wir als lösungsorientierte Massnahme. Zentral ist, dass das Betriebsmodell des EuroAirports, das im Angebot von Punkt-zu-Punkt-Verbindungen besteht, durch die Massnahmen nicht in Frage gestellt wird. Zudem gilt es zu beachten, dass der Flughafen zur Reduktion des Lärms bis im Jahr 2022 eine sogenannte begrenzende Lärmkurve einführt. Aktuell erarbeitet der Flughafen zusammen mit verschiedenen betroffenen Parteien einen maximalen Lärmwert. Damit kommt der Flughafen den Lärmgegner aus den schnell wachsenden Anrainergemeinden weiter entgegen. Er gewährt so den Anwohnern und den Gemeinden eine langfristige Planungssicherheit und stellt seine wahrgenommene Verantwortung gegenüber Wirtschaft und Gesellschaft erneut unter Beweis. Weiterführende Massnahmen, die über die Festsetzungen des vorliegenden Erlasses gehen, sind für uns keine Option. Der Flughafen ist als Standortfaktor für die trinationale Wirtschaftsregion Basel in verschiedener Hinsicht eine Schlüsselinfrastruktur. Übermässige Betriebseinschränkungen haben unmittelbare Konsequenzen für die lokale Wirtschaft. Wir sind der Ansicht, dass weitere Massnahmen zu unverhältnismässig hohen volkswirtschaftlichen Schäden führen. Diese wurden durch die vorliegende Studie zum «Ausgewogenen Ansatz» erstmals eindrücklich aufgezeigt.

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