Elektronischer Identiätsnachweis E-ID-Gesetz

20.10.2022

Nach dem klaren Nein an der Urne im März 2021 kommt ein neuer Gesetztes Vorentwurf zur E-ID. Die Handelskammer beider Basel kann die vom Bundesrat vorgeschlagene Vorlage unterstützen. Das Wichtigste ist, dass wir den elektronischen Identitätsnachweis rasch und unbürokratisch einführen können. Der Datenschutz soll durch das System selbst (Privacy by Design), aber auch durch die Minimierung der nötigen Datenflüsse (Prinzip der Datensparsamkeit) sowie eine dezentrale Datenspeicherung gewährleistet werden.

Zur Vernehmlassungsvorlage

Die Stimmbevölkerung hat am 7. März 2021 dem E-ID-Gesetz und der Privatisierung des digitalen Passes mit 64.4% eine deutliche Abfuhr erteilt. Die Herausgabe von Identitätsausweisen muss in staatlicher Verantwortung bleiben und gehört unter demokratische Kontrolle.
Der Gesetzesvorentwurf schafft die Grundlagen für die Einführung der staatlichen elektronischen Identität (E-ID) in der Schweiz. Der Bund überprüft die Identität einer Person und stellt ihr eine E-ID aus. Die E-ID und andere elektronische Nachweise werden über eine vom Bund zur Verfügung gestellte staatliche Vertrauensinfrastruktur herausgegeben. Der Gesetzesvorentwurf regelt die Anforderungen an diese Infrastruktur, die sowohl öffentlichen als auch privaten Akteurinnen zur Verfügung stehen wird. Gestützt auf die Ergebnisse der informellen öffentlichen Konsultation hat der Bundesrat am 17. Dezember 2021 über die neue Stossrichtung der E-ID entschieden. Demnach soll die E-ID-Vorlage einen Ansatz verfolgen, der auf den Grundsätzen des Schutzes der Privatsphäre durch Technik («privacy by design»), der Datensparsamkeit und der dezentralen Datenspeicherung sowie auf einer staatlichen Vertrauensinfrastruktur beruht, mit der ein Ökosystem für elektronische Nachweise eingeführt werden kann, die von Akteuren des öffentlichen und des privaten Sektors ausgestellt werden.

Die Vernehmlassung 2022/19 wurde nun in genau diesen Punkten angepasst und adressiert die relevanten Gegen-Argumente der letzten Vorlage. Der Bund ist neu nicht nur für die Identifikation verantwortlich, sondern auch für die gesamte Infrastruktur. Weitere Kritikpunkte werden neu durch Konzepte wie Privacy by Design, das Prinzip der Datensparsamkeit sowie eine möglichst dezentrale Datenspeicherung adressiert.

Konzeption

Die Handelskammer begrüsst es, die Gesetzgebungsarbeiten im Bereich der E-ID wiederaufzunehmen und neu auszurichten. Der Staat tritt dabei als Herausgeber der E-ID auf und sorgt für den Betrieb der nötigen Vertrauensinfrastruktur. Den Nutzerinnen und Nutzern soll grösstmögliche Kontrolle über ihre Daten ermöglicht werden.

Für Firmen mit digitalen Angeboten und deren Kunden erleichtert eine E-ID das Online-Onboarding erheblich, zudem erhöht es die Sicherheit gegenüber aktuellen Verfahren (Videoidentifikation) massgeblich. Es können Prozesse vereinfacht und beschleunigt werden, welche heute für die Einwohnerinnen und Einwohner wie auch für die Verwaltung und die Unternehmen unnötige Aufwände verursachen. Ausserdem stärkt eine E-ID den Standort Schweiz im europäischen und internationalen Vergleich. Zu den Ländern, die derzeit staatliche E-ID's ausgeben, gehören unter anderem Belgien, Finnland, Deutschland, Italien, Luxemburg, die Niederlande und viele mehr. Es ist richtig und wichtig, dass, anders als bei der abgelehnten Vorlage der Bund für die Herausgabe der E-ID verantwortlich ist und die Infrastruktur betreibt, welche als Grundlage für die E-ID dient.

Anliegen

Am 7. März 2021 hat die Stimmbevölkerung das Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (BGEID) abgelehnt. Die Notwendigkeit der Schaffung einer E-ID ist aber grundsätzlich unbestritten. Bereits am 10. März 2021 wurden in der Frühjahrssession von Vertreterinnen und Vertretern aller Fraktionen sechs gleichlautende Motionen für eine "Vertrauenswürdige, staatliche E-ID" eingereicht. Nutzerinnen und Nutzer der künftigen staatlichen E ID sollen grösstmögliche Kontrolle über ihre Daten haben (Self-Sovereign Identity). Der Datenschutz soll - wie in den Motionen gefordert - durch das System selber (Privacy by Design), aber auch durch die Minimierung der nötigen Datenflüsse (Prinzip der Datensparsamkeit) sowie eine dezentrale Datenspeicherung gewährleistet werden.

Die Handelskammer beider Basel kann die vom Bundesrat vorgeschlagene Vorlage im Sinne der vorstehenden Ausführungen unterstützen.

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