Änderungen Energiegesetz Baselland

19.04.2022

Aufgrund des Energieplanungsberichts 2022 ergeben sich Änderungen im Energiegesetz (EnG) sowie dem dazugehörigen Dekret. Es werden auch konkrete Massnahmen zur Umsetzung vorgeschlagen, deren Beschluss in der Kompetenz des Landrats liegen.

Zusammenfassung unserer Anliegen
  • Die Erstellung eines Energieplanungsberichts befürworten wir grundsätzlich.
  • Herausforderungen im Bereich der Versorgungssicherheit und einer möglichen Strommangellage werden nicht ausreichend beleuchtet.
  • Der Energieplanungsbericht sollte auch strategische Stossrichtungen enthalten, wie der Kanton mit Notlagen im Energiebereich umgehen möchte und wie er sich konkret auf solche vorbereitet.
  • Massnahmen, wie der Kanton den Bund und die Unternehmen bei der Umsetzung konkreter Projekte zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit / Abwendung einer Strommangellage unterstützen kann, sind aufzunehmen.
  • Elektrochemische und chemische Speicherformen müssen im Energieplanungsbericht beleuchtet und mit Massnahmen zur Unterstützung berücksichtigt werden.
  • Keine weiteren administrativen Hürden für Unternehmen.
  • Umsetzung des Massnahmenpakets mit bestehendem Personalbestand.

Zur Vernehmlassungsvorlage

Der Regierungsrat hat gemäss §3 des kantonalen Energiegesetzes einen Energieplanungsbericht erarbeitet. Ziel dieses Berichts ist es auf Grundlage der eidgenössischen Vorgaben und Rahmenbedingungen eine Energieplanung zu erstellen, diese bei Bedarf anzupassen und dem Landrat Bericht zu erstatten. Aufgrund des Energieplanungsberichts 2022 ergeben sich Änderungen im Energiegesetz (EnG) sowie dem dazugehörigen Dekret. In dieser Vorlage werden solche Massnahmen aufgeführt, die in der Kompetenz des Landrats liegen. Gerne nehmen wir wie folgt dazu Stellung.


Konzeption

Der Energieplanungsbericht umfasst verschiedene Massnahmen aus den Bereichen «Dekarbonisierung der Wärmeversorgung von Gebäuden», «Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden», «Forcierung der Solarenergie», «Forcierung der emissionsarmen Mobilität» sowie «Unterstützung der Gemeinden in ihren Aufgaben».

Forderungen

Die Erarbeitung des Energieplanungsberichts befürworten wir grundsätzlich und stellen uns nicht gegen einzelne Massnahmen. Auch wenn wir die Stossrichtung der Vorlage unterstützen, sehen wir einige Defizite was die behandelten Themen anbelangt. Die Versorgungssicherheit mit Energie ist eine der zentralsten Herausforderungen für die Schweiz und damit auch für den Kanton Basel-Landschaft. Im Energieplanungsbericht vermissen wir griffige Massnahmen, mit denen der Kanton beabsichtigt, den Bund und die Unternehmen bei ihren Bemühungen zu unterstützen. Auf den möglichen Eintritt einer Strommangellage und eine Reaktion des Kantons Basel-Landschaft auf eine solche wird ebenfalls nicht eingegangen. Letztlich werden es jedoch auch die Kantone und die Gemeinden sein, die bei der Umsetzung von konkreten Massnahmen gefordert sein werden. Der Energieplanungsbericht sollte daher auch strategische Stossrichtungen enthalten, wie der Kanton mit Notlagen im Energiebereich umgehen möchte und wie er sich konkret auf solche vorbereitet. Kritisch beurteilen wir in diesem Zusammenhang ebenfalls, dass eine forcierte – und grundsätzlich begrüssenswerte – Elektrifizierung die Herausforderungen im Strombereich akzentuieren dürfte. Die Folgen einer Förderung elektrisch betriebener Heizungen und/oder E-Mobilität sind stets im Kontext der Versorgungssicherheit mit Strom zu betrachten. Elektrochemische Speichermöglichkeiten – wie klassische Speicherbatterien – sind aufgrund der technischen Reife heutzutage bedauerlicherweise selten innerhalb der üblichen Betriebsdauer amortisierbar. Der technische Fortschritt wird dies jedoch in absehbarer Zeit ändern. Power-to-X sind bekannte Verfahren, welche derzeit zur Marktreife gebracht werden. Der Energieplanungsbericht muss diese Trends/Technologien abbilden und geeignete Massnahmen unterstützen. Ausserdem sind mögliche Standorte für Anlagen zur Erzeugung, Lagerung und Verteilung von erneuerbaren Energien (z.B. Wasserstoffproduktionsgebiete) im Kantonalen Richtplan (KRIP) auszuweisen. Überdies ist die Machbarkeit der vorgeschlagenen Massnahmen aufgrund des beschränkten Fachkräfteangebots zu betrachten. Möglicherweise macht eine Staffelung der Massnahmen mit entsprechender Priorisierung hier Sinn. Weitere administrative Hürden für Unternehmen lehnen wir ebenso ab, wie ein undifferenziertes Vorgehen bei der Umsetzung der Massnahmen. Die Unternehmen müssen mitgenommen und Härtefälle auch künftig adäquat behandelt werden. Eine Schaffung neuer Stellenprozente befürworten wir nicht. Wir sind der Ansicht, dass die sich aus den Massnahmen ergebenden Aufgaben mit dem bestehenden Personalbestand gemeistert werden können und müssen.

Stellungnahme zur Änderungen am kantonalen Energiegesetz und am zugehörigen Dekret aufgrund des Energieplanungsberichts 2022

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