Einführungsgesetz Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen und Beitritt Kanton Basel-Landschaft zum Konkordat IVöB
Die Handelskammer beider Basel begrüsst den Beitritt des Kantons Basel-Landschaft zur revidierten Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB).
Ausgangslage
Das Parlament hat im Sommer 2020 die Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) angenommen. Unterdessen wurde auch die Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) angepasst und weitgehend dem Bundesrecht angenähert. Nun geht es darum, die Bestimmungen des IVöB ins kantonale Recht zu überführen. Die Handelskammer beider Basel begrüsst die Revision des Beschaffungsrechts auf Bundesebene wie auch die Harmonisierung zwischen Kantonen und Bund anhand des IVöB.
Verlässlichkeit des Preises
Wir unterstützen insbesondere die stärkere Gewichtung qualitativer Kriterien bei Ausschreibungen. Dazu gehören die Plausibilität des Angebots, Innovation, Nachhaltigkeit und Qualität. Diese Zuschlagskriterien ermöglichen eine Verbesserung des Qualitätswettbewerbs. Künftig soll nicht mehr das «wirtschaftlich günstigste», sondern das «vorteilhafteste» Angebot den Zuschlag erhalten. Dies erlaubt es den Vergabestellen, vermeintlich billige Angebote mit versteckten Mehrkosten besser zu vermeiden. Anbieter mit fairen Preisen erhalten damit künftig eine realistische Chance auf einen Projektzuschlag. Das BöB setzt explizit auf das Kriterium «Verlässlichkeit des Preises», um das Preis-Leistungs-Verhältnis von Angeboten zu beurteilen. Die IVöB verzichtet auf dieses Kriterium. Der Kanton kann aber anhand des Kriteriums «Plausibilität des Angebots» die Verlässlichkeit des Preises sicherstellen. Für die praktische Umsetzung des Kriteriums «Plausibilität des Angebots» hat die «Koordinationsstelle der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren» (KBOB) eine einfache Rechenformel geschaffen. Diese Formel wird auf nationaler Ebene beim Kriterium «Verlässlichkeit des Preises» bereits angewendet. Die Handelskammer beider Basel plädiert dafür, diese Formel auch auf kantonaler Ebene in der Umsetzung standardmässig zu berücksichtigen.
Prozesse vereinheitlichen und digitalisieren
Wir erwarten zudem, dass der Kanton Basel-Landschaft die Gelegenheit nutzt, um den Beschaffungsprozess zu vereinheitlichen und zu digitalisieren. Ziel muss es sein, dass alle Beschaffungsstellen des Kantons, der Gemeinden und staatsnaher Betriebe identische Submissionsverfahren und standardisierte Formulare verwenden. Die Beschaffungsprozesse müssen nach und nach vollständig digitalisiert werden. Dadurch können sowohl die Unternehmen wie auch die Verwaltungsstellen administrativ entlastet werden.